Gesetztesfrage

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
ossipostbote

Gesetztesfrage

Beitrag von ossipostbote » Mo 02.04.07 17:16

Hallo leute sagt mal, ich hatte ja mit meinen Ford Fiesta einen Unfall und es war wirtschaftlicher Totalschaden, deswegen habe ich jetzt auch einen 206 Löwen :-).
Ich selber hatte keine Schuld, mir wurde die Vorfahrt genommen ich habe nach dem Unfall ein Gutachten erstellen lassen in einer Werkstadt.
Der dumme Mensch der mir reingefahren ist hat schuld, das haben ihm die Polizisten auch gesagt und hat auch das Bußgeld von 35 € bezahlt, ist ja schuldeinständnis und er war alleine und ich war mit mein Kollege im Auto und jetzt sagt er ich habe schuld und ist auch zum Anwalt gegangen und naja jetzt dauert und dauert es halt schon eine ganze weile.
Eigentlich will ich den Wagen mal los werden, aber ich weiß jetzt nicht ob das Gutachten was erstellt würde auch rechtskräftig ist oder nicht und wenn ich jetzt das Beweißmittel verkaufe das wäre dann nicht so gut wenn das Gutachten nicht Rechtskräftig ist.
Was ich jetzt wissen will, ist ob das Gutachten was erstellte wurde rechtskräftig ist das man daran nichts mehr machen kann, oder ist es nicht rechtskräftig???
Wenn ja kann ich den Wagen verkaufen.

nicht so einfach ich weiß, danke leute

Manuel

p.s. wegen solchen leuten sind die Gerichte überfüllt mit arbeit

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Traumtänzer
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Re: Gesetztesfrage

Beitrag von Traumtänzer » Mo 02.04.07 17:25

haste mal bei deinem Freund und Helfer gefragt, oder bei nem Anwalt?
Grüße aus dem schönen Oldenburg

Jan

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Mr. Mitchell

Re: Gesetztesfrage

Beitrag von Mr. Mitchell » Mo 02.04.07 17:32

die Sache ist relativ einfach. Wenn die Polizei deinen Unfallgegner ja bereits zu einem Bussgeld aufgefordert hat ist ja klar dass du nicht Schuld hast. Lass dir dies von der Polizei schriftlich geben, die müssen ja Berichte schreiben.

Wenn du den hast, such dir nen guten anwalt, den muss nämlich die gegenerische Versicherung zahlen.

Dann kann nix mehr schief gehen, und er kann dich dann auch sachgemäß beraten

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Troubadix
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Re: Gesetztesfrage

Beitrag von Troubadix » Mo 02.04.07 17:37

was machst du dir gedanken die sich dein anwalt machen sollte, da du scheinbar keine schuld hast sind die kosten eh sache des verursachers, also hin zum anwalt und klar machen was sache ist, ist eh besser sich vertreten zu lassen denn du als normalbürger kannst eh nicht überschauen was alles dir zusteht.

z.b. wenn du den neuen wagen finanzieren musstest dann muss der gegener die finanzierungskosten übernehmen, ist ja nicht deine schuld das du einen kredit aufnehmen musstest, du hättest ja lieber deinen alten wagen weiter gefahren.


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Re: Gesetztesfrage

Beitrag von DEVEL206 » Mo 02.04.07 18:16

das is alles nich so einfach mir is auch mal einer an einer roten ampel voll hinten drauf gerasst und es mußte ein gutachten von einen gutachter der für denn stadt arbeitet gemacht werden und das mit dem geld will ich lieber nich sagen sonst kommen mir heute noch die tränen in die augen

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Re: Gesetztesfrage

Beitrag von Aron » Mo 02.04.07 18:48

DEVEL206 hat geschrieben:das is alles nich so einfach mir is auch mal einer an einer roten ampel voll hinten drauf gerasst und es mußte ein gutachten von einen gutachter der für denn stadt arbeitet gemacht werden
Moin,

Als geschädigter kann man sich den Gutachter selber aussuchen, der braucht dann auch nur die Schadensnummer und rechnet das mit der Versicherung direkt ab.

Die gegnerische Versicherung DARF erst einen Gutachter beauftragen wenn die Suld nicht bei ihrer Partei lag.

Mal so ganz nebenbei, 35€ ist ein Verwarnungsgeld, Bußgeld ist etwas höher, nämlich der Bereich wo es Pünktchen gibt.

Du brauchst auch von der Polizei kein extra Schreiben oder so, das wirst Du nicht bekommen, jedoch kannst Du Dir dort das Aktenzeichen geben lassen (zum Unfallhergang) , welches die Anwälte einsehen dürfen.

Der Tipp mit dem Anwalt ist optimal, selbst wenn Du im Recht bist können Dir die gegnerischen Winkeladvokaden schnell nen Strick draus drehen.

Es kostet auch nix zu einem Anwalt zu gehen, dort nimmst Du sachen wie Unfallhergang und den ganzen Ablauf mit und fragst nach, er wird Dir dann ne Strategie vorschlagen, die Erfolgsaussichten und wie das mit der Bezahlerei funzt.

Mr. Mitchell

Re: Gesetztesfrage

Beitrag von Mr. Mitchell » Mi 04.04.07 19:12

Troubadix hat geschrieben:was machst du dir gedanken die sich dein anwalt machen sollte, da du scheinbar keine schuld hast sind die kosten eh sache des verursachers, also hin zum anwalt und klar machen was sache ist, ist eh besser sich vertreten zu lassen denn du als normalbürger kannst eh nicht überschauen was alles dir zusteht.

z.b. wenn du den neuen wagen finanzieren musstest dann muss der gegener die finanzierungskosten übernehmen, ist ja nicht deine schuld das du einen kredit aufnehmen musstest, du hättest ja lieber deinen alten wagen weiter gefahren.


troubadix
tut mir echt leid Troubadix aber da ist du total auf dem Holzweg. Du bekommst im Falle eines Totalschadens ja den Zeit bzw. Restwert deines fahrzeuges erstattet. Klar bei überzeugten Youngtimer oder Oldiefans kann das sehr bitter sein.

Aber niemand muss finazierungskosten übernehmen. Wenn du nicht mehr Kohle für ein anderes Autos hast als das was du vom Versicherer des Schädigers bekommst hast du gelinde gesagt Pech gehabt, das nennt man Risko bei der Teilnahme am Straßenverkehr.

Gibt sogar tatsächliche Urteile von Menschen die das auch meinten und vor Gericht kläglich scheiterten

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Re: Gesetztesfrage

Beitrag von Fabius » Do 05.04.07 11:34

Ich an deiner Stelle würd das Auto mal noch nich verkaufen. Die Polizei ist nicht mehr für das klären der Schuldfrage zuständig sondern schreibt nur noch einen Bericht über den Unfall...klingt komisch, is aber so. Die Schuldfrage klären dann die Versicherungen.
Und auch die gegnerische Versicherung hat des Recht das Auto zu begutachten weil sie ja auch den Schaden zahlen muß oder soll. Verkaufst du das Auto jetzt, kann es sein, dass das vorhandene Gutachten angezweifelt wird und du auf Kosten sitzen bleibst :sonich:
Wenn du´s verkaufen willst dann schreib beide Versicherungen an...deine und die gegnerische und frag ob du das Auto verkaufen kannst. Warte aber bis du die :!: schriftliche :!: Antwort hast.
was machst du dir gedanken die sich dein anwalt machen sollte, da du scheinbar keine schuld hast sind die kosten eh sache des verursachers, also hin zum anwalt und klar machen was sache ist, ist eh besser sich vertreten zu lassen denn du als normalbürger kannst eh nicht überschauen was alles dir zusteht.

z.b. wenn du den neuen wagen finanzieren musstest dann muss der gegener die finanzierungskosten übernehmen, ist ja nicht deine schuld das du einen kredit aufnehmen musstest, du hättest ja lieber deinen alten wagen weiter gefahren.


troubadix
Nich so machen :!: :!: :!:
Deine Haftpflichtversicherung beinhaltet eine passive Rechtsschutzversicherung...was heißt , sie übernimmt die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche gegen dich, jedoch nur wenn sie die Abwehr sprich Anwalt, Gutachter etc selbst beauftragt. Wenn du das selbst machst, liegen die Kosten sowiso erstmal bei dir oder du hast ne Verkehrsrechtsschutz.
Wenn die Schuld dann 100 % beim Gegner liegt, muß er bzw. seine Versicherung alles zahlen. Wenn du allerdings eine Teilschuld bekommst, bleibst du auf den anteiligen Kosten sitzen.Was sehr teuer werden kann.

Die gegenerische Versicherung zahlt dir auch kein Neues Auto oder übernimmt die Finanzierung. Sie zahlt dir den Zeitwert, den das Auto vor dem Unfall hatte minus den Restwert den es jetzt noch hat...bei Totalschaden. Oder die Reparaturkosten wenns kein Totalschaden is.

Grus Fabian
Da Kriege in den Köpfen der Menschen entstehen, muß auch der Friede in den Köpfen der menschen befestigt werden.

ossipostbote

Thank you

Beitrag von ossipostbote » Do 05.04.07 17:41

Ich danke euch für die Guten Antworten!

Ich verkaufe das Auto so lange nicht bis sich das geklärt hat.

Ich wünsch euch frohe ostern

Manuel

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Re: Gesetztesfrage

Beitrag von Troubadix » Do 05.04.07 22:03

Mr. Mitchell hat geschrieben: tut mir echt leid Troubadix aber da ist du total auf dem Holzweg. Du bekommst im Falle eines Totalschadens ja den Zeit bzw. Restwert deines fahrzeuges erstattet. Klar bei überzeugten Youngtimer oder Oldiefans kann das sehr bitter sein.

Aber niemand muss finazierungskosten übernehmen. Wenn du nicht mehr Kohle für ein anderes Autos hast als das was du vom Versicherer des Schädigers bekommst hast du gelinde gesagt Pech gehabt, das nennt man Risko bei der Teilnahme am Straßenverkehr.

Gibt sogar tatsächliche Urteile von Menschen die das auch meinten und vor Gericht kläglich scheiterten

dann lies öfters mal die nachrichten, denn die finanzierungskosten also die zinsen hat der verursacher zu tragen und nicht du!
deas urteil gibt es in der form, welchen AZ und welches gericht kann ich dir aber leider nicht sagen.



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