Rechtsfrage zur Bucht! (ebay)

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
ROOKIE
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Re: Rechtsfrage zur Bucht! (ebay)

Beitrag von ROOKIE » So 10.08.08 11:19

Naja ich wills mal so sagen ich denke er Hätte in jedem Fall eine chanse denn durch das einstellen des Artikels mit dem Preis ha´t der Händlier eine willenserklärung zu Verkauf abgegeben und der Käufer hat mit dem Kauf ebenfalls eine Willenserklährung abgegeben somit ist die Grundlage für ein rechtskräftiges geschäfz zu stande gekommen ( Beidseitige Willenserklährung) Also hat er definitiv eien rechtsanspruch... Wie gesagt ich meine das zu wissen.... Aber halt uns doch mal auf dem laufendem was dort raus gekommen ist.... :) :augenroll:

Ausserdem muss man sagen das man sich niemals ohne einen Anwalt und einen Rechtschutz in einen Rechtstreit wirft da im Schlimmsten fall auch die Kosten der gegenseite getragen werden müssen und das ist sehr viel geld...... Ausserdem hat man wenn man einen Rechtschutz hat meist einen anspruchauf ein Telefonisches erstberatungsgespräch mit einem Fachanwalt frei der einem dann auch schon sagen kann ob bei so einem Rechtstreit die aussicht auf erfolg besteht oder nicht was dann auch zu folge hat, da der Versicherer nicht Verlieren will, da er ja sonst die Kosten trägt, einem kunden sog. Spezial oder Fachanwälte für die einzelnen Fälle empfiehlt welce dann natürlich auch die chanse auf erfolg steigern. Ausserdem Versucht ein Versicherer auch bereits im Aussergerichtlichen bereich eine Entscheidung zu gunsten den VN ( Versicherungsnehmer) herbei zu führen....

Und ich denke auch bei einem ankenommenen Jahresbeitrag von 150-250 € und einer Selbstbeteiligung in gleicher Höhe kan n man nicht Günstoiger einen Rechtstreit Führen.....

LG ROOKIE :cool:
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Mr. Mitchell

Re: Rechtsfrage zur Bucht! (ebay)

Beitrag von Mr. Mitchell » So 10.08.08 13:03

aus eigener Erfahrung kann ich dir berichten dass ein Rechtschutz NICHT für alle anfallenden Koste auftritt. Und es war Advocat also Anwaltsliebling :D

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Re: Rechtsfrage zur Bucht! (ebay)

Beitrag von ROOKIE » So 10.08.08 13:24

Nun ja natürlich kommt es drauf an was du Versichert hast wenn du nur z.b.Im bereich Verkehr abgesichert bist wird dein RS die Kosten aus einem Privatgeschäft nicht übernehmen wobei der Advocard im Ranking sowiesi im mom relativ schlecht da steht.... :)

was versicherte leistungen und auch versicherungssummen angeht
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Re: Rechtsfrage zur Bucht! (ebay)

Beitrag von Vollgastauglich » So 10.08.08 13:26

also nur um euch mal den aktuellen stand mitzuteilen:

ich habe gestern nochmal eine freundliche, aber bestimmte mail an den verkäufer geschrieben, in der ich keinen zweifel an meinem lieferanspruch gelassen habe. ebenso wurde anwaltliche unterstützung im falle des weiteren querstellens des verkäufers angekündigt.

einen anwalt habe ich derzeit noch nicht konsultiert - wenn ja, dann darf da erstmal ein bekannter ran, der mir unverbindlich eine chancenaufstellung geben wird.
ich weiss nicht, ob mir der sch*** den aufwand und das geschiss wert ist ... das wird vom verhalten des verkäufers abhängen.
nur die selbstverständlichkeit des verkäufers, dass ich mein recht nicht einfordern wollte, und das sofort so bei ebay zu melden fand ich etwas hastig und überstürzt - die aussage "ich kann das ihnen so nicht verkaufen und wir stornieren den kaufvertrag" fand ich etwas übereilt... vor allem ohne vorherige absprache !
wäre der verkäufer mit schuldbewusstsein und einem sehr lukrativen vorschlag freundlich und ohne ebay einzuschalten an mich herangetreten, dann wäre ich evtl. zu einem vergleich bereit gewesen - auch wenn es ein klarer verkäuferfehler war.

derzeit warte ich noch auf antwort des verkäufers, sowie von ebay.

ich teile euch mit, wie´s ausgegangen ist!

gruß martin
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sollte man sich von dem Gedanken zu Ende schreiben,
irgendwelche Texte noch unbedingt verabschieden zu wollen.


Uli Stein

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Re: Rechtsfrage zur Bucht! (ebay)

Beitrag von Dirk@205 » So 10.08.08 16:35

Platt gesagt willst du dich an einem Irrtum bereichern. Kann man möglicherweise sogar rechtlich begründen, moralisch finde ichs zweifelhaft.

Ich wünsch dir nicht, dass man deine Fehler so ausnutzt und zu deinem Nachteil verwendet, wie du es grade machen willst. Aber das soll jeder so tun wie er will und kann.

Grüße,
Dirk

Mr. Mitchell

Re: Rechtsfrage zur Bucht! (ebay)

Beitrag von Mr. Mitchell » So 10.08.08 16:52

ja moment das wusste er ja vorher nicht. nur weils vielleicht sehr günstig angeboten wurden, na und

halte es eher für ne dummer ausrede des Verkäufers mehr net. Hat auch nix mit ausnutzen zu tun. Aber naja ist dann auch nur meine Meinung :D

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Re: Rechtsfrage zur Bucht! (ebay)

Beitrag von Dirk@205 » So 10.08.08 17:02

Mr. Mitchell hat geschrieben:ja moment das wusste er ja vorher nicht. nur weils vielleicht sehr günstig angeboten wurden, na und

halte es eher für ne dummer ausrede des Verkäufers mehr net. Hat auch nix mit ausnutzen zu tun. Aber naja ist dann auch nur meine Meinung :D
Ich verstehe grade nicht, was du dem Verkäufer da vorwirfst, ne Ausrede braucht man ja gemeinhin, wenn man etwas anderes tut als man sagt. Was hat der Verkäufer deiner Meinung denn eigentlich vorgehabt?
Er hat einen Fehler gemacht, eine Ware falsch ausgezeichnet. Natürlich will er sich da rausreden, aber das ist keine Ausrede sondern nennt sich Begründung.

Und dass Vollgastauglich ziemlich gut weiß, was die Ware normalerweise kostet und dass der Preis eigentlich nicht normal sein konnte schreibt er doch selbst.
"Günstig Angeboten" ist bei Ebay zudem bekanntermaßen ein Indiz für Hehlerware, da sollte man sich auch überlegen, ob man wirklich drauf bieten will.

Grüße,
Dirk

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Re: Rechtsfrage zur Bucht! (ebay)

Beitrag von Vollgastauglich » So 10.08.08 18:56

sagen wir mal so ... ich habe diverse teile schon zur auktion gestellt zum startpreis ab einem
euro - ist das fragwürdig, wenn mein altes auto dann trotz des wertes von etwa 700 euro nur für 300 verkauft wird? hat sich der käufer dann bereichert?

der preis war sehr günstig - das ist korrekt... es gibt aber tausende laufende auktionen mit startpreis ein euro - sollte ich da nicht bieten, weil der verkäufer vielleicht zu wenig bekommt?
oder weiss ich, ob der verkäufer vielleicht einen großposten zum hammerpreis bezogen hat, den er jetzt günstig vertickt?

ausserdem muss ich für eigene fehler, die ich mache auch konsequent selbst gerade stehen - da habe ich keinerlei moralische bedenken!
als beispiel: ich lasse für ein auto ein teil in der falschen farbe lackieren - das auto kommt, das teil hat die falsch farbe, weil ich einen zahlendreher im lackauftrag hatte ... wer zahlt dann die richtige lackierung??? der kunde??? hat der kunde dann wenigstens ein schlechtes gewissen, weil unsere firma die mehrkosten tragen muss??

das thema hehlerware schliesse ich bei einem ebay-store, der als ursprung ein ladengeschäft in bamberg hat kategorisch aus.

inzwischen hat sich der verkäufer wieder gemeldet und mir recht gegeben und eine lieferung zugesagt - alles in einem sehr freundlcihen ton, ohne anwalt, ohne wüste drohungen...
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Re: Rechtsfrage zur Bucht! (ebay)

Beitrag von Speedy » So 10.08.08 19:50

na siehste, geht doch ;)
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Mitleid bekommt man geschenkt, NEID muss man sich verdienen!!!

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Re: Rechtsfrage zur Bucht! (ebay)

Beitrag von Vollgastauglich » So 10.08.08 20:02

jopp ---- ich glaubs aber erst, wenn das teil da ist :zwinker:

das ging irgendwie schon fast zu einfach ...

wenn es natürlich wirklich zum problemlosen abschluss kommt, bewahrheitet sich meine grundeinstellung zu anwälten und gerichten - man kann in einer höflichen und offenen art nämlich doch noch einiges erreichen, ohne mit paragraphen zu werfen ...


just wait and see!
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