Service
Anfrage:
Hallo wertes Dekra Team,
Unter der Tuning-Gemeinde hat sich eine neue TÜV/DEKRA-Regelung
herumgesprochen, was die Radabdeckung bei breiteren Felgen angeht...
Normalerweise galtt bisher doch immer, dass die Lauffläche des Reifens
abgedeckt sein muss...
Nun soll es aber nach neuem EU-Recht so sein, dass die ganze Felge bis zum
Felgenhorn abgedeckt werden muss...
Für welche Fahrzeuge speziell gilt das jetzt?
Antwort:
Sehr geehrter Herr *Piep*,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Es gelten und galten in Deutschland zwei Richtlinien zum einen die
"vorläufige Richtlinie über die Anforderungen an Radabdeckungen" nach
§ 36a StVZO und die EG-Richtlinie 78/549/EWG.
(Siehe auch Abb. 1 u. 2 aus dem Anhang)
Nach der EG-Rili ist die gesamte Reifenbreite abzudecken, wobei die
nationale Rili nur die Abdeckung der Profilbreite fordert.
Es ist eine der beiden Regeln anzuwenden, wobei bei allen neueren
Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung i.d.R. die EG-Richtlinie Anwendung
gefunden hat.
Es ist bei beiden Vorschriften über Radabdeckungen zu beachten, dass
es nach §30C StVZO keine vorstehenden Außenkanten oder Fahrzeugteile
geben darf. Diese trifft auch auf Felgen und insbesondere auf das
Felgenhorn zu.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen per E-Mail unter pruefwesen@dekra.com gerne
zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme