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pongi
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Beitrag
von pongi » Di 17.01.06 22:23
@silly: was du beschreibst ist aber rechtswidrig. was obelix meinte war aber das sie sich dran halten müssen.
wir alle müssen uns an gesetze halten, tun es aber trotzdem immer wieder nicht. oder bist du noch nie zu schnell gewesen? falschgeparkt?etc..
die frage ist halt, darf die polizei/stadtbeamter das gesetz in diesem konkreten fall brechen (bzw darf sie ja nie, es sind ausnahmeregelungen), also gibt es für den fall des blitzens aus dem parkverbot eine ausnahmeregelung?
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Beitrag
von InformatiX » Mi 18.01.06 07:31
moin
also wenn man bissl googlet kommt man zu dem schluss, daß blitzen leider zu den "hoheitlichen aufgaben" gehört und darum entsprechende sonderrechte in anspruch genommen werden dürfen...
also können die die dinger aufbauen wo sie wollen, so mehr oder weniger..
au wenns ne frechheit is.
man könnt natürlich jedesmal hergehen und bei der polizei anrufen und den falschparker anzeigen, mal sehen, was passiert
grüße
steffen
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Frank309
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Beitrag
von Frank309 » Mi 18.01.06 07:57
> pongi schrieb:
>
> wie du sagst: sie dürfen viels, aber auch nicht alles. denn einen radarwagen aufbauen und hoffen das jemand zuschnell unterwegs ist, ist ja keine gefahr im verzug. *g*
>
Es ist eine Präventivmaßnahme.
Du darfst dich auch nicht hinter den Radarwagen stellen, wenn er auf einer Parkfläche steht und du ihn dann beim blitzen behinderst....
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Dreamer
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Beitrag
von Dreamer » Mi 18.01.06 08:16
Wieso nich ?
Angenommen ich wohne in der Stadt, hab vorm Haus nen breiten Bürgersteig und dann die Parkbuchten.
Die Damen und Herren von der Stadt/Landkreis stellen sich in eine solcher Parkbuchten rein und ich stell mich (komm vom Einkaufen oder so wieder heim) dahinter in die freie Parklücke. Das sollen die mir dann verbieten bzw das ist untersagt ?
Sorry, wenns kompliziert verklugfidelt ist. Hab mir das grad ma gedanklich ausgemalt.
Wie ist es denn, wenn die sich an Stellen hinstellen, wo überall die Schilder hängen "nur für Anwohner mit amtlichen Parkausweis xyz" ???
Alle Parkplätze sind besetzt nur der eine wäre im Prinzip noch frei, aber der wird ja durch den Radarwagen besetzt. Den kann man doch wegscheuchen oder nich ?
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Frank309
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Beitrag
von Frank309 » Mi 18.01.06 08:56
Behinderung?
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Beitrag
von Dreamer » Mi 18.01.06 09:01
Wer behindert denn dann wen Frank ?
Die mich, da ich als Anwohner nicht auf meinen Parkplatz komme, oder ich die in Ausübung ihrer Pflicht ?
Dafür bezahlt man ja so nen Anwohnerausweis.
Ist irgendwie ne Grauzone find ich.
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Beitrag
von Timon » Mi 18.01.06 09:10
Wenn nur noch ein Parkplatz frei ist, versetzt hinter den Wagen stellen, dann kommen die erstmal schon von alleine raus. Und dann freundlich fragen, ob du mal den Anwohnerausweis sehen kannst

In solchen Fällen geben die von alleine auf.
Schön ist auch immer der Satz: "Wo steht, dass die Polizei das nicht darf"
Gruß
Frank
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von Julz » Mi 18.01.06 10:16
Servus!
Wie ist denn das bei Arzt-Parkplätzen?
Bei uns gibt es einen solchen Parkplatz. Also Parklfäche mit großem weißen "X" drauf und Arzt darunter stehen. Normalerweise parkt da der Arzt, dessen Praxis auch an den örtlichen Notruf angeschlossen ist. Da der Arzt aber nur seine Praxis dort hat, aber nicht dort wohnt, ist das Auto manchmal nicht da. Normalerweise steht dort dann keiner. Dafür platziert sich aber häufiger der Blitzer vom Ordnungsamt auf diesem Platz. Ist auch ne Straße mit akutem Parkplatzmangel...
Nun zwei Fragen:
Gilt auf einem solchen Arzt-Parkplatz generell Parkverbot für andere Verkehrsteilnehmer?
Und wenn ja, gilt hier auch die Sache von wegen hoheitliche Aufgaben etc. für das Ordnungsamt / die Polizei ?
Weil diese Parkplätze meines Wissens nach Privat beantragt werden müssen (so wie der behinderten Parkplatz vor der Haustür meines Großvaters), könnten diese dann nicht als "Privatgrundstück" betrachtet werden?
Gruß Julian
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von pongi » Mi 18.01.06 23:53
@frank: wenn das parkplätze sind die parallel zur strasse verlaufen, dann kann man sehr wohl hinter dem blitzer parken. *unschuldig schau* hab ich ja selber schon gemacht. was parkt der kerle auch vor meiner haustüre *gg*
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von Uwes68 » Di 24.01.06 21:13
Mal ne andere Frage zum blitzen :
Laut eines Bekannten dürfen die Mitarbeiter des Landkreises nur an Unfallschwerpunkten blitzen.
Die Polizei darf ihre Meßpunkte auch nach andren Kriterien aussuchen, also wo sie möglichst viel erwischen.
Stimmt das so, eigendlich würde es doch eher andres rum Sinn machen, oder.
Uwe