An die Steuerspezialisten

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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Hiob317
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An die Steuerspezialisten

Beitrag von Hiob317 » Mi 22.03.06 13:50

Hallo,

ich habe ne kleine Frage:

Sagt mal, ich habe letztes Jahr meine erste Berufsausbildung beendet.
So, ich hatte aber in 2004 nen Unfall während einer geschäftl. Fahrt.
Kann ich den Unfall, die SB, noch irgendiwe steuerlich abziehen/ ansetzen?
Denn ich kann ja bis zu 4000€ für die Ausbildung als SOnderkosten ansetzen...

Vielen Dank schonmal
Tobias
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Mr. Mitchell

Re: An die Steuerspezialisten

Beitrag von Mr. Mitchell » Mi 22.03.06 14:01

also die SB wird dir wohl keiner anerkennen, wär ja zu schön. Wenn du einen unfall verschuldest egal ob Privat oder Beruflich musst du selbstverständlich die SB bezahlen, und die kannst du auch beim Finanzamt nicht geltend machen. das sind ja keine Ausbildungsbezogenen kosten, es sei denn du lernst Crashtestdummy, na kleiner scherz.

Der Arbeitgeber haftet ja im Falle eines Berufsunfalles, z.b bei der Probefahrt eines Kundenautos, oder wenn du zu nem Aussentermin musst... und im dem Fall sollte ein guter Chef auch die Slebstbeteiligung aus der Firmen kasse übernehmen

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dol
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Re: An die Steuerspezialisten

Beitrag von dol » Mi 22.03.06 19:32

Generell kann man den Unfall schon absetzten. Aber das Problem ist ja das der im Jahr 2004 war, nicht in 2005. Somit ist eh keine ´möglichkeit gegeben, diese fürs Jahr 2005 geltend zu machen.

Mr. Mitchell

Re: An die Steuerspezialisten

Beitrag von Mr. Mitchell » Mi 22.03.06 19:46

da muss ich dich leider entäuschen du kannst das zwar angeben, wie du auch den Bordelbesuch als Weihanchtsfeier angeben kannst, damit will ich sagen dass man sehr viel angeben kann aber einen Unfall btw. Selbstbeteiligung von keinem Sachbearbeiter beim Finanzarbeit anerkannt bekommt

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Re: An die Steuerspezialisten

Beitrag von Sordey307 » Mi 22.03.06 22:08

> Mr. Mitchell schrieb:
>
> da muss ich dich leider entäuschen du kannst das zwar angeben, wie du auch den Bordelbesuch als Weihanchtsfeier angeben kannst, damit will ich sagen dass man sehr viel angeben kann aber einen Unfall btw. Selbstbeteiligung von keinem Sachbearbeiter beim Finanzarbeit anerkannt bekommt

Bist Du Dir bei Deiner Aussage wirklich ganz sicher? Wenn ja woher nimmst Du diese Infos?

Mein Steuerprogramm sieht das Absetzen eines Unfalles auch vor, wenn dieser auf dem Arbeitsweg geschah. Mein Steuerprogramm ist ganz neu von 2006.

Auch habe ich schon mehrfach "gehört", dass Arbeitsunfälle absetzbar sind.

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Re: An die Steuerspezialisten

Beitrag von Sordey307 » Mi 22.03.06 22:10

nach 10Sekunden suchen hier mal der erste Artikel aus google vom Bund der Steuerzahler:
Nach dem Unfall Steuern sparen
Steuertipp vom Bund der Steuerzahler

Für alle, die wegen des Winterwetters auf dem Weg zur Arbeit einen Autounfall hatten, hat der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) einen kleinen Trost: Die Unfallkosten können beim Finanzamt als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn der berufliche Zusammenhang der Unfallfahrt begründet werden kann.

Soweit die Unfallkosten nicht durch den Arbeitgeber, den Schädiger oder die Versicherung ersetzt werden, können die entstandenen Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Abzugsfähig sind vor allem Kosten zur Beseitigung von Körper- und Sachschäden sowie für Reparaturen, außerdem Gerichts-, Gutachter- und Anwaltskosten. Der BdSt NRW rät, alle Belege aufzubewahren und bei der Einkommensteuererklärung einzureichen.

Absetzbar sind auch selbst erbrachte Schadensersatzleistungen, die gemacht werden, um den eigenen Schadensfreiheitsrabatt bei der Versicherung nicht zu verlieren. Genauso kann eine Wertminderung im Jahr des Unfalls steuerlich geltend gemacht werden, wenn der auf dem Arbeitsweg erlittene Schaden am Auto nicht repariert wurde. Wird bei einem selbst verschuldeten Unfall das eigene Fahrzeug völlig zerstört, kann die Differenz zwischen den Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen bis zum Unfallzeitpunkt und abzüglich Versicherungserstattung und Erlös aus dem Verkauf des Schrottwagens als Werbungskosten abgezogen werden.

Mr. Mitchell

Re: An die Steuerspezialisten

Beitrag von Mr. Mitchell » Mi 22.03.06 22:18

das ist schon richtig er soll es ja auch angeben, aber er ist in der Ausbildung und nur um nen Freibetrag zu verbraten wird Ihm der Sachbearbeiter nicht durchgehen lassen.

So ist das zumindest bei uns im Saarland. Sind ja Beamte die Ticken überall anders, das ist zwar eigentlich willkür aber was willst du amchen wegen 10€ ne Klage einreichen. Ich meine ja nur das er da mit sicherheit nichts rauskriegt und es geht Ihm ja nur um die Selbstbeteiligung, da würden mir einfachere Mittel einfallen mit denen er die Kohle auf jeden Fall zurück kriegt wenns nur das ist

Mr. Mitchell

Re: An die Steuerspezialisten

Beitrag von Mr. Mitchell » Mi 22.03.06 22:22

aber mal was anderes, er schreibt das es im Jahr seiner Ausbildung war, in der Regel machen Azubis keine einkommenssteuererklärung weil sie unter dem Satz liegen ergo können sie auch nichts absetzten, und Ihre Auslagen für Bewerbung oder Wohnung etc pp bekommt man in dem Fall von Der Wohngeldsstelle bzw. vom Sozialamt. So ist es zumindest mal bei uns oder hat sich da was geändert????

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Re: An die Steuerspezialisten

Beitrag von Sordey307 » Mi 22.03.06 22:31

> Mr. Mitchell schrieb:
>
> aber mal was anderes, er schreibt das es im Jahr seiner Ausbildung war, in der Regel machen Azubis keine einkommenssteuererklärung weil sie unter dem Satz liegen ergo können sie auch nichts absetzten,


Auch falsch. :gruebel:

Ich habe immer eine Steuererklärung in meiner Ausbildung gemacht, was sich für mich auch gelohnt hat. Ich bekam auch in meiner Ausbildung 14 Gehälter. In den Monaten des doppelten Gehaltes wurden Abgaben fällig. Die bekam ich durch die Steuererklärung komplett wieder.

Es muss also auch dort der Einzelfall beachtet werden.

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Re: An die Steuerspezialisten

Beitrag von Sordey307 » Mi 22.03.06 22:33

> Mr. Mitchell schrieb:
>
> das ist schon richtig er soll es ja auch angeben, aber er ist in der Ausbildung und nur um nen Freibetrag zu verbraten wird Ihm der Sachbearbeiter nicht durchgehen lassen.
>
> So ist das zumindest bei uns im Saarland. Sind ja Beamte die Ticken überall anders, das ist zwar eigentlich willkür aber was willst du amchen wegen 10€ ne Klage einreichen. Ich meine ja nur das er da mit sicherheit nichts rauskriegt und es geht Ihm ja nur um die Selbstbeteiligung, da würden mir einfachere Mittel einfallen mit denen er die Kohle auf jeden Fall zurück kriegt wenns nur das ist


Da ich davon ausgehe, dass er seine Ausbildung mitten im Jahr beendet hat, wird er eine ganze Zeit lang ein "richtiges" Gehalt erhalten haben. Von daher lohnt sich das Absetzen des Unfallschadens enorm!

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