Falscher Steuerbescheid - und wie nun weiter?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Beep
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Re: Falscher Steuerbescheid - und wie nun weiter?

Beitrag von Beep » Mo 23.02.09 11:52

alle 306er erfüllen soweit ich weiss schon von werk aus die euro 2 norm. nur leider gab es diese norm wie gesagt vor 96 nicht. aber als die dann raus kam konnte man alle 306 einfach so von ner werkstatt umschlüsseln lassen ohne irgend was zu ändern. da steht halt nur bei denen bei den das nicht gemacht wurde e2 in de papiere weil das dazemals die höchste stufe war als die gebaut worden obwohl suie besser werte erfüllen. da kann man sich von peugeot nen schreiben holen das die wagen das erfüllen damit dann in ne werkstadt die haben da ne liste wo halt fahrzeugtypen drinne stehen die die euro 2 erfüllen drinne damit bestätigen die das schreiben das wird dann zu peugeot eingeschickt und von denen nochmal beglaubigt das kostete bei mir etwa 25 euro und damit dann auf die zulassungsstelle und dann wird der wagen rückwirkend bis zur zulassung auf euro 2 umgeschlüsselt und man bekommt die somit zuviel gezahlten steuern zurück erstattet, auf der liste standen sämtliche 306 benziner alle tu und alle xu modelle bei diesel weiss ichs nicht hat mich nicht interessiert. aber das thema wurde doch schon mehrfach hier diskutiert verstehe nicht wieso es da wieder streit gibt und wiedermal gesagt wird man solle nen kaltlaufregler einbauen obwohl das unnötig ist.

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Re: Falscher Steuerbescheid - und wie nun weiter?

Beitrag von Gentsai » Mo 23.02.09 15:44

Dieses Thema wurde doch nun schon oft genug durchgekaut, und ich hab den dazugehörigen Thread bereits verlinkt :sonich:
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Re: Falscher Steuerbescheid - und wie nun weiter?

Beitrag von yestergrey » Mo 23.02.09 18:11

@matthias

Das was du einlegst ist ein Einspruch. Das empfieht sich auch zu tun, da so der gesamte Fall offen bleibt und jegliche Änderungen möglich sind. Allerdings ist dies auch nur innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Schreibens in schriftlicher Form möglich, also würde ich nicht so lange warten damit (steht aber auch alles unten im Bescheid drine ;) ).

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Re: Falscher Steuerbescheid - und wie nun weiter?

Beitrag von Markus@ » Mo 23.02.09 18:29

yestergrey hat geschrieben:@matthias

Das was du einlegst ist ein Einspruch. Das empfieht sich auch zu tun, da so der gesamte Fall offen bleibt und jegliche Änderungen möglich sind. Allerdings ist dies auch nur innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Schreibens in schriftlicher Form möglich, also würde ich nicht so lange warten damit (steht aber auch alles unten im Bescheid drine ;) ).
Einspruch kannst du nur einlegen, wenn der Steuerbescheid falsch ist. Steht in den Papieren E2, hat das Finanzamt alles richtig gemacht und der Bescheid ist richtig.

Also erstmal bezahlen, und wenns geht die Papiere berichtigen lassen. Dann gibbet Geld zurück.
Da mußt du auf jeden Fall zum Händler um zu prüfen, welche Norm dein Wagen auch wirklich erfüllt.
Gruß
Markus
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Re: Falscher Steuerbescheid - und wie nun weiter?

Beitrag von yestergrey » Mo 23.02.09 18:37

Markus@ hat geschrieben:
yestergrey hat geschrieben:@matthias

Das was du einlegst ist ein Einspruch. Das empfieht sich auch zu tun, da so der gesamte Fall offen bleibt und jegliche Änderungen möglich sind. Allerdings ist dies auch nur innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Schreibens in schriftlicher Form möglich, also würde ich nicht so lange warten damit (steht aber auch alles unten im Bescheid drine ;) ).
Einspruch kannst du nur einlegen, wenn der Steuerbescheid falsch ist. Steht in den Papieren E2, hat das Finanzamt alles richtig gemacht und der Bescheid ist richtig.

Also erstmal bezahlen, und wenns geht die Papiere berichtigen lassen. Dann gibbet Geld zurück.
Da mußt du auf jeden Fall zum Händler um zu prüfen, welche Norm dein Wagen auch wirklich erfüllt.
Du kannst immer Einspruch einlegen, wenn du der Meinung bist, dass der Bescheid falsch ist. Wenn die Behörde aber weiterhin der Auffassung ist, dass sie Recht hat, wird der Einspruch als unbegründet zurückgewiesen (hab ich grade vergessen, eine Begründung im Einspruch wäre auch gut).
Das man zahlen muss, ist sogar bei nem falschen Bescheid so. Wenn man das verhindern möchte, muss man die Aussetzung der Vollziehung beantragen.
Ausnahme davon ist, wenn der Bescheid ganz offensichtlich falsch ist, dann ist der nichtig und aus ihm kann nicht vollstreckt werden. Aber in dem Falle hier, wäre der Bescheid wirksam, wenn auch rechtswidrig (wenn sich herausstellt, dass ein Fehler vorliegt zumindest) und so dürfte er auch vollstreckt werden.

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Re: Falscher Steuerbescheid - und wie nun weiter?

Beitrag von gr4vy » Mo 23.02.09 18:43

Rechtswidrig ist der Bescheid in keinem Fall, da das Auto auch noch nicht auf Euro2 umgeschlüsselt wurde. Daher vollkommen logische (und auch rechtlich korrekte) Folge: Finanzamt rechnet den Steuersatz von Euro1 ab.
Ein Einspruch bringt hier gar nichts.
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Re: Falscher Steuerbescheid - und wie nun weiter?

Beitrag von yestergrey » Mo 23.02.09 18:47

Ich hab ja auch geschrieben, wenn sich herausstellt, dass ein Fehler vorliegt.

Wenn er also die Umschlüsselung vornimmt und der Wagen danach Euro 2 ist, dann ließe sich der Bescheid aber auch ändern ohne Einspruch (da würde dann §173 Abs 1 Abgabenordnung greifen vermutlich).

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Re: Falscher Steuerbescheid - und wie nun weiter?

Beitrag von gr4vy » Mo 23.02.09 18:50

Als ich meinen 94'er 306 XR (auch TU3) auf Euro2 umgeschlüsselt habe, gabs automatisch vom Finanzamt eine Rückzahlung ab dem Zeitpunkt der Zulassung auf meinen Namen. Den 1. Steuerbescheid mit Euro1-Einstufung habe ich natürlich erstmal ganz normal gezahlt.
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Re: Falscher Steuerbescheid - und wie nun weiter?

Beitrag von yestergrey » Mo 23.02.09 18:52

Ok, dass mag in manchen Behörden vielleicht auch einfach so laufen. Ansonsten sollte ein Änderungsantrag halt reichen. Und das man zahlen muss, hab ich ja oben schon mal erklärt, da in fast allen Fällen erst mal vollstreckt wird.

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Re: Falscher Steuerbescheid - und wie nun weiter?

Beitrag von peugeot99 » Mo 23.02.09 19:01

Jupp das mit der Rueckzahlung hab ich auch schon mehrfach gehoert. Deshalb ist es auch wichtig der Umschluesselung hinterherzurennen und keinen Kaltlaufregler einzubauen. Da kanns nen schoenen batzen Geld zurueck geben falls man schon mehrfach fuer Euro 1 bezahlt hat. :D

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