Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
Antworten
PugFreak
Strafzettelsammler
Beiträge: 400
Registriert: Mi 25.06.03 00:00

Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

Beitrag von PugFreak » Di 21.11.06 18:08

Nabend,

mein Bekannter hat heute die Papiere für seinen 406 beim Händler abgeholt.
Als wir vor ca. 2Wochen ne Probefahrt gemacht haben sind wir auch gleich in ne Werkstatt damit die sich das Auto mal genau angucken..und da meinte der Mechaniker das die Kupplung durch wäre.

Wir also zurück zum Händler un ihm das gesagt. Er meinte, er würde sich darum kümmern und wenn es so wäre ne Neue einbauen.

So heute als er die Papiere abgeholt hat, sagt der Verkäufer die Kupplung sei völlig in Ordnung.

Da mein Bekannter keinen Bock auf Streß bzw. baldige Reperatur der Kupplung hat, würde er am liebsten vom Kaufvertrag zurück treten. Ist das irgendwie möglich?????

Auto ist noch nicht komplett bezahlt, er hat erst ne Anzahlung von 600€ geleistet.

Hoffe mir kann einer weiterhelfen....

Gruß
Jan

Benutzeravatar
Uwes68
Handbremsen-Wender
Beiträge: 724
Registriert: Sa 13.11.04 18:49
Land: Deutschland
Wohnort: Walsrode
Kontaktdaten:

Re: Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

Beitrag von Uwes68 » Di 21.11.06 18:32

Hallo,
also rechtlich gesehen kommt er da nicht raus.

Das war bestimmt eine verbindliche Bestelleung eines Gebrauchtwagen,damit hat der Händler zu liefern und der Käufer hat zu zahlen.

Wenn nicht eindeutig vereinbar wurde das eine neue Kupplung verbaut wird hat er keinen Anpruch drauf.

Wenn er da wirklich raus will kann der Händler gegen eine Zahlung von Schadensersatz den AUftrag stornieren, üblich sind so 40 % des Kaufpreises.

Deshalb sollte man man nie leichtfertig Kaufverträge unterschreiben, wenn der Händler drauf betsteht hat dein Bekannter den Wagen am Hacken, er natürlich auch sagen ok, nicht so schlimm und den Vertag einfach zerreissen, aber darauf würde ich nicht hoffen.

Uwe

PugFreak
Strafzettelsammler
Beiträge: 400
Registriert: Mi 25.06.03 00:00

Re: Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

Beitrag von PugFreak » Di 21.11.06 18:46

dank Dir für Antwort, ich hatte auch mit nichts anderem gerechnet.

Aber es hat sich auch schon wieder geklärt.
Mein Bekannter war eben nochmal bei dem Händler und die haben das jetzt so geregelt das der Händler das auch nochmal in den Kaufvertrag reingeschrieben hat, dass die Kupplung i.O. ist. Und falls etwas sein sollte soll er einfach vorbeikommen.
Somit ist das ja ein Teil des Vertrags und damit ist mein Bekannter zufrieden.

Gruß
Jan

Benutzeravatar
Bonecrusher
Radarfallenwinker
Beiträge: 19
Registriert: Mi 27.09.06 22:54
Land: Deutschland
Wohnort: Düsseldorf
Kontaktdaten:

Re: Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

Beitrag von Bonecrusher » Mi 22.11.06 10:31

Wichtig ist nur, das der Händler auch als solcher deutlich im Vertrag steht.
Vom Vertrag kann Dein Kumpel nicht zurücktreten.
Aber der Händler ist als solcher ein Jahr in der Sachmängelhaftung.
Auch wenn er sowas wie "gekauft wie gesehen" in den Vertra schreibt oder gar Haftung ausschliesst.
Darüber hinaus ist er sogar ein halbes Jahr in der Beweispflicht, d.h. ein Gericht würde ggf. davon ausgehen, das ein Mangel bereits beim Verkauf vorlag und der Händler müsste das Gegenteil beweisen.
Sollte was sein, gibt es Recht auf Nachbesserung/Nachlieferung, d.h. Dein Kumpel müsste zum Händler und ihm die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen.
Klappt das zwei mal nicht, kann er vom Vertrag zurücktreten.
Bild
Bild
Bild

PugFreak
Strafzettelsammler
Beiträge: 400
Registriert: Mi 25.06.03 00:00

Re: Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

Beitrag von PugFreak » Mi 22.11.06 22:32

hab mir das heute Angeschaut...er hat nochmal in den Vertrag geschrieben: Kupplung in Ordnung und dafür nochmal unterschrieben.

Und er meinte auch zu ihm falls es wirklich zu Problemen führen sollte, soll er sich einfach melden und dann würde er sich sofort darum kümmern.
Und so ist es ja jetzt ein Teil des Vertrages.

Also glaub ich, ist er so auf der sicheren Seite...auf mich hat der Händler letztens eigentlich auch nen guten Eindruck gemacht.

Gruß
Jan

Benutzeravatar
obelix
Administrator
Beiträge: 19434
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Postleitzahl: 71640
Land: Deutschland
Wohnort: Ludwigsburg
Kontaktdaten:

Re: Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

Beitrag von obelix » Do 23.11.06 08:21

PugFreak hat geschrieben:hab mir das heute Angeschaut...er hat nochmal in den Vertrag geschrieben: Kupplung in Ordnung und dafür nochmal unterschrieben.

Und er meinte auch zu ihm falls es wirklich zu Problemen führen sollte, soll er sich einfach melden und dann würde er sich sofort darum kümmern.
Und so ist es ja jetzt ein Teil des Vertrages.

Also glaub ich, ist er so auf der sicheren Seite...auf mich hat der Händler letztens eigentlich auch nen guten Eindruck gemacht.

Gruß
Jan
*gg*

der händler hat sich da ja schön abgesichert:-)))

nur mal so...

die kupplung ist ein klassisches verschleissteil.
wenn nun der händler extra reinschreibt dass die kupplung in ordnung ist und die nach ner weile die biege macht - was glaubst du, wer zahlt dann die reparatur???

als "dummi" hast du doch gar keine möglcihkeit, dem nachzuweisen, dass die kupplung ned schon vorher marode war. wenn ned grade die kupplung aus nem mechanischen fehler heraus streikt und wennman aus diesem fehler nicht auf ne fehlbehandlung schliessen kann bist der gelackmeierte.

mit ein bisschen fachwissen drehe ich aus beinahe jedem schadenbild an ner kupplung ein kundenverschulden.
es gibt sogar bei den herstellern bildkataloge mit entsprechenden schadenbeschreibungen UND den dazu passenden ausfallursachen. zur not zieh ich so was aus dem hut und fertig.

gruss

obelix
VF34H5FWC9S197117

Antworten