Tip für alle: KFZ-Vollanrechnung bei der Steuererklärung

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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"Frank"
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Re: Tip für alle: KFZ-Vollanrechnung bei der Steuererklärung

Beitrag von "Frank" » Di 17.01.06 09:21

> Paulchen_80 schrieb:
>
> Kann man den Kindergartenplatz absetzen?

Ja, sofern:
Der Steuerpflichtige und gegebenenfalls sein Ehegatte müssen lediglich die Betreuung aufgrund einer Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Behinderung oder langfristigen Krankheit, die mit einem Arztattest nachgewiesen werden muss, in Anspruch nehmen. Die Regelung gilt sowohl für Pflege- als auch für Adoptiv-, nicht aber für Stiefkinder.
und:
Wer alle diese Anforderungen erfüllt, kann als Paar maximal 1500 Euro absetzen, als Alleinerziehender 750 Euro. Voraussetzung: Die Belastung liegt bei mindestens 1548 beziehungsweise 774 Euro. Das bedeutet also, ein Paar muss im Jahr mindestens 3048 Euro für die Betreuungskosten ausgeben, um 1500 Euro absetzen zu können, der allein Erziehende muss mindestens 1524 Euro ausgeben, um 750 Euro anrechnen lassen zu können.
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Hiob317
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Re: Tip für alle: KFZ-Vollanrechnung bei der Steuererklärung

Beitrag von Hiob317 » Di 17.01.06 10:49

wie werden denn die km berechnet?
muss man da hi- und rückweg ansetzen????

Grüße
tobias
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Re: Tip für alle: KFZ-Vollanrechnung bei der Steuererklärung

Beitrag von "Frank" » Di 17.01.06 11:03

ja, komplett alle beruflichen Wege. wenn du für deinen chef kaffe holen fährst oder zum kunden musst mit deinem eigenen auto zählt das auch.
Ich würde das dann auch NICHT mehr direkt in die Steuererklärung schreiben, sondern auf nem Beiblatt "Berufliche Fahrten" oder so ausweisen und in die Steuererklärung unter "sonstige Werbungskosten" nur den Geamtbetrag übernehmen.
Muss ja eh alles berechnet werden, und das muss der Finanzamtvogel nachvollziehen können.
Beispiel bei mir:
einfacher Weg ins Büro - 15km, an 52 Tagen in diesem Jahr = 1560km
Fahrten zu Mandanten - ~8500km
Sind 10060km, die ich mit ~48ct ansetzen kann.

im Übrigen zählen Belastungen durch Unfall (Selbstbehalt, Abschleppkosten usw)als Sonderausgaben für das KFZ, SOFERN der Unfall auf dem Weg zu/von der Arbeit passiert ist :zwinker: Berücksichtigt Quicken aber alles.
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Re: Tip für alle: KFZ-Vollanrechnung bei der Steuererklärung

Beitrag von Hiob317 » Di 17.01.06 17:45

na dann werd ich mich mal dran machen....
ich mlede mich bei weiteren fragen ;)

Grüße
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Re: Tip für alle: KFZ-Vollanrechnung bei der Steuererklärung

Beitrag von Frank309 » Di 17.01.06 17:50

Seit wann wird Hin und Rückweg bezahlt? :?:

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Re: Tip für alle: KFZ-Vollanrechnung bei der Steuererklärung

Beitrag von MADDIN » Di 17.01.06 19:10

"Frank 309" schrieb:
Seit wann wird Hin und Rückweg bezahlt?> "Frank" schrieb:
er hat doch geschrieben Einfacher Weg:
Beispiel bei mir:
einfacher Weg ins Büro - 15km, an 52 Tagen in diesem Jahr = 1560km
Fahrten zu Mandanten - ~8500km
Sind 10060km, die ich mit ~48ct ansetzen kann.
Grüße

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Re: Tip für alle: KFZ-Vollanrechnung bei der Steuererklärung

Beitrag von Frank309 » Di 17.01.06 19:21

> Paulchen_80 schrieb:
>
>
"Frank 309" schrieb:
> Seit wann wird Hin und Rückweg bezahlt?> "Frank" schrieb:
>
> er hat doch geschrieben Einfacher Weg:
>
>
Beispiel bei mir:
> einfacher Weg ins Büro - 15km, an 52 Tagen in diesem Jahr = 1560km
> Fahrten zu Mandanten - ~8500km
> Sind 10060km, die ich mit ~48ct ansetzen kann.
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Mal klarstellen!

Beitrag von Thurisaz » Di 17.01.06 19:23

Also:
Diese Abrechnerei mit allen Kosten gilt nur für Dienstreisen oder für Behinderte (mind. 70%). Für Normalsterbliche gilt weiterhin 0,30€ pro km einfache Strecke.

Siehe Einkommensteuergesetz §9 Abs. 1 Satz 4.
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Re: Tip für alle: KFZ-Vollanrechnung bei der Steuererklärung

Beitrag von "Frank" » Di 17.01.06 19:25

Also mein Chef ist WP und der rechnet das so... scheint ja zu klappen ;)
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Re: Tip für alle: KFZ-Vollanrechnung bei der Steuererklärung

Beitrag von Thurisaz » Di 17.01.06 19:42

Er rechnet aber wahrscheinlich ales als Dienstfahrten ab.
Für normalsterbliche ist der Weg zur Arbeit ausschließlich und pauschal mit 0,30€ pro km von der Steuer absetzbar. Habe extra nochmal meinen Vater befragt (der is Steueroberinspektor im Finanzamt, muss es also wissen).
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