... muß am Standort des Hauptnutzers angemeldet sein und werden.
Deswegen dürfen z.B. viele Polen, die nach wie vor polnisches Kennzeichen fahren, aber hier arbeiten und ein Gewerbe und Wohnsitz haben dieses eigentlich auch nicht, sondern müssen auf deutsche Zulassung ummelden.
Wie obig schon gesagt: Steuerhinterziehung!
§ 20 FZV Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland
(1) In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt
und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.
...
de Maggus

Pug 406 V6 Sport mit Gas: Günstig und mit Leistung ...

Pug 205 GTI, 2-Sitzer, für den Ring ...

Pug 104 'RC'

Oldtimer & Sommer- & Spaßmobil

Talbot Samba Cabrio - in Restauration ...
