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> Kann man den Kindergartenplatz absetzen?
Ja, sofern:
und:Der Steuerpflichtige und gegebenenfalls sein Ehegatte müssen lediglich die Betreuung aufgrund einer Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Behinderung oder langfristigen Krankheit, die mit einem Arztattest nachgewiesen werden muss, in Anspruch nehmen. Die Regelung gilt sowohl für Pflege- als auch für Adoptiv-, nicht aber für Stiefkinder.
Wer alle diese Anforderungen erfüllt, kann als Paar maximal 1500 Euro absetzen, als Alleinerziehender 750 Euro. Voraussetzung: Die Belastung liegt bei mindestens 1548 beziehungsweise 774 Euro. Das bedeutet also, ein Paar muss im Jahr mindestens 3048 Euro für die Betreuungskosten ausgeben, um 1500 Euro absetzen zu können, der allein Erziehende muss mindestens 1524 Euro ausgeben, um 750 Euro anrechnen lassen zu können.