Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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StreetRacer206
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von StreetRacer206 » Mi 14.07.04 13:35
hi, ich hab gehört dass man seine nebelleuchten umrüsten kann und vom tüv eintragen lassen kann und zusammen mir dem standlicht als tagfahrlicht fahren kann. ich weiß zwar den sinn nicht, aber würde das gehen?
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6|_oo7
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von 6|_oo7 » Mi 14.07.04 13:46
Mit Standlicht darf man gar nix fahren. Entweder nur die speziellen Tagfahrlampen oder Abblendlicht.
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StreetRacer206
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von StreetRacer206 » Mi 14.07.04 13:50
ich weiß nimmer genau was der gesagt hat, der hat gemeint dass er seine nebellampen zum tagfahrlicht umgebaut hat und des über des standlicht geht, ist eingetragen und er darf legal damit auch abends fahren, da es keine nebellampen mehr sind!
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6|_oo7
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von 6|_oo7 » Mi 14.07.04 13:53
Die Tagfahrlampen gehn direkt an, wenn mans Auto startet und gehn aus, sobald man das Licht anschaltet. Mit Standlicht darf man nicht fahren, deswegen heisst das ja auch so.
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StreetRacer206
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von StreetRacer206 » Mi 14.07.04 13:56
klar, ehrlich gesagt hab ich keine ahnung. vielleicht hat er es auch als zusätzliches licht eingetragen, nebellampen raus, normales licht rein und als zusatzlicht. ich glaub aber des geht net...............vor allem, was bringts?
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agent66
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von agent66 » Mi 14.07.04 14:44
das ist so nicht ganz richtig... standlicht UND nebelscheinwerfer sind erlaubt!!!!
§17, 3 der StVO
Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
allerdings ist das fahren NUR mit standlicht NICHT erlaubt
§17, 2 der StVO
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
[/quote]
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StreetRacer206
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von StreetRacer206 » Mi 14.07.04 14:50
aha. darf man denn dann die nebelleuchten mit "normalem licht" umrüsten und dann mit standlicht und dem zum normalen licht umgerüsteten nebellichtern fahren?
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agent66
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von agent66 » Mi 14.07.04 15:03
sorry, hatte nur einen teil vom §17, 3 zitiert, davor steht noch "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein"
also nur bei Nebel, Schneefall oder Regen dürfen nebelscheinwerfer angemacht werden, aber dafür auch nur mit standlicht...
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Smubob
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von Smubob » Mi 14.07.04 21:15
> agent66 schrieb:
>
> sorry, hatte nur einen teil vom §17, 3 zitiert, davor steht noch "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein"
>
> also nur bei Nebel, Schneefall oder Regen dürfen nebelscheinwerfer angemacht werden, aber dafür auch nur mit standlicht...
Ganz genau richtig!! Das überlesen nämlich viele "Superposer" gern größzügig...! :roll:
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von pongi » Mi 14.07.04 23:43
dann könnne wir das wohl auch unter der rubrik "traue keiner statistik die du nicht selber gefälscht hast" einordnen, oder?
matthias
Langsame Autofahrer sind häßlich und haben ansteckende Krankheiten - Ayrton Senna