Mr. Mitchell hat geschrieben:...man dann auf H kennzeichen zulassen kann, wobei immer mehr Prüfer einen exakten original Zustand dafür voraussetzten bzw. Umbauten die eben auch min. 30 Jahre alt sind. War früher auch wesentlich lockerer
das ist ja aber mehr als unrealistisch.
die wenigsten umbauten wurden schon beim ersten besitzer gemacht.-)
war da ncht mal etwas von mindestalter der eintragungen von 10 jahren bzw. alternativ, wen man jetzt erst umgebaut hat was mit zeitgenössisch? also umbauten die während der laufzeit des modelles auf dem markt waren?
sonst hätte man ja null möglcihkeit, z.b. nen alten gutmann-turbo, der auf ner anderen karosse aufgebaut wird, wieder zuzulassen mit h-kennzeichen...
gruss
obelix