S16 verkauft und nun Ärger!

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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beazmusix
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Beitrag von beazmusix » Di 01.02.05 10:03

das rückgabe recht besteht solang, ( auch für privatpersonen ) man nicht das rückgabe recht eindeutig ablehnt (schriftlich im vertag etc)

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duke307
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Beitrag von duke307 » Di 01.02.05 16:39

> beazmusix schrieb:
>
> das rückgabe recht besteht solang, ( auch für privatpersonen ) man nicht das rückgabe recht eindeutig ablehnt (schriftlich im vertag etc)

Weshalb "auch" für Privatpersonen? Mich würde mal interessieren, wo es ein gesetzlich verankertes Rückgaberecht ohne Grund für Geschäftskunden gibt. Wo soll das denn bitte wieder stehen?

Und hier gehts um zwei Privatpersonen (und Ausschluß der Sachmängelhaftung im Vertrag, ganz normal). Ein Rückgaberecht (auch ohne Grund) beim Verbrauchsgüterkauf gibt es für Einkäufe von Privatpersonen (nicht gewerbliche Käufer) bei gewerblichen Verkäufern. Vielleicht meinst du das ja? :)
Zeig den anderen, dass sie an allem schuld sind. Erzähl jedem, wie Sch**** das Land ist. Such die Schuld nie bei dir. Warte darauf, dass die anderen etwas tun. DU bist Deutschland! ;)

GeVi
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Beitrag von GeVi » Mi 02.02.05 16:43

Kenne auch kein Rückgaberecht.
Gilt das nicht nur bei Haustürgeschäften und Internetgeschäften mit gewerbl. Anbietern?

Gruß
Stefan
http://www.peugeot-s16.de
http://www.peugeot-rc.de

Peugeot 206 S16; GutmannKit; Xenon; KW Gewinde; OZ SuperTourismo 7x16; voll voll voll... VERKAUFT!! SORRY!!

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Beitrag von beazmusix » Do 03.02.05 07:41

wie dem auch sein !

warum muss man den z.b bei ebay.. als privatverkäufer unbedingt das rückgaberecht und die garantie leistung ausschliessen? richtig da sonst der käufer (privat) garantie und rückgaberecht nutzen kann... :)

gruss mathias

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Beitrag von Hiob317 » Do 03.02.05 07:48

> beazmusix schrieb:
>
> wie dem auch sein !
>
> warum muss man den z.b bei ebay.. als privatverkäufer unbedingt das rückgaberecht und die garantie leistung ausschliessen? richtig da sonst der käufer (privat) garantie und rückgaberecht nutzen kann... :)
>
> gruss mathias

weil das ein Geschäft nach dem Fernabsatzgesetz ist,
und da gilt nun mal für ALLE das gleiche, egal ob Privatmann oder Kaufmann (zumindest ind Garantie und Rückgaberegelungen).

Wenn dir der Mediamarkt daheim vor deiner Haustür eine Fototasche (z.B.) zurücknimmt,
dann ist das nur Kulanz, denn du hast kein Anspruch auf Rücknahme des Artikel,
bloß weil er dir nicht mehr gefällt....

Grüße
tobias
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gibschub
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Beitrag von gibschub » Do 03.02.05 13:00

@beazmusix

hiob137 hat recht. wenn du ein auto privat verkaufst, musst du es nicht mehr zurücknehmen (ausgenommen von argl. verschwiegenen mängeln).

der käufer des 206 S16 hat somit pech, der verkäufer hat auf jedenfall das gesetz auf seiner seite.

der adac sagt auch, dass man beim privaten autoverkauf nicht irgendwas ausschliessen oder eine 14tägige gewährleistung geben muss. bei ebay sieht es schon anders aus -> fernabsatzgesetz
Gruß

Robert

celle
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Beitrag von celle » Do 03.02.05 17:27

§ 312 b BGB Fernabsatzverträge
(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Finanzdienstleistungen im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.

Laut diesem Text ist ein Vertrag zwischen 2 privaten Personen nie ein Fernabsatzvertag -> kein 14 tägiges Rückgaberecht allgemein

oder?

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duke307
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Beitrag von duke307 » Fr 04.02.05 01:03

Langsam find ichs hier richtig amüsant. Wenn man mal so mitbekommt, was ein großer Teil der Bevölkerung so als "Recht" empfindet. Und vor allem glaubt zu wissen! :)

Wenn jemand noch andere kreative Versionen des deutschen Zivilrechts auf Lager hat: immer raus damit, wir diskutieren dann hier drüber. Dürfen wir doch, oder? :D

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