dacht ichs mir doch,.........so jetzt wirds schwieriger, der typenschein ist ja denk ich mal den eigentum, da du sicher eigentümer des fahrzeuges warst. die typenscheine müssen mitabgegeben werden, wenn ein fahrzeug verschrottet wird ist neu jetzt oder doch noch nicht weiß net müsst nachschauen.
wennst einen typenschei verkaufst, dann ist das im vertrag auch so festzuhalten, dass der kaufgegenstand ausschließlich der typenschein ist. das auto dazu gibts ja nicht mehr. also haben darft ihn verkaufen auch, sobald aber auf diesem typenschein wieder ein fahrzeug zur anmeldung eingetragen wird, wirds schwierig weil ja das zugehörige fahrzeug bereits verschrottet ist. dokumentenfälschung.........rechtlich gesehen ist das so, weiß aber net genau ob nicht sogar der handel mit typenscheinen generell verboten ist muss mich erst einlesen
hoffe ich habs verständlich ausgedrückt
gruß robert
Die Jugend von heute liebt den Luxus, hat schlechte Manieren und verachtet die Autorität. Sie widersprechen ihren Eltern, legen die Beine übereinander und tyrannisieren ihre Lehrer.
(Sokrates, gr. Philosoph, 470-399 v.Chr.)