Kennzeichen - höhe

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Burky
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Beitrag von Burky » Di 12.10.04 11:43

Also ich würde es auch mal bei DEKRA probieren....ich hatte mit meinem Nummernschild...hängt 15 cm überm Boden beim TÜV auch immer Probleme...dann hatte ich es Satt..da bin ich zu Dekra un siehe da....no Problems keine Beanstandung...

ich würds da auf jeden mal Versuchen
greetz

BURKY

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Peschi
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Beitrag von Peschi » Di 12.10.04 12:03

alos ich hab noch knapp 10cm luft zwischen boden und kennzeichen und da gabs keinerlei probleme ..

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Scorpion
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Beitrag von Scorpion » Di 12.10.04 18:11

Dein Prob dürfte sein das alles im Gutachten steht.
Bei mir stand nichts drin und mein TÜV Mann hat nur gesagt ich soll aufpassen das ich auf die Prüfgrube komme man bräuchte min. 9 cm und mein Nummernschild hat da geschliffen war dem ziemlich egal und obwohl du da sonst nichts eingetragen bekommst.
!!! Straße trocken - drauf den Socken !!!

theotaeter
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STVZO

Beitrag von theotaeter » Mi 13.10.04 05:15

In der StVZO steht:

Kennzeichen vorn: 20 cm vom Boden und hinten 30 cm.#
Rein rechtlich kann die Polizei Bußgeld in Höhe von 25 (nicht eingetragene Anbauteile)-50 Euro (Erlöschen der Betriebserlaubnis) erheben!!!!!!

Und theoretisch dürftest du alles was darunter liegt nicht eingetragen bekommen!!???!!!!

Grüsse

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Bernd666
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Beitrag von Bernd666 » Mi 13.10.04 11:20

StVZO §60 (2):

"Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern (...) Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein."

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Fieldmasta
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Beitrag von Fieldmasta » Sa 16.10.04 10:56

Also, fahrwerk ist jetzt eingetragen incl 2seitigem kfz-schein!
Musste allerdings 3 cm höher weil 6cm bodenfreiheit nicht so toll für den tüv waren...
Kennzeichen höhe nur 15 cm, hat aber keiner stress geschoben.

Mein Tip für raum Hessen/Pfalz: Tüv Haßloch
206 1.4, Kw V1. 70/40, 7x17, FP-Airbox, clemens chiped, Bastuck cat back exhaust, merkur bodykit....

Aron
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beim 206 gäbe es 3gründe selbst die originalen zu entstempen

Beitrag von Aron » Sa 16.10.04 13:28

@theotaeter

moin...

das mit der Straßenverkehrsordnung und den möglichen Aktionen hast Du richtig beschrieben, jedoch ist das mit dem Kennzeichen bei nem serienmäßigen GT schon unter 20cm !

man beachte auch die mittige Nebelschlußleuchte die sehr weit unten ist und was dazu in der STVZO steht...

es gibt Autos die unter gewisse Sonderreglungen fallen, der 206 hat 3 Stück !

ach ja der Frontblinker darf max 40cm von der Fahrzeugaußenkante weit innen sitzen, beim serienmäßigen 206 XS/S16/RC mit den Niveai GTi Kotflügeln sinds schon 43cm

also wenn man laut STVZO geht kann man jeden serienmäßigen 206 direkt nach der Zulassung entstempeln, wenn man das kleingedruckte in der STVZO nicht liest :-)

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