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Gebrauchtwagengarantie? (407 SW HDI 135)

Verfasst: So 18.04.10 17:55
von firefighter210
Hallo zusammen,

ich hab mir Ende Oktober im vergangenen Jahr einen 407 SW 2,0 HDI 135 bei einem PEUGEOT-Händler gekauft (EZ 08/2005, 99000km). Habe seitdem knapp 4000km auf den Tacho gefahren. Dabei traten im Lauf der Zeit verschiedene Probleme zu Tage:
Ruckeln im Teillastbetrieb; Klappern der Traggelenke; Rutschen der Kupplung. Sind ja eigentlich bekannte Probleme, wenn man die Foren durchforstet.
Habe das Auto letzte Woche im Kundendienst gehabt und die Probleme angemeldet. Keines der Probleme wurde jedoch zu meiner Zufriedenheit gelöst.
Weiß jemand, welcher der Mängel unter die Gebrauchtwagengarantie fällt, und wie ich der Sache gegenüber dem Händler Nachdruck verleihen kann.

Für Eure Hilfe vielen Dank im Voraus.

Mathias

Re: Gebrauchtwagengarantie? (407 SW HDI 135)

Verfasst: So 18.04.10 18:13
von fernQ
Kommt das nicht auf die Garantie selbst an, was genau darunter fällt? Gibt ja verschiedene Anbieter solcher Garantien. Ich habe so ein Infoheft zu meiner bekommen, wo genau aufgelistet ist, was abgedeckt ist, kannst ja mal schauen, ob du so was auch bekommen hast.

Re: Gebrauchtwagengarantie? (407 SW HDI 135)

Verfasst: Mo 19.04.10 10:29
von madmat
Da sollte ein Blick in die Klauseln der Garantie Klarheit schaffen.

Im Regelfall sind die von Dir aufgezählten Mängel nicht abgedeckt, grob gesagt erstrecken sich die Garantien häufig auf "alle in Öl gelagerten Teile" (Motor, Getriebe, evtl. Turbolader) um allzu groben Betrug (Auto mit Kolbenfresser gangbar machen und verhökern) zu erschweren.

Alters-/Verschleißerscheinungen (Klappern, Brummen, Bremsen, Kupplung, Abgasanlage etc...) gehen auf die eigene Kasse.

Re: Gebrauchtwagengarantie? (407 SW HDI 135)

Verfasst: Mo 19.04.10 11:41
von Maverick78
Tja, hättest du dich mal früher bei deinem Händler gerührt, weil die von dir angesprochen Probleme, wären über die gesetzliche Gewährleistungspflicht abgedeckt gewesen. Die liegt bei Gebrauchtfahrzeugen bei 6 Monaten und deckt _alle_ Mängel ab, die nicht altersbedingt sind, wie z.b. Klappern. Traggelenke und Kupplung wären da auf jeden Fall dabei gewesen.
Was deine Gebrauchtwagengarantie betrifft, hilft nur ein Blick in das Kleingedruckte. Kupplung ist meist nur anteilig inbegriffen.

Re: Gebrauchtwagengarantie? (407 SW HDI 135)

Verfasst: Mo 19.04.10 21:09
von Aron
Maverick78 hat geschrieben:Tja, hättest du dich mal früher bei deinem Händler gerührt, weil die von dir angesprochen Probleme, wären über die gesetzliche Gewährleistungspflicht abgedeckt gewesen. Die liegt bei Gebrauchtfahrzeugen bei 6 Monaten und deckt _alle_ Mängel ab, die nicht altersbedingt sind, wie z.b. Klappern. Traggelenke und Kupplung wären da auf jeden Fall dabei gewesen.
Was deine Gebrauchtwagengarantie betrifft, hilft nur ein Blick in das Kleingedruckte. Kupplung ist meist nur anteilig inbegriffen.
Ende Oktober, also wenn er einen schriftlichen Auftrag hat, z.B. morgen macht zum begutachten der aufgezählten Mängel hätte er gute Chancen, ich nehme mal an das erste halbe Jahr ist noch nicht ganz um.

Hierbei aber nicht auf einen Termin warten, sondern die Sachen schriftlich festhalten, das Du was in der Hand hast, anders hat er schlechte Karten, schenken tut einem keiner was, meistens gibts dann erstmal 14 Tage Wartezeit bis nen Termin mit Auftragsbestätigung kommt und dann sagt der Händer *aprilapril*, das halbe Jahr ist um. Selbst Mündlich zählt bei sowas nicht.

Re: Gebrauchtwagengarantie? (407 SW HDI 135)

Verfasst: Mo 19.04.10 21:38
von 407driver
traggelenke und kupplung sind bekannte probleme und peugeot gibt zumindest auf das material kulanz. bei dem kupplungsproblem sind wohl die federn zu schwach und es gibt da eine überarbeitete variante. das ganze betrifft aber nur bestimmte modellreihen (damnummern) und vorrausetzung ist ein lückenloses scheckheft. dazu kannste dich an jeden löwenhändler wenden. die sollten dir da (eigentlich) weiter helfen könn bzw sich mal mit denen aus saarbrücken in verbindung setzen, die wissen dadrüber bescheid!

Re: Gebrauchtwagengarantie? (407 SW HDI 135)

Verfasst: Do 22.04.10 15:50
von firefighter210
Hallo Leute,
danke für Eure Beiträge. Mittlerweile habe ich einen Termin und das defekte Taggelenk wird auf Garantie getauscht. Ein Durchrutschen der Kupplung konnte angeblich bei einer Probefahrt beim letzten Kundendienst nicht festgestellt werden.
Ich werde aber mit dem Werkstattmeister zusammen eine Probefahrt machen und mir wurde zugesichert, dass bei einem Mangel auch die Kupplung ersetzt wird.
Wer von Euch musste die Kupplung auch schon tauschen? Gibt es Schriftstücke darüber, oder irgend ne Rückrufaktion von PEUGEOT?

Vielen Dank Euch allen nochmal.