Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Dani
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von Dani » Mo 29.03.04 14:58
Ein mündlicher Vertrag ist immer Gültig! Auch unter Privaten! und Privaten zu Geschäftsleuten! Nur nur eine Frage der Beweislage...
Wenn er nun auf dem Vertrag beharrt, Kaufst Du halt den Wagen bei Ihm, verkaufst aber deinen wo anderszu einem besseren Preis.
...natürlich wirst Du den Händler auf keinen Fall weiterempfehlen! Das könnte Ihn mehr als 500 kosten!
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MadMaxII
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von MadMaxII » Mo 29.03.04 15:02
<center><img src="
http://people.freenet.de/garfieldtiger/ ... "></center>
hi,
also, ich gehe mal davon aus, daß dein 306 nicht schon am auseinanderfallen ist und er dem alter entsprechend in gutem zustand ist.
dann drängt sich mir der verdacht auf, daß dich dein händler gewaltig linken will.
gut, es könnte noch sein, daß ihr einen so exorbitant guten preis für den neuen ausgemacht habt, daß er dir für den alten weniger geben muß.
mach dir selber ein bild. wohlgemerkt. das hier ist schon händlereinkaufspreis!!!
gruß
Max
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gunnarsinsel206
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von gunnarsinsel206 » Mo 29.03.04 15:04
Hmm die lösung erscheint mir ein wenig kurz!
wenn ich das bisher richtig verstanden habe, ist der Vertrag doch getrennt ohne die mündliche Vereinbarung gemacht worden. Wenn ja, sollte das schon irgendwie in den Vertrag miteinbezogen worden sein oder zumindestens Gegenstand der Verhandlung gewesen sein! Wenn es solche Gespräche gab, sollte ein Rücktritt wohl möglich sein........... (denk, aber dafür fehlen gerade nen paar angaben)
Mit mündlichen Vereinbarungen am Telefon ist auch nix zu machen oder war noch ein dritter zugegen ? (für die Beweismöglichkeit)
Allerdings kann man das auch einfach mal behaupten!!!!! :-) Vielleicht wirkt es ja...
Im übrigen beim Kredit wirst du sicherlich wieder raus kommen, Siehe VerbrKrG!
gruß gunnar
>Jan
>Ihr beide habt einen mündlichen Vertrag gemacht! Der ist rechtsgültig. Die Bedingung, damit Du den Kaufvertrag unterschrieben hast, waren die 5000 für den alten Wagen.
>...nun mit dem mündlichen Verträgen ist es so eine Sache...
>Nun kannst Du sagen, eine grundlegende Vertragsbedingung (mündlich) sei durch einen Grundlagenfehler seinerseits (Annahme eines falschen Kaufpreises deines Autos) ungültig.
>Damit bist Du auch absolut im Recht!
>Wenns funzt kannst Du einen neuen Händler suchen der Dir 5000 bezahlt.
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Dani
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von Dani » Mo 29.03.04 15:11
Geh am besten beim Garagisten vorbei und nimm einen Zeugen mit. Machs nicht mit dem Telefon! Wenn DU ihm in die Augen schauen kannst und ihn die DAT-Bewertung vorlegst wirds für ihn schwieriger (Psychotrick) Am Telefon könnte er Dir auflegen oder gar nicht auf Dich eingehen.
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Jan
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von Jan » Mo 29.03.04 15:43
Ich hab den Wagen angefragt, er hat mir gesagt was er haben will und dann hab ich ihm gesagt er soll meinen alten mal durchrechnen. Das hat er dann gemacht, am Telefon und ich hab ihm Dabei die Daten durchgegeben. Da mir sein EK als Richwert für den Verkauf meines alten Peugeots dienen sollte. Wir haben dann den Kaufvertrag von dem Neuen gemacht, wieder ein 306, allerdings für 10.490 Euro, mit der Option das er meinen für den Fall das ich ihn nicht loswerde doch noch für 5000 nimmt. Das größte Problem meinerseits ist halt, das ich ihn gut kenne, und da steck ich echt in einer Zwickmühle. Es heisst ja nicht umsonst man soll mit Freunden keine Geschäfte machen.
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gunnarsinsel206
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von gunnarsinsel206 » Mo 29.03.04 15:52
hmmm,
wenn die Option drin steht, hat er sich auch zur "Annahme" verpflichtet, also eigentlich kein Problem. Nur das kann dann die Freundschaft kosten, ist es das wert (gibt doch bestimmt einen grund weshalb du bei Ihm gekauft hast......:-)
Im übrigen wenn er wirklich ein Freund ist, ist die Vertragsauflösung auch kein Problem, oder ?
gruß gunnar
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Jan
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von Jan » Mo 29.03.04 16:02
jau, also die Option ist schon mal nicht schriftlich fixiert. Aber auf dem rechtlichem Weg will ich da eh nichts machen. Ich denk ch werd noch mal mit ihm reden, und ihm sagen das das halt echt problematisch ist, wenn ich im schlimmsten Fall auf einmal mit 1000 €uro weniger rechnen muss. Vielleicht wirkt das ja.
Ich fahr jetzt mal zum Peugeothändler um die Ecke und lass mir da mal einen unverbindlichen Preis für meinen machen. Ich schreibs mal wenn ich wieder da bin, bin wirklich gespannt. Aber auf jeden Fall ein dickes Dankeschön für eure Hilfe.
Liebe Grüße Jan
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hanserocker
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von hanserocker » Mo 29.03.04 16:19
dann rufst du jetzt bei peugeot an und beschwerst dich sachlich. dann gibts sicher eine entschuldigung mit blumenstaruß. es geht um dein geld, scheiß auf die freundschaft zum händler.
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dol
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von dol » Mo 29.03.04 17:27
Solange das Fahrzeug nicht ausgeliefert ist, oder du eine Auftragsbestätigung vom Händler innerhalb von 14 Tagen bekommen hast, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Gruss
Manuel
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Jan
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von Jan » Mo 29.03.04 17:36
Zurück vom Händler vor Ort, der bietet mir 4950,- bei Gebrauchtwagenkauf. Ist ja gar nicht so weit weg. Er begründet das mit Gebraucht gg. Gebraucht. Ich also grad noch mal mit meinem Verkäufer telefoniert, und siehe da... 4800,- sind doch noch drin. Scheint wohl wirklich die Schmerzgrenze zu sein. Nun werd ich mal drüber schlafen und morgen in den sauren Apfel beissen und ihn verschleudern.... Hab ja Trost in Form meines neuen 306 Break Premium HDI .... da werd ich dann intensiv dran denken, und mir immer wieder klar machen, das ich den fahre bis er auseinanderfällt... Außerdem sagte der Händler hier vor Ort hätte ich da schon einen ganz guten Preis für bezahlt. Was meint ihr denn ? 306 Break Premium HDi 90, EZ 03.01, KM 36000, neue Reifen, neue Inspektion, CD Wechsler und halt Premium Ausstattung :-) Preis 10490,-.
An alle die mir hier helfen wollten hääääääärzlichen Dank, is´n tolles Forum mit super Mitgliedern.
Danke
dernichtmehrsoganzfrustierte
Jan