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wie wäre denneinfach mal eine anfrage beim mieterschutzbund, ihr seid zwar genau das gegenteil, sinn ist es aber doch sicherheit zu haben.volker206 hat geschrieben:Hallo,
wir haben auf unserem Betriebsgelände noch eine Wohnhaus mit drei Wohnungen. In den Mietverträgen steht, das keine Haustiere erlaubt sind. (z.B. Hunde, Katzen, Vögel)
Jetzt hat sich trotzdem ein Mieter eine Katze angeschafft.
Uns haben schon mehrere erzählt, das solch ein Verbot unzulässig sei, da es doch zu sehr in das Privatleben eingreift.
Wie ist denn die Rechtslage dazu?
Gruß Volker
Wenn im Mietversungsklagtrag drin steht, dass keine Tiere erlaubt sind, das sind keine Tiere erlaubt. Jedenfalls kann ich gerade im BGB nix anderes finden. Mietrecht hatten wir noch nicht sehr ausgibig, aber ich würde es mal mit § 541 BGB versuchen: http://dejure.org/gesetze/BGB/541.html Natürlich erst, sobald über die Sache mit dem Mieter geredet wurde, geklagt wird sowieso schon zuviel...volker206 hat geschrieben:Hallo,
wir haben auf unserem Betriebsgelände noch eine Wohnhaus mit drei Wohnungen. In den Mietverträgen steht, das keine Haustiere erlaubt sind. (z.B. Hunde, Katzen, Vögel)
Jetzt hat sich trotzdem ein Mieter eine Katze angeschafft.
Uns haben schon mehrere erzählt, das solch ein Verbot unzulässig sei, da es doch zu sehr in das Privatleben eingreift.
Wie ist denn die Rechtslage dazu?
Gruß Volker
katzen doch recht gut zu handhaben sind, recht sauber und im gegensatz zu vielen hunden auch recht leise.
mrx0001 hat geschrieben: hmm sag das blos nicht so laut bei meiner freundin di9e ehemalige mittbewohnerin hatte 2 katzen glaube ich die haben die tapete ganz gut umgestaltet.....
denke mal eher das problem bei der sache is das wenn man das duldet auch gleich alle anderen sich aufregen "warum darf der das und ich nicht...."