Keine COC Bescheinigung für meinen 205 GTI!!!
Verfasst: Di 28.04.09 19:10
Hi zusammen!
erst mal ne Kurze Info worums geht:
ich wohne seit 01.02.09 in Frankreich und hatte mir kurz vorher nen 205er GTi gekauft (der schon ne Weile abgemeldet ist). Nun wollte ich den in Frankreich anmelden und habe mich erkundigt, was ich denn so alles brauche. Als sehr wichtig wird eine COC-BEscheinigung - auch Konformitätsbescheinigung gennant - belegt, dass das Auto den EG Typenbetimmungen entspricht. Einfach ausgedrück, dass das Auto in Deutschland genauso gebaut wurde wie in anderen EU Ländern.
Ich hab mich dann mal gleich an Peugeot Deutschland gewandt, die extra ne Abteilung dafür haben und heute krieg ich ein Schreiben in dem steht:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Fahrzeug wurde mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis vom Bundesamt in Flensburg - national für Deutschland - genehmigt.
Eine EG-Typengenehmigung besteht für das Fahrzeug nicht.
...
Zur Zulassung in Ihrem Heimatland kann die EG-Richtlinie 70/156/EWG nicht in Anspruch genommen werden... "
So, wie weiter...? Hat jemand schon mal Ähnliches versucht und kann mir vielleicht weiterhelfen? Denn laut den Aussagen im I-net gehts ohne diese Bescheinigung nicht.
ich kanns auch irgendwie nicht nachvollziehen, weil das Auto ursprünglich auch Frankreich kommt und genauso in Deutschland gebaut wurde, wie in Frankreich.
Oder irre ich mich da?
Danke schon mal
Gruß
Marco
erst mal ne Kurze Info worums geht:
ich wohne seit 01.02.09 in Frankreich und hatte mir kurz vorher nen 205er GTi gekauft (der schon ne Weile abgemeldet ist). Nun wollte ich den in Frankreich anmelden und habe mich erkundigt, was ich denn so alles brauche. Als sehr wichtig wird eine COC-BEscheinigung - auch Konformitätsbescheinigung gennant - belegt, dass das Auto den EG Typenbetimmungen entspricht. Einfach ausgedrück, dass das Auto in Deutschland genauso gebaut wurde wie in anderen EU Ländern.
Ich hab mich dann mal gleich an Peugeot Deutschland gewandt, die extra ne Abteilung dafür haben und heute krieg ich ein Schreiben in dem steht:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Fahrzeug wurde mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis vom Bundesamt in Flensburg - national für Deutschland - genehmigt.
Eine EG-Typengenehmigung besteht für das Fahrzeug nicht.
...
Zur Zulassung in Ihrem Heimatland kann die EG-Richtlinie 70/156/EWG nicht in Anspruch genommen werden... "
So, wie weiter...? Hat jemand schon mal Ähnliches versucht und kann mir vielleicht weiterhelfen? Denn laut den Aussagen im I-net gehts ohne diese Bescheinigung nicht.
ich kanns auch irgendwie nicht nachvollziehen, weil das Auto ursprünglich auch Frankreich kommt und genauso in Deutschland gebaut wurde, wie in Frankreich.
Oder irre ich mich da?
Danke schon mal
Gruß
Marco