OK, erstmals vielen Dank für die raschen Antworten.
Nun, das Schreiben, das ich bekommen habe, wurde bereits von einem Rechtsanwalt verfasst. Ein Doktor in Verteidigung von Strafsachen. Dort hab´ ich auch die Infos der Sektretärin bekommen, dass ich nicht mit dem ganzen Auto über der Einfahrt stehe.
Die 200 Euro sind ebenfalls zu zahlen, dass erst gar keine Verhandlung entsteht (
). Das sind nur die Kosten, die bis jetzt entstanden sind.. grrrrrrrr
Der meint schon ernst.. eine Vorladung vor Gericht werde ich auch in Kürze bekommen, nur wenn ich eben diese 195 Euro davor einzahle, einige ich mich praktisch ausser-gerichtlich mit der klagenden Partei, wurde mir telefonisch gesagt.
Und ja, stimmt, wenn dem Besitzer das Einfahren sooooo wichtig gewesen wäre, hätte er mich abschleppen lassen. Ausserdem bin ich mir sicher, dass das Einfahren möglich gewesen wäre, wenn auch nur knapp..
FRECHHEIT :evil: , ich meine, ich sehe meine Schuld ja ein, darf mich natürlich nicht vor eine Einfahrt stellen, aber da muss man mich doch nich gleich wegen BESITZSTÖRUNG anklagen!