Beitrag
von Coopex » Mo 21.11.05 15:11
> obelix schrieb:
>
> aber mal ne saublöde frage...
Es gibt nur blöde Antworten - und die kriegste jetzt. *ggg*
> wieso muss die dame bezahlen, obwohl sie nicht schuld am unfall war?
Man kann zweifeln, wer Schuld ist. Sorry schonmal an Kris! Ich will Deine Freundin nicht angehen!! Aber: Ist ein LKW unfallursächlich, weil er zum Überholen ausschert? Wohl kaum.
Kris` Freundin hat sich - wenn ich es richtig verstanden habe - durch aus Ausscheren erschreckt, sonst nichts, oder? Überholverbot: Okay. Aber: Hat sie sich wegen des Überholverbots erschreckt oder hätte sie sich auch sonst erschreckt?
Insofern ist sie "eigentlich" selber unfallursächlich.
Das nennt man Fahrfehler, wenn man "übertrieben" oder "unangemessen" auf eine Verkehrssituation reagiert und infolgedessen was passiert.
> wo ist da der sinn, bzw. auf welche vorschriften stützen sich da die beamten?
Sinn ist, daß die Leute dazu genötigt werden, ordentlich(er) zu fahren, denn ein Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit, in dem Fall z.B. "Abkommen von Fahrbahn (nach rechts)."
Zum Beispiel hat der Gesetzgeber die Verwarn-/Bußgelder für Unfälle bei schlechtem Wetter irgendwann mal erhöht. Wußtest Du, daß Unfälle, bei denen der/die Betreffende sich "nicht den besonderten örtlichen Verhältnissen angepaßt" (ich bekomm die Formulierung nicht mehr ganz hin) hat, 75 Euro und 3 Punkte kosten ??
Warum? Weil festgestellt wurde, daß die autofahrenden ****** (sorry) bei Nebel, Schnee, Eis und halt besonderen Situationen immernoch mit Vollgas unterwegs sind und daraus viele viele Unfälle resultieren.
Dasselbe gilt schlicht und einfach (der häufigste Fall) bei regenfeuchter Straße in Kurven (z.B. Autobahn-Auf- und Zufahrten).
Nebenbei - da brauchen wir nicht zu diskutieren - kommt natürlich Geld in die Kassen.
> und - um das noch blöder zu gestalten, wenn sie nun ned dagestanden hätte und gewartet sondern tot im wrack gelegen hätte, müssn dann die erben bezahlen?
Die Frage ist grundsätzlich eine interessante - allerdings nicht in dieser Konstellation.
Wer von den Erben kann denn für ihren Fahrfehler - wenn wir es mal so nennen wollen - verantwortlich gemacht werden??
> o.k., das ist wirklich dämlich:-) aber ich seh das so, dass sie als geschädigte auch noch gestraft wird. so ganz dolle find ich das ja nu ned....
Stimmt. Ist dämlich! :lol:
Man muß sich in diesem Falle von dem Geschädigten-Status trennen - wie oben geklärt.
WENN sie geschädigte wäre - im verkehrsrechtlichen Sinne - hätte der LKW ne Unfallflucht begangen und sie kein Geld bezahlt!
Aber zeig mir bitte den Anwalt oder Richter, der einen Verkehrsteilnehmer da rausreißt, weil der sagt er hat sich erschreckt! (Es sei denn so harcore Nötigungs-Fälle wie vor nicht allzulanger Zeit in den Medien zu Sehen/Hören.)
> ich glaub, ich hätt da nix bezahlt, rein aus wut heraus.
Mußt Du auch nicht.
Wie ich in einem vorherigen Beitrag erwähnte, wurde das Bußgeld vielleicht schon von den 75 Euro und 3 Punkten "ermessen"?! Unabhängig davon geht das dann zur Bußgeldstelle und die schicken Dir einen netten Bogen und erheben *tataaa* 20 Euro!! *tataaa* Verwaltungsgebühren!
Ich mußte selber mal flink Gesetze wühlen, daß mein letztes Ticket mit 20 Euro!! Verwaltungsgebühren belegt war, weil ich es nicht glauben konnte! Das war fast teurer als das eigentliche Ticket!
> gruss
>
> obelix
dito
de Maggus :lol:
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