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Die Leuchten dürfen nach außen nicht sichtbar sein !! Dann ist es erlaubt... *g*Frazor schrieb:
Tach!
Ganz dumme Frage: im Kofferraum darf man so ne Leuchte aber haben, oder???
im innenraum siehts da aber wieder ganz anders aus!
MfG
Frazor
>Frazor schrieb:
>
> Tach!
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> Ganz dumme Frage: im Kofferraum darf man so ne Leuchte aber haben, oder???
> im innenraum siehts da aber wieder ganz anders aus!
>
> MfG
> Frazor
Jupp .. da stimme ich dir zu! Auslegungssache is das sowieso ... selbt mit TÜV Eintragung usw kann ein Polizist das Auto stilllegen :lol:Speedy309gti schrieb:
Hi Micha...
Auch nicht ganz richtig :mad:
Ich hatte letztes Jahr bei der letzten Nürnberger Autorazzia der Bereitschaftspolizei mal ne nette Unterhaltung mit nem grünen Männchen und der hat auch gesagt, dass die Fußbodenbeleuchtung im Innenraum auch nicht zulässig ist. Selbst wenn man sie nicht nach außen sieht, kann sie den Fahrer ablenken und das darf nicht sein.
Wobei wir aber wieder beim Thema sind von wegen Auslegung usw...
Bei mir hat der TÜV und die Polizei auch schon meine ganzen Leucht-Einrichtungen gesehen und nix gesagt...
Aber wenn wir wieder zum Thema Unfall und co kommen, kann es schon kritisch werden.
Paradebeispiel Landstraße, du baust nen Unfall und krachst in den Gegenverkehr und irgendwie kann dir nachgewiesen werden, dass du das blaue licht anhattest...
Deine Vers. wird sich freuen, muss nämlich nix zahlen. Hat dich ja abgelenkt, das Licht.
You know what I mean???