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von Kris » Mi 17.05.06 10:23
um mal wieder das thema von vor ziemlich genau einem jahr aufzunehmen:
auskunft laut europäischem patent-und markenamt von 07/05:
der älteste eintrag in der klasse 12/automobile zur marke "GTI" findet sich im internationalen register für die firma citroen, datiert 03.01.77, gültig bis zum 03.01.2007. hinterlegt ist eine bildmarke, die das typische citroen GTI-logo zeigt.
ebenfalls als bildmarke hinterlegt ist "peugeot GTI" in der typischen alten peugeot-schrift, datiert ist das schutzrecht auf den 29-04.1985 und gültig bis 2015.
für VW ist eine reine wortmarke geschützt - GTI, es ist sonst keine bildmarke hinterlegt. das schutzrecht datiert vom 22.06.1999 gilt bis 2009.
der unterschied:
eine bildmarke gilt nur in verbindung mit einem bestimmten hinterlegten logo, sprich nur das hinterlegte grafische muster ist geschützt - dabei ist hier nicht der begriff GTI geschützt, sondern nur das grafische emblem!
eine wortmarke gilt generell nur für schreibweisen, die in standard-buchstaben darstellbar sind und die das deutsche patent- und markenamt mit seiner standardschrift auch darstellen kann. ist ein buchstabe grösser, ist es keine wortmarke mehr, sondern eine wort-bildmarke => grafische gestalt. ist irgendein schnörkel dran => bildmarke.
wie peugeot und VW sich geeinigt haben, geht nicht hervor.
was komisch ist: die neueren GTI-schriftzüge von peugeot sind nicht geschützt - und sie würden eigentlich gegen das schutzrecht von VWs GTI-wortmarke verstossen - entweder zahlt peugeot an VW oder die haben sich so geeinigt, dass GTI in deutschland VW vorbehalten ist.
the 3 things you can't fake in life: creativity. competence. erections.