Unterbodenbeleuchtung

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
deV!L
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Unterbodenbeleuchtung

Beitrag von deV!L » So 01.08.04 19:57

Hi erstmal :)

Ich bin am überlegen, mir ne Unterbodenbeleuchtung zuzulegen.
Aber vorne weg will ich mich gerne mal informieren was der tüv dazu sagt.
Klar weiß ich das die Dinger nicht zugelassen sind, aber ist der Einbau ansich denn schon "strafbar" ?

Ich meine mal gelesen zu haben, das man sich Unterbodenleuchten anbringen darf, vorraussetzung dafür ist allerdings das diese durch einen seperaten Schalter getrennt sein müssen. (um sie eben nicht im Verkehr anzumachen).

Stimmt das oder irre ich mich?

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Sordey307
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Beitrag von Sordey307 » So 01.08.04 20:00

Du irrst Dich. Da die Leuchten an sich keine E-Nummer oder eine ABE oder ähnliches besitzen, darfst Du die Teile nicht mal an Deinem Auto anbringen. Selbst wenn Du sie nicht einschaltest sind sie nicht erlaubt.

Snooky
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Beitrag von Snooky » So 01.08.04 20:27

sordey hat recht aber is nur die halbe wahrheit...
klassische neonröhren darfst du nicht verbauen aber seit einiger zeit gibts so led lichtleisten... diese bringen den gleichen effekt haben aber eine e-nummer...
wie dass aber mit der schaltung is weiß ich auch nich so genau

deV!L
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Beitrag von deV!L » So 01.08.04 20:34

ja die hab ich auch gesehen...würde mir sowas auch zulegen, wenn ich die dranlassen kann/darf und nur durch einen Schalter/Fernbedienung ein und ausschalte

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Beitrag von I-309 » So 01.08.04 20:39

unterbodenleuchten , Blitzer , und sonstiges sind in der stvzo verboten nur zu austellungs zweck zu verwenden es muss gewährleistet sein das die dinger nicht bei der fahrt zu betätigen sind und das ist ele. gesehen ein grosser aufwand mit relais und und und

aber es ist verboten ein freund wurde angehalten astra und grün gel . 3 monate führerschein weg ( er hatte aber noch andere sachen wo er nicht durfte )
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Beitrag von Pug 307 HDI » So 01.08.04 20:45

> I-309 schrieb:
>
> es muss gewährleistet sein das die dinger nicht bei der fahrt zu betätigen sind und das ist ele. gesehen ein grosser aufwand mit relais und und und
>


Hi!
Ich hab bei mir die LED's verbaut! die haben so ein Steuergerät, das man einfach abklemmen kann!
Du hast nun oben geschrieben, das es gewähleistet sein muß, das ddie Dinger im Straßenverkehr nicht aufleuchten! Wenn ich das Steuergerät jetzt zuhause lasse, ist es doch Gewährleistet! Dann dürfte ich die ja theoretisch dran lassen, oder?? :?:

gruß Robbi

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Beitrag von I-309 » So 01.08.04 20:54

in der theori. ja

mann darf sie an einem angemeldetem auto drauf haben . aber 1 . müssen sie gut bef. sein
2 . man muss ein relais einbauen das wenn der motor läuft sie ausgehen und oder gar nicht angehen mann kann die beleuchtung an die innenraum bel klemmen das ist erlaubt (siehe Mitsubishi Pajero V6 bj 04 der hatt auch einstiegsbel ) aber dann wieder das wärend der fahrt die dinger nicht an gehen dürfen .

3. muss mann nachweissen das es ein ausstellungs waggen ist ( das kleinste prob. )

aber nochmal als einstiegsbel. sind sie erlaubt habe sie am corsa a gsi drann und war kein prob. mit dem tüv ausser das es teuer war :scry:
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Beitrag von 205er » So 01.08.04 21:27

Also man darf die teile anbringen insofern sie ein e-prüfzeichen haben. Soweit ich weiss dürfen die teile nur angehen wenn man zb die tür vom auto offen hat. Ist dann sowas wie die innebleuchtung vom auto die ja auch angeht wenn man die tür aufmacht.

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Beitrag von deV!L » So 01.08.04 21:33

hm mensch is das kompliziert :lol:

Aber man könnte ja auch alles umgehen indem man eben Leuten mit Prüfzeichen verbaut, diese dann z.b. an die Innenbeleuchtung des Fahrzeuges klemmt, aber jedoch einen zweiten Stromkreis mit ner Fernbedienung legt....

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Beitrag von I-309 » So 01.08.04 21:40

> 205er schrieb:
>
> Also man darf die teile anbringen insofern sie ein e-prüfzeichen haben. Soweit ich weiss dürfen die teile nur angehen wenn man zb die tür vom auto offen hat. Ist dann sowas wie die innebleuchtung vom auto die ja auch angeht wenn man die tür aufmacht.

hast es erkann nur es gibt ein prob und das ist das man das innenraumlicht auch wärend der fahrt anmachen kann und das darf man bei einer unterbodenbel. nicht
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