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Scheinwerferblenden von RDX für 207

Verfasst: Di 02.03.10 16:48
von Guerkchen
Hallo,

ich habe Scheinwerferblenden für meinen 207 von RDX-Racedesign bestellt. Lt. Hersteller sind die eintragungsfrei.
Ich habe "nur" ein Teilegutachen vom TÜV-Austria dazu bekommen (in dem steht auch, dass die Blenden nicht extra eingetragen werden müssen) - ist das auch in Deutschland gültig?
Die kleinen Schildchen, auf denen die Teilenummer steht - müssen die dann bevor der Klarlack drüber kommr aufgeklebt werden? Ich mein - das sieht doch dämlich aus ?!

Re: Scheinwerferblenden von RDX für 207

Verfasst: Mi 03.03.10 10:34
von madmadix
haj,

eigentlich müsste doch dann mindestens ne abe dabei sein, wenn sie "eintragunsfrei" sind? :gruebel:
soweit ich weiß funktioniert das nämlich nicht mit einfach dranschrauben und gut.
und mit teilegutachten müsste es eingetragen werden.

mfg
Peter

Re: Scheinwerferblenden von RDX für 207

Verfasst: Mi 03.03.10 12:46
von 6|_oo7
so stehts ma auf deren Seite ;)
> TÜV-Freigabe, 100% Eintragungsfrei!
http://www.rdx-racedesign.de/online-sho ... 207CC.html

Re: Scheinwerferblenden von RDX für 207

Verfasst: Mi 03.03.10 13:17
von madmadix
6|_oo7 hat geschrieben:so stehts ma auf deren Seite ;)
dann will ich nichts gesagt haben :floet:

mfg
Peter

Re: Scheinwerferblenden von RDX für 207

Verfasst: Mi 03.03.10 15:12
von Stoppi
Wieso? Passt dann doch:
TÜV-Freigabe = ABE !

Aber dass dann ein GUTACHTEN vom TÜV (Österreich) dabei ist, ist schon komisch.

Re: Scheinwerferblenden von RDX für 207

Verfasst: Mi 03.03.10 16:52
von Guerkchen
Tja, in Österreich scheint das anders geregelt zu sein, als hier.
In dem Gutachten steht
"Durch die unten beschriebene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nach StVZO §19 (2) nicht, weil
[...]
Eine Prüfung des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation ist nicht erforderlich.
[...]
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich."
Mir fällt gerade auf, dass das erwähnte Gesetz „StVZO §19 (2)“ aus Deutschland stammt … ?!

@ Stoppi – die Blenden auf Deinem 207 sind eingetragen, oder? Optisch unterscheiden sie sich ja nicht (oder kaum) von meinen.

Re: Scheinwerferblenden von RDX für 207

Verfasst: Mi 03.03.10 21:57
von Stoppi
Richtig - sind (natürlich) eingetragen. Den Blenden von French-Power liegt dafür auch ein "richtiges" TÜV-Gutachten bei.

Re: Scheinwerferblenden von RDX für 207

Verfasst: Mi 03.03.10 23:49
von skyline206
Hi Leute!
In Österreich gibts keine ABEs sondern eben nur die TÜV Gutachten (TÜV Austria) Wir müssen wirklich jeden scheiß bis auf Leuchten bei der Landesregierung oder beim Zivilgutachter eintragen lassen. Auspuff auch ausgenommen. Also da wirds leider auch keine ABE geben wenns aus Österreich kommt.... Sry!

Re: Scheinwerferblenden von RDX für 207

Verfasst: Do 04.03.10 12:13
von Guerkchen
So Leute, ich habe mich entschieden die Blenden zurückzusenden.
Die Dinger waren qualitativ so wie so nicht der Hit und ab April gibt es die von French Power mit ABE :) ... ich bin mal gespannt - vielleicht lohnt es sich ja wirklich, da doppelte zu bezahlen.
Die DEKRA (der "TÜV" hier) hatte auch noch nix von dem Gutachten gehört ... hätte ich mich wohl noch schön mit rumärgern können.
DSC00150.JPG

Re: Scheinwerferblenden von RDX für 207

Verfasst: Do 04.03.10 18:24
von Stoppi
@Guerkchen

AUA! Sieht das auf dem Foto nur so aus, oder geht die Scheinwerferblende tatsächlich NICHT bis ganz vorne an die Kante am Scheinwerfer? :dummguck:

Du wirst doch nicht etwa die Blende für den linken Scheinwerfer rechts angehalten haben!? :D