Ihr habt kein Problem mit eurem Peugeot? Habt aber trotzdem was zum Löwen zu sagen? Dann seid ihr hier genau richtig.
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Frank309
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Beitrag
von Frank309 » Mi 28.06.06 12:29
Wenn alles eingetragen ist, dann reicht ja wohl die Vorlage des Fahrzeugbriefes.
Es ist ja nach Aussage des TE auch nicht alles zulässig am Auto.
Auch wenn der Mängelschein abgestempelt wird, kann die Bußgeldstelle das Verfahren wegen Führen eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis einleiten.
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Timon
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von Timon » Mi 28.06.06 12:36
Frank309 hat geschrieben:Wenn alles eingetragen ist, dann reicht ja wohl die Vorlage des Fahrzeugbriefes.
Es gibt etliche Sachen, die man nicht in den Fahrzeugbrief eintragen lassen muss und die trotzdem eine Abnahme beim TÜV erfordern.
Gruß
Frank
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Frank309
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von Frank309 » Mi 28.06.06 12:42
Ich weiß... aber das meiste sollte drinstehen und den anderen Teil kann man sich beim Tüv nochmal ausdrucken lassen, gegen ein Entgelt versteht sich.
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Timon
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von Timon » Mi 28.06.06 12:48
Frank309 hat geschrieben:den anderen Teil kann man sich beim Tüv nochmal ausdrucken lassen, gegen ein Entgelt versteht sich.
Ach so? Gut zu wissen...wenn man es mal braucht.
Gruß
Frank
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von Chakky » Mi 28.06.06 17:55
so jetzt zusammendfassend ein bsp (natürlich ohne eintragung)
bodykit am auto ->ich fahr jmd rein->versicherung vom gegner bezahlt ->ich bleib auf meinen kosten stehen richtig so?
und jetzt das 2te
bodykit am auto->mir fährt jmd rein->meine versicherung bezahlt->gegner bleibt auf kosten?
oder is da jetzt irgendwas total falsch?
cu
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Mr. Mitchell
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von Mr. Mitchell » Mi 28.06.06 18:02
falsch wenn du jemanden mit Bodykit reinsaust, kann deine Verischerung sowohl deine als auch die Kosten des Geschädigten wegen grober Fahrlässigkeit (denn du wusstets ja das man das eintragen musst, bzw. bist als Führer eines Fahrzeuges verpflichtet es verkehrstauglich zu halten), die Zahlung verweigern.
Umgekehrt genauso, wenn dir jemand reinfährt bleibst du auch auf einen Kosten sitzen weil die gegenerische VErsicherung (wenn sie dahinter kommt) nicht für in Fahrzeug aufkommt das in keinsterweise Verkehrsicher ist
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Streetfighter
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von Streetfighter » Mi 28.06.06 18:02
Mr. Mitchell hat geschrieben:falsch wenn du jemanden mit Bodykit reinsaust, kann deine Verischerung sowohl deine als auch die Kosten des Geschädigten wegen grober Fahrlässigkeit (denn du wusstets ja das man das eintragen musst, bzw. bist als Führer eines Fahrzeuges verpflichtet es verkehrstauglich zu halten), die Zahlung verweigern.
Umgekehrt genauso, wenn dir jemand reinfährt bleibst du auch auf einen Kosten sitzen weil die gegenerische VErsicherung (wenn sie dahinter kommt) nicht für in Fahrzeug aufkommt das in keinsterweise Verkehrsicher ist
richtig--so schauts aus
gruss
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von Chakky » Mi 28.06.06 18:15
ah ok und wie sieht es mit beleuchtungskram aus?
socleh sachen muss ich doch net eintragen lassen wie fußraumbeleuchtung oder? ist ja während der fahrt nicht an
cu
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Mr. Mitchell
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von Mr. Mitchell » Mi 28.06.06 18:40
das ist egal welche Baugruppe bzw Bauteil davon betroffen ist, selsbt wenn es nicht erlaubt wäre eine gekürzte Antenne zu fahren oder runde satt eckige Türknöpfe zu verbauen erlischt sofort die Betriebserlaubnis.
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Sordey307
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von Sordey307 » Mi 28.06.06 18:57
Streetfighter hat geschrieben:Mr. Mitchell hat geschrieben:falsch wenn du jemanden mit Bodykit reinsaust, kann deine Verischerung sowohl deine als auch die Kosten des Geschädigten wegen grober Fahrlässigkeit (denn du wusstets ja das man das eintragen musst, bzw. bist als Führer eines Fahrzeuges verpflichtet es verkehrstauglich zu halten), die Zahlung verweigern.
Umgekehrt genauso, wenn dir jemand reinfährt bleibst du auch auf einen Kosten sitzen weil die gegenerische VErsicherung (wenn sie dahinter kommt) nicht für in Fahrzeug aufkommt das in keinsterweise Verkehrsicher ist
richtig--so schauts aus
gruss
Die Aussage von Mr.Mitchell ist zumindest teilweise falsch. Die Kosten des Geschädigten werden selbstverständlich übernommen. Allerdings kann der Bodykit-Besitzer evtl. in Regress genommen werden. Stichwort: Opferschutz
Dazu kommt dann auch immer noch die Kausalität (Zusammenhang). Wenn kein Zusammenhang zwischen dem nicht eingetragenem Bodykit und dem Unfall bzw. der Schadenhöhe besteht, dann wird der Schaden des Unfallgegegners auch ohne Regress gezahlt.
Mit der eigenen Vollkasko kann es Probleme geben.