Also ich kann mir nicht vorstellen, dass die Tönung der Frontscheiben generell verboten ist. Schließlich sind ja viele Fahrzeuge ab Werk rundum leicht getönt, so wie z.B. bei der Color- oder Wärmeschutzverglasung (s.a. 205 Gti). Und bei den Mercedes gibts doch auch so ne leicht blau getönte Verglasung, und die ist auch rundum. Ich könnte mir schon vorstellen, wie weiter oben bereits schon beschrieben wurde, dass es da einen gesetzlichen Grenzwert gibt, und solange man den einhält...
Bin zwar überhaupt kein Fan von getönten Scheiben, aber bei dem Link von weiter oben (
http://www.keinefolie.de/main.html) sind schon ein paar ganz nette Abbildungen dabei, so z.B. unter "Farben" die blaue Version. Hierbei könnte ich mir vorstellen, dass man das auch rundum eingetragen bekommt. Und noch was zum Thema eintragen und wieder austragen, wenn die Eintragung entsprechende Grundlagen hat, wie z.B. ein Gutachten oder entsprechende Untersuchungen, dann darf nicht jeder beliebige TüV Prüfer die Eintragung ohne weiters Rückgängig machen!