> Flowmaxx schrieb:
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> Sobald ein Eingetragenes Teil z.B Fahrwerk ausgebaut ist muß es Ausgetragen werden!
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> War damals bei meinem GTI auch so der hatte Eibach Federn und Sebring ESD mußte dann Ausgetragen werden. Habe extra gefragt ob man das lassen kann. Könnte ja sein das man das nochmal einbaut. Aber der Tüv meinte nein das muß Ausgetragen werden sobald das Teil nciht verbaut ist.
Ähm... dann müsste ich ja jeden Winter zum Tüv rennen, weil ich die Frontlippe bei meiner Freundin abgebaut hab.
Und wenn deine Felgen eingetragen sind und du die Winterräder drauf machst werden sie ausgetragen?
Lass dir doch nicht jeden Scheiß erzählen.
Bei mir wurde nur einmal was ausgetragen, und zwar das lenkrad, das in den Papieren stand.
Nur da hatte es den Hintergrund, dass ich neue Räder mit Spurplatten und Reifen und nem anderen Lenkrad montiert hatte. Da das bereits eingetragene in Kombination mit den Rädern nicht geprüft wurde, wurde es gestrichen.