Was haltet ihr von Unterbodenbeleuchtung?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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GTownraser
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Was haltet ihr von Unterbodenbeleuchtung?

Beitrag von GTownraser » Fr 13.06.03 16:42

Hi Leute.


Was ist eure Meinung dazu?

Sven206
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als Show im Stand ganz nett, aber...

Beitrag von Sven206 » Fr 13.06.03 16:50

...beim Fahren würde ich mich nicht erwischen lassen. Muss ja au nit sein, aber wie gesagt, im Stand auf Treffen oder so ganz nett. Bin auch schon am überlegen :-)


MFG


Sven206

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dakopfnicka
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re: als Show im Stand ganz nett, aber...

Beitrag von dakopfnicka » Fr 13.06.03 17:04

juhuu,


im stand ist okay... auffer strasse allerdings nicht, das lenkt zu sehr ab.


verboten ist der einbau auf alle fälle (auch wenn man es nur im stand anmacht)....


dakopfnicka :o)

Sven206
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darüber streiten sich die Gemüter...

Beitrag von Sven206 » Fr 13.06.03 17:19

in der STVZO nicht zugelassen schliesst nicht ein die Montage. Man könnte es rein theoretisch dranbauen ohne das einem was passiert bei einer Prüfung, solange es während laufendem Motor ausgeschaltet ist.


oder weiss jemand genau, wo es steht, dass man so etwas nicht montieren darf? Geredet wird viel, vermutet noch mehr, aber wo steht es?


MfG


Sven206

Shaper01
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re: darüber streiten sich die Gemüter...

Beitrag von Shaper01 » Fr 13.06.03 17:46

hallo zusammen


also ich denke mal das sie dir nichts anhaben können


wenn du die unterbodenbeleuchtung so verkabelt hast das du


sie 1. nur von Aussen und 2. nur bei abgestelltem motor einschalten


kannst... weil dann gewärleistet ist das du sie während der fahr nicht


einschalten oder brennenlassen kannst...


sicher bin ich mir aber da nicht ...

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Axel406Coupe
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re: Was haltet ihr von Unterbodenbeleuchtung?

Beitrag von Axel406Coupe » Fr 13.06.03 17:54

Wie schon erwähnt, ist das im Stand ganz witzig, aber der Einbau ist nicht zulässig. Durch so einen Unsinn verliert man die Betriebserlaubnis des Fahrzeiges und ist im Falle eines Unfalls der Dumme. Eine KFZ-Versicherung läßt es sich nicht nehmen, auf den Paragraphen der Versicherungsbestimmungen hinzuweisen, wonach die angebotene Versicherung nur für Fahrzeuge mit einer gültigen Betriebserlaubnis haftet. Ist das nicht der Fall, nimm die KFZ-Versicherung Regress. Außer dem Amen in der Kirche ist nichts so sicher, wie dies!


Selbst bei einem unverschuldeten Unfall biste aber auch mit dran. Zumindest in Form einer Teilschuld.


Bei jedem TÜV-Termin gibt's außerdem keine Plakette, weil der Prüfer das ja sieht, wenn er sich unter das Auto macht.


Fazit: Wer dennoch auf eine derartige Beleuchtung im Stand und insbesondere für Treffen nicht verzichten möchte, muß schon ein bisserl nachdenken. Denkbar wäre z. B. ein oder mehrere Leuchtmittel unter dem Fahrzeug, die schnell an- und abgebaut werden können und mit einer wegen der Verschmutzung des Unterbodens robusten, gut abgedeckten elektrischen Steckverbindung versehen sind. Wenn das dann nur im Stand und ohne laufendem Motor eingeschaltet wird und nicht während des Betriebes des Autos angebaut ist (denn darum geht es!), dann kann die Rennleitung nicht meckern.


Gruß Axel

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DerAusgrenzer
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Lustig, aber Kindergarten !!!

Beitrag von DerAusgrenzer » Fr 13.06.03 18:01

Gruß Thorsten

Stefan

Nix da mit Anbau

Beitrag von Stefan » Sa 14.06.03 09:59

Ist Euch schon mal aufgefallen, dass jedes Teil, dass man an ein Auto anbauen kann eine Freigabe hat und entsprechend gekennzeichnet ist? Auf jedem popeligen Blinkerglas ist eine E1 oder sonstwas-Kennzeichnnung, auf jeder Felge eine KBA-Nummer usw. Wo haben die Neonröhren das denn? Es geht ja nicht nur um die Beleuchtung sondern auch um Gefährdung von Fussgängern, Verhalten der Teile bei Unfall. Eine bei Unfall verplatzende Neonröhre könnte ja die Fussgänger auf dem Gehsteig verletzen. Fakt ist: Nicht einmal der Anbau ist erlaubt, solange das Auto im öffentlichen Strassenverkehr bewegt wird.





>hallo zusammen


>also ich denke mal das sie dir nichts anhaben können


>wenn du die unterbodenbeleuchtung so verkabelt hast das du


>sie 1. nur von Aussen und 2. nur bei abgestelltem motor einschalten


>kannst... weil dann gewärleistet ist das du sie während der fahr nicht


>einschalten oder brennenlassen kannst...


>sicher bin ich mir aber da nicht ...

Flitzer

re: Was haltet ihr von Unterbodenbeleuchtung?

Beitrag von Flitzer » So 15.06.03 11:40

>Durch so einen Unsinn verliert man die Betriebserlaubnis des Fahrzeiges


So schnell geht die BE nicht den Bach runter. Kostet im Moment auch nur 5€.


>Bei jedem TÜV-Termin gibt's außerdem keine Plakette, weil der Prüfer das ja sieht, wenn er sich unter das Auto macht.


Das sagen zumindest die neuen Vorschriften für die Herren, wird auch so durchgesetzt von denen.


Wenn die dinger im öffentlichen Verkehrsraum nicht zu sehen sind (also auch nicht angebaut sind!) wird niemand in grün etwas sagen. Die Sache mit den Steckverbindern ist das Beste. Während dem Treffen o.ä. anstecken, leuchten lassen und während der Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum weg damit.


Tschüß


Peter

little_lion
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stimmt

Beitrag von little_lion » So 15.06.03 12:40

>Ist Euch schon mal aufgefallen, dass jedes Teil, dass man an ein Auto anbauen kann eine Freigabe hat und entsprechend gekennzeichnet ist? Auf jedem popeligen Blinkerglas ist eine E1 oder sonstwas-Kennzeichnnung, auf jeder Felge eine KBA-Nummer usw. Wo haben die Neonröhren das denn? Es geht ja nicht nur um die Beleuchtung sondern auch um Gefährdung von Fussgängern, Verhalten der Teile bei Unfall. Eine bei Unfall verplatzende Neonröhre könnte ja die Fussgänger auf dem Gehsteig verletzen. Fakt ist: Nicht einmal der Anbau ist erlaubt, solange das Auto im öffentlichen Strassenverkehr bewegt wird.


Hab mal beim TÜV nachgefragt, und die haben mir dort ebenfalls gesagt, dass allein schon die Montage (egal wie man die Teile dann anschließt) nicht erlaubt ist, da eine Unterbodenbeleuchtung keine E-Nummer o.ä. hat.

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