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Hi, ich hatte vor 3 Wochen auch Unfall und ich war nicht Schuld.Habe am gleichen Tag Anwalt eingeschaltet, den die gegnerische Versicherung zahlen muss, da ich nicht Schuld war.Der hat mir gleich einen Gutachter empfohlen, auch kostenlos für mich.Das Gutachten ist seit 3-4 Tagen fertig und wir warten auf Antwort der Versicherung.Den Wagen habe ich verkauft, der Anwalt meinte so kann die Versicherung nichts unternehmen und soll das neutrale Gutachten anerkennen.Böck_106 hat geschrieben:Moin,
es handelt sich um unserern 405 Break,
is als winterauto zugelassen, fährt also erst ab 1.11.
am 6.11. is meiner freundin ein audi hinten drauf geknallt, sie wollte linksabbiegen stand aber wegen gegenverkehr und der audi is ihr hinten rechts reingeknallt.
Die polizei hat ihm die schuld gegeben weil es eindeutig war.
jetzt is das problem das im restwert neue winterräder auf alufelgen mit einbezogen sin (und noch andere sachen die eigentlich meine sin).
wenn jetz einer kommt und will die kiste hamm is der kram ja weg!
bis jetz hat sich die versicherung auch nich geäußert.
danke und gruß böck.
Mein Auto ist älter als 10 Jahre und hat über 170 tkm und im Gutachten steht Wiederbeschaffungswert von xxxx eur ohne Mwst.Heißt das dass ich die Mwst noch dazu bekommen kann/soll?Frank309 hat geschrieben:Das Auto gehört nach wie vor dir... der Gutachter setzt den Restwert an... die Differenz zwischen Zeitwert und Restwert bekommst du ausgezahlt... sollte der Wagen älter als 10 Jahre sein oder mehr als 150 tkm drauf haben steht dir auch die Mwst zu....
Was ist denn genau vorgefallen?
Tja... gute Frage... in meinem GA stand Wiederbeschaffungswert incl. Mwst......Ir0n hat geschrieben:
Mein Auto ist älter als 10 Jahre und hat über 170 tkm und im Gutachten steht Wiederbeschaffungswert von xxxx eur ohne Mwst.Heißt das dass ich die Mwst noch dazu bekommen kann/soll?
MfG
Ir0n
Genau das meinte Frank309....Ir0n hat geschrieben:In meinem GA steht auch folgender Text:
"bei nachweis der Ersatzfahrzeugbeschaffung über den gewerblichen Gebrauchtwagenmarkts ist auf den Wiederbeschaffungswert ergänzend die jeweils anfallende Mehrwertsteuer zu berücksichtigen".
Wenn mir jemand das aufklären kann??