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Liegt dort beim Käufer die Beweislast?piercedBoy hat geschrieben:Ganz klarer Fall für dich:
Seine Beanstandung ist rechtlich gesehen auf keinen Fall vertretbar.
Du hast den Artikel voll funktionsfähig und privat (wovon ich mal ausgehe) verkauft. Somit liegt kein versteckter Mangel vor.
Ja, habe ich angegeben.piercedBoy hat geschrieben: Solange du bei der Auktion angegeben hast, dass der Käufer nach der Ersteigerung keine Garantieansprüche
gegenüber dir rechtens machen kann, ist alles in Butter.
Ich habe Ihr auch gesagt, dass Sie es bei meinem Provider einschicken soll. Habe Ihr dann auch schon gleich einen Reparaturantrag meines Providers geschickt. Mein Provider sagte mir telefonisch, dass es normalerweise keine Probleme gebgen sollte beim Austausch des Lautsprechers (auch bei Gewährleistung). Vorausgesetzt der Schaden kam nicht durch Eigeneinwirkung.piercedBoy hat geschrieben:Dann muss sie in den sauren Apfel beissen und es zu Nokia einschicken.
Für dich ist der Fall erledigt, da du deine Pflichten als Verkäufer voll erfüllt hast.
Versuchs erstmal mit einer Anzeige bei eBay. Da gibts einen Punkt, der nennt sich "Unstimmigkeiten online klären".
Erstmal damit versuchen, eine Einigung zu finden. Wenn das scheitert, dann wirst du um einen Anwalt nicht drumherum kommen können.