
1. Email von Ihr:
Meine Antwort:Hallo,
ich hab ein Problem mit dem von Ihnen gekauften Handy. Beim telefonieren hat es zeitweise solche starken Probleme das ein Verständigen mit der anderen Person nicht möglich ist.
Daraufhin war ich bei Nokia. Das Erste was er mir sagte als er die Schale abnahm war das, dass Handy schon mal in Reparatur war. Zweitens- im Zweiten Jahr gibt es keine Garantie mehr sondern nur eine Gewährleistung in der solch ein Problem, defekter Hörer, nicht enthalten ist.
Da in den Verkaufsangaben keine Funktionsstörungen aufgelistet waren möchte ich Sie bitten Ihr Handy wieder zurück zunehmen und mir mein Geld zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Antwort von heute:Sehr geehrte Frau xxx,
ich habe das Handy bis zu dem Zeitpunkt des Versendens selbst genutzt. Bis dorthin gab es keinerlei Anzeichen eines Defektes.
Die Verständigung war einwandfrei. Ansonsten hätte ich das Handy auch vorher reparieren lassen bzw. als "defekt" verkauft. Dies bestätigen auch meine bisher ausschließlich positiven Bewertungen.
Das Handy war während meines Besitzes für einen Tag beim Nokia Service Center um eine aktuellere Software aufspielen zu lassen und den Vibrationsalarm zu ersetzen. Dies ist aber absolut kein Mangel, sondern spricht eher für meine Sorgfalt zu diesem Gerät. Dieser Austausch wurde auch erst nach gut einem Jahr durchgeführt. Also ebenfalls im Zeitraum der von Ihnen beschriebenen Gewährleistung.
Soeben habe ich mit meinem Provider (ThePhonehouse) telefoniert. Es gibt bei dem von Ihnen beschriebenen Defekt keine Probleme bei der Kostenübernahme, sofern dieser Defekt nicht selbst verursacht wurde. Anbei erhalten Sie einen Reparaturschein mit dem Sie das Handy bei meinem Provider einschicken (inklusive Rechnungskopie und der Ebayseite auf der ersichtlich ist, dass ich Ihnen das Handy verkauft habe). Auf diesem Formular kreuzen Sie die Punkte "Garantiereparatur - Beleg liegt bei" und "keine Garantie: bitte Kostenvoranschlag erstellen" an.
Daraus können nun 3 Ergebnisse resultieren:
1. Das Handy wird repariert -> alles Parteien sind zufrieden
2. Das Handy wird nicht repariert aufgrund von Eigenverschuldung (zum Beispiel Feuchtigkeit)
In diesem Fall liegt das Problem auf Ihrer Seite. Bei mir funktionierte das Telefon einwandfrei.
3. Das Handy wird nicht repariert, weil es nur noch im Gewährleistungszeitraum ist:
Dann schicken Sie mir den Kostenvoranschlag zu mit der Ablehnung der Reparatur und wir werden uns schon irgendwie einig.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag Herr xxx,
bei mir ist nichts mit dem Handy geschehen weder Feuchtigkeit noch hat es einen Sturz erlitten. Ich habe absichtlich ein Handy gewählt das keine Defekte hat und auch nicht repariert wurde weil ich mit reparierten Teilen nur schlechte Erfahrungen gemacht habe.
Kurz nachdem ich das Handy erhalten hatte hat sich dieses Merkmal aufgezeichnet wobei ich erst dachte, dass dies andere Gründe hat. Ich habe dann verschiedene Situationen durchprobiert wie z.B. Standort gewechselt, evt. immer bei den gleichen Anrufen dies Problem usw... doch nichts hat sich bestätigt das, dass Problem wo anders liegen könnte.
Was das Ersetzen des Vibrationsalarm betrifft ist es dennoch eine Reparatur, warum sonst sollte er ersetzt werden?! Wenn dies im Vorfeld bekannt gewesen wäre hätte ich für dieses Handy nicht geboten, was aber von Ihnen nicht angegeben wurde.
Wenn die Reparaturkosten übernommen werden, warum nehmen dann die Nokia Läden hier in Kassel das Teil nicht an?? Wenn dies so unkompliziert ist wie Sie sagen dürfte das für Sie kein Problem sein das Handy zurück zu nehmen.
Aus diesen Gründen möchte ich Sie bitten das Hand zurück zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
und zuletzt meine Antwort von heute Abend:
Hallo Frau xxx,
bitte senden Sie das Handy direkt an meinen Provider mit dem zuletzt
mitgeschickten Reparaturschein.
Sollte die Reparatur tatsächlich abgelehnt werden, weil nur eine
Gewährleistung besteht, werde ich das Handy zurücknehmen. Auch die
zusätzlichen Portokosten erstatte ich Ihnen dann.
Das Widerrufsrecht habe ich in der Auktion ausgeschlossen, da ich kein
gewerblicher Verkäufer bin. Daher werde ich mich mit der Rücknahme des
Handys nur nach der offiziellen Reparaturablehnung meines Providers
beschäftigen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielleicht ist sie ja auch hier im Forum. Dann richte ich schöne Grüße aus!
