naja ... ööööhm
wie ist denn dein auto beisammen???
wenn der rest top is, dann können verschiedene spaltmasse links - zu rechts schon geltend gemacht werden ... wenn der halter krumm is, dann gibts nen neuen ... is fakt ...
ausserdem hast du das recht auf einen amtlich anerkannten und vereidigten gutachter - der unabhängig ein gutachten erstellt ... und auch gezielt nach "verborgenen" fehlern sucht.
die kosten muss die gegnerische versicherung zahlen...
als geschädigter gilt der grundsatz, dass du durch einen, durch jemand anders verursachten schaden in keiner weise schlechter gestellt sein darfst, als zu dem zeitpunkt vor dem unfall.
solltest du tatsächlich einen gutachter beauftragen wollen, dann mach das unter dem vorwand des reparaturwillens beim pug - händler ... allerdings mit der vorigen absprache, die rep. entscheidung vom gutachten abhängig zu machen. also noch nix unterschreiben ...
beim freundlichen nimmt der gutachter dann vermutlich die peugeot arbeitszeitpreise - und sicher die peugeot markenersatzteilpreise... das ist nicht gewährleistet, wenn das gutachten in einer freien werkstatt gemacht wird.
da kannst du dich aber im vorfeld nochmal mit deinem freundlichen besprechen - und ggf. mit der gegnerischen partei (versicherung) abklären ... oder besser mit deinem befreundeten anwalt - der kann dir da mit sicherheit die nötigen rechtsgrundlagen schildern ....
so kommt vielleicht noch der eine, oder andere euro bei rum ...