Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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hippedippe
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Beitrag
von hippedippe » Mi 10.09.08 15:14
fang ich mal so
also ich würde da nichts rumprobieren bei vollmultiplex
die nebler blenden eigentlich nicht aber du darfst nicht einfach so die nebler als tagfahrlicht benutzen
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peugeotpit
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Beitrag
von peugeotpit » Mi 10.09.08 15:15
Ja, 85 vom Relais auf Masse, kannst irgendwo von der Karosserie holen z.B. mit an die Schraube hängen mit der du das Relais befestigst (natürlich nur wenn du's am Blech befestigst). Oder halt an einem Massepunkt
Ob du an die Klemme 30 vom Relais Dauerplus (also direkt von der Batterie) oder über Zündung geschaltetes Plus (Klemme 15) machst ist eigentlich egal... Nur Sicherung nicht vergessen oder Relais mit eingebauter Sicherung!!!
Genormte Klemmenbezeichnungen am Kfz:
Kl 30 = Dauerplus / Batterie Plus
Kl 15 = Geschaltetes Plus normalerweise über den Anlassschalter (Zündung)
Kl 31 = Masse
Am Relais:
Kl 30 = siehe oben
Kl 85 = Relaismasse
Kl 87 = Schaltausgang
Kl 86 = Steuereingang
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Wenn der Verkehr fließen soll müssen die Fußgänger unter die Erde!
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blue206_HN
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von blue206_HN » Mi 10.09.08 15:19
wunderbar jetzt weiß ich bescheid
danke an alle die jetzt wegen mir evtl. graue haare haben :-)
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peugeotpit
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Beitrag
von peugeotpit » Mi 10.09.08 15:19
Ach so noch was zum Thema TFL.
Meines wissens gibt es da eine spezielle Steuerung zu kaufen die die NSW in der Funktion als TFL etwas dimmt, so ist das dann auch zulässig. Natürlich müssen die sobald das Licht eingeschaltet wird ausgehen (dürfen ja bei Nacht nicht leuchten).
Aber ob das mit Multiplex alles harmoniert - keine Ahnung...
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von blue206_HN » Mi 10.09.08 15:20
hippedippe hat geschrieben:fang ich mal so
also ich würde da nichts rumprobieren bei vollmultiplex
die nebler blenden eigentlich nicht aber du darfst nicht einfach so die nebler als tagfahrlicht benutzen
weil warum??
das habe ich schon oft gesehen (teilweise auch werksausstattung)
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Markus@
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Beitrag
von Markus@ » Mi 10.09.08 15:43
Herrkömliche Nebelscheinwerfer sind grundsätzlich nicht als Tagesfahrlicht zugelassen. Das ist fakt.
Für Tagesfahrlicht gibt es die Norm RL 87, die alles festlegt. Steht das nicht auf den Lämpchen vorne drauf, gelten sie nicht als Tagesfahrleuchten.
Dann gibt es noch das Abbiegelicht bei den neuen. Da geht dann der Nebelscheinwerfer mit an,
wohin man fahren möchte. Sind dann aber auch als solche getestet und zugelassen.
Bei Ebay wird sehr vile Schrott als "Tagesfahrleuchten" angeboten, was dafür gar nicht genommen werden darf. Das sind meistens Begrenzungsleuchten mit ner "E-Nummer"
Also getüvt kriegste dein vorhaben auf gar keinen fall.
Gruß
Markus
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von blue206_HN » Mi 10.09.08 15:57
hmm aber nen coming home kann ich draus machen oder?? weil dat ist ja nciht während der fahrt an