Michassammy hat geschrieben:Hallo Anja, ich bin mir nicht sicher ob der Käufer unschuldig ist, er schickt mir ja keine Bilder vom Karton, schreibt aber er war beschädigt.
Das Unternehmen hat auch eine Haftung!!, die Packete werden zwar mechanisch belastet (Förderbänder, Einpacken und Auspacken usw..) aber sie müssen auch dementsprechend damit umgehen, das funktioniert natürlich nicht wenn die Jungs damit Fußball spielen (schon gesehen wie ich in einem Lager gearbeitet habe!!!)
Wenn der Karton beschädigt war ist es meiner Meinung nach ein Problem von Hermes, nur der gute Mann will nicht kapieren das er sich an Hermes wenden muss und nicht an mich, obwohl ich ihm gerne dabei behilflich bin das er zu seinem Geld kommt.
aber mal was anderes, täusche ich mich oder wird das in letzter Zeit immer mehr mit beschädigten Paketen bei den Versanddienstleistern????
Gruß Micha
beileid, das ist ne verzwickte sache.
aber einfach rauskommen tust so:
hermes hat - wie jeder andere paketdienstleister ne gewisse frist, in der ein schaden angezeigt werden muss. ist diese frist vorbei isses aus mit ersatzanspruch.
nachdem der käufer nicht reagiert kannst du den anspruh nicht geltend machen.
der käufer handelt also schuldhaft. er muss dir als "beschuldigtem" die möglichkeit einräumen, den schaden geltend zu machen. tut er dies nicht hat er eben pech gehabt.
also frag bei hermes nach, wie lange diese frist ist.
dann schreib den käufer an, am besten mit nennung der schon an ihn gerichteten aufforderungen, dir nachweise zu schicken (datum der bereits gestellten anfragen an ihn mit rein, wegen der nachweisbarkeit).
schreib auch rein, dass du diese nachweise (bilder und/oder verpackung) brauchst um das bei hermes anzuzeigen.
reagiert er auch dann nicht, schreib ihn nochmal an. je nachdem, wie lange noch zeit ist, teile dene anschreiben auf, im letzten weise ihn darauf hin, dass die frist abläuft - intelligenter weise so kurzfristig, dass er dir das angeforderte material nicht mehr fristgerecht zustellen kann. schreibe rein, dass du nach nochmaligem nachfragen von hermes die frist grade erst erfahren hast.
die frist erfragst du am besten bei nem anderen paketshop als deinem normalen. die 2. (proforma) anfrage dann bei deinem "richtigen". somit ist die nachfrage und antwort in deinem paketshop auch beweisbar.
das ist natürich nicht die feine art, aber so ziemlich die einzige, ohne grossen ärger raus zu kommen. denn dann hast du dein möglichstes getan, der rest ist verschulden des käufers.
ansonsten kann ich nur empfehlen, wirklich sorgfältigst zu verpacken, bei keinem paketdienst der welt wird zart mit den sendungen umgegangen.
bei ups z.b. wird über schiefe ebenen verladen und sortiert. nun kann es natürlich passieren, dass dein päckchen grade unten angekommen ist und von oben kommt mit voller wucht ein anderes, und das hat im dümmsten fall 70 kilo.
ich rate auch immer von solchen aufklebern wie "nicht werfen" oder "vorsicht glas" ab, sowas reizt nur noch mehr, mal zu probieren, wie gut das tatsächlich verpackt ist.
jeder paketdienst hat verpackungsrichtlinien. die bekommst auch auf anfrage. danach sollte man sich richten. denn wenn dann was passiert muss der dienstleister seine unschuld beweisen.
gruss
obelix