Beitrag
von torstoi » Sa 24.02.07 00:07
Hm, also die privaten RV haben alle 3 Monate Wartezeit wie schon erwähnt.
Wie fit der örtliche BR ist ist wohl unterschiedlich.
Es kommt auch drauf an ob das ein IGM Br ist oder AUB, Christliche etc...
Ist es ein Metallbetrieb ?
Welcher Tarifvertrag gilt für Dich ?
Anspruch auf die Schutzbestimmungen die im Tarifvertrag geregelt sind haben nur Mitglieder der entsprechenden Gewerkschaft, das heißt wer nicht drin ist kann hinterher ganz schön in die Röhre kucken.
Es gibt haufenweise Beispiele wo Mitglieder noch eine Weile weiterbeschäftigt werden mußten & hinterher Abfindungen bekamen, während Nichtmitglieder leer ausgingen da kein Anspruch.
z.B.AEG Nürnberg
Langfristige Chancen kannst Du bei betriebsbedingt aber ziemlich knicken...leider.
Die Rahmenbedingungen unterscheiden sich dann aber oft gewaltig.
Was Deine Kollegen dazu sagen ist echt hinreichend egal.
Trete sofort der zuständigen Gewerkschaft bei, Du kannst hier nichts verlieren.
Austreten kannst Du immer 3 Monate zum Quartalsende, also riskierst Du im schlimmsten Fall 3 Beiträge von rund 20€.
Arbeitsgericht ist teuer, weil hier im Gegensatz zu allen anderen Gerichtsverfahren die Kohle vor dem Verfahren abgedrückt werden muß während man beim Verkehrsunfall erstmal locker vor sich hinklagt & die Versicherung des Verlierers trägt dann die Kosten.
Beim Arbeitsgericht kann es passieren, daß man sich den Prozess trotz hoher Erfolgsaussicht nicht leisten kann.
Das ist auch der Grund warum Arbeitsrechtschutz überproportional teuer ist im Vgl. zu anderen RV Arten.
Ohne Mitgliedschaft brauchst Du aber auch keinen RV, weil Du dann auf den TV eh keinen Anspruch hast.
Anwälte erzählen da gern was anderes, blitzen vor Gericht aber trotzdem sauber ab & kassieren ihre Kohle. (Was meist einziger Zweck der Aktion ist...) :-)
Wenn Du in der Metallbranche bist, kann ich Dir die für Dich zutreffenden §§ im MTV raussuchen.
Nochmal zum klaren Verständnis:
Der Rechtsschutz der Gewerkschaft gilt auch erst nach 3 Monaten, aber der Anspruch auf den MTV besteht sofort.
Und das ist der springende Punkt, denn ohne Anspruch gibt es nichts zum Klagen.
Rechtsberatung wirst Du bei der Gewerkschaft wohl trotzdem bekommen und das ist auch schonmal was.
Und melde Dich sofort zum vermuteten Zeitpunkt beim Arbeitsamt als arbeitslos, dann können die Dir schonmal keine Sperrzeit reinknallen.
Dann hast Du Dich auf der Ecke schonmal abgesichert, wer da nicht am selben Tag aufkreuzt bekommt je nach Laune gleich mal 4 Wochen Sperrzeit reingeknallt und zu verschenken hat man in der Situation wohl nichts.
Viele Grüße und viel Glück... torstoi
PS: Smeedy hat völlig Recht, der BR muß gehört werden, wirksam wird die Kündigung trotzdem. Wir können bloß eine positive Kommentierung beifügen die dann vor dem AG für bessere Karten sorgt.
Wenn der BR nicht formal widerspricht und dies irgendwie sinnhaltig begründet, ist der Gang zum AG praktisch vollkommen aussichtslos