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Der Fernseher muss so versandt worden sein, wie es in der Beschreibung steht. Steht nichts da, kann man von einem funktionstüchtigen Zustand ausgehen. Beschädigungen während des Transportetes (BGB 447) gehen sowieso zum Risiko des Verkäufers.vulkanus hat geschrieben:Morgen,
wir haben vor kurzem einen Röhrenfernseher bei eBay verkauft. Lief alles so weit gut, bis sich heute der Käufer meldete und behauptet, dass bei der Darstellung von großen Rotflächen (z.B. Zeichentrickfilme) der Fernseher auf Schwarz/Weiß umschaltet. An seinem Antennenkabel sollte es seiner Meinung nach nicht liegen, da ein anderes Gerät daran einwandfrei funktioniert.
Nachdem ich von Fernsehern aber mal gar keine Ahnung habe würde mich nun interessieren, was in diesem Fall defekt sein könnte und vor allem wodurch ein solcher Schaden entstehen könnte. Sein indirekter Vorwurf geht nämlich in die Richtung, dass die Glotze das seit Anfang an haben müsste, ich/wir ihn über den Tisch gezogen haben und das Ding quasi wertlos wäre.
Frage 2: Im Angebotstext stand, dass wir das Gerät ohne jegliche Gewährleistung und Garantie verkaufen. Andererseits steht dort: "Das Gerät befindet sich in sehr gutem Zustand, die Bedienungsanleitungen und die Fernbedienung sind natürlich Bestandteil der Auktion. Macken sind mir keine bekannt." Wie siehts da jetzt rechtlich aus?
Ich würde mich über rasche Antworten freuen...
MfG Andreas
P.S.: Es handelt sich bei dem Gerät um einen 2 Jahre alten Sony Trinitron, Modell KV-32FQ70E.
Keine Garantie wird vor Gericht meist wie keine Gewährleistung interpretiert, vorrausgesetzt Rechtslaie.mrx0001 hat geschrieben:der kann machen was er will keine gewerleistung (und darauf kommt es an keine garantie reicht nicht)