Auch wenn ich es eigenlich sehe wie du: Die Autobahnpolizei hat dir entweder Quatsch erzählt oder du hast was mißverstanden. Überholen heißt einfach nur, dass du schneller als der andere bist und du an ihm vorbei fährst. Und bis auf die Vorbeifahrt an Schlangen darfst du das auf der Autobahn halt nicht rechts.DNCTI hat geschrieben:Wenn Du nach dem vorbeifahren nicht einscherst, zählt das auch nicht als rechts überholen. Wurde mir von der Autobahnpolizei so erklärt.
Ich sehe es auch nicht mehr ein für andere zu bremsen, nur weil die unfähig sind sich ans Rechtsfahrgebot zu halten.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) - I. Allgemeine Verkehrsregeln - §7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_07.php
(2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.
Dazu gibt es die Faustregel, dass mit max. 20 km/h schneller als die Kolonne gefahren werden darf, wenn die nicht schneller als 60 fährt. Das ist aber anscheinend nicht Teil der StVO, sondern wurde in entsprechenden Gerichtsurteilen festgestellt: http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=5333#
Grüße,
Dirk