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Versicherungsfrage

Verfasst: Fr 02.06.06 07:41
von Timon
Moin,

mal eine Frage an die Versicherungsfachleute.

Ich hatte gestern ein Gespräch mit einer guten Freundin und die hat mir erzählt, dass in Ihrer Firma ein Unfallschaden (trotz Vollkasko) nicht reguliert wurde, weil es zwei Wagen vom gleichen Versicherungsnehmer waren und dem Betrug unterstellt wurde. Der Schaden war aber nicht mutwillig herbeigeführt, sondern ein normaler Parkschaden an fast nagelneuen Autos. In einem anderen Fall habe ich das auch schon von Privatleuten gehört. Da war die Begründung, dass die in einem Haushalt wohnen.

Ich bin jetzt mit zwei Fahrzeugen bei verschiedenen Versicherungen versichert. Wenn jetzt meine Freundin, die lt. Versicherungsschein mit einem der Wagen fahren darf, meinen anderen Wagen rammt, heisst das dann, ich bekomme von der Versicherung kein Geld? Den Schaden habe ich ja durch eine evt. Kündigung und/oder Hochstufung.

Danke und Gruß
Frank

Re: Versicherungsfrage

Verfasst: Fr 02.06.06 07:51
von hyperion
Hört sich ja sehr suspekt an! Ich bin zwar kein Versicherungsfachmann, aber ist es nicht so, dass die dir erstmal nachweisen müssen, dass da Versicherungsbetrug vorliegt? Die können doch nicht einfach behaupten es ist Versicherungsbetrug, nur weil beide bei der gleichen Versicherung sind oder im gleichen Haushalt wohnen... Finde das ne ganz schöne Frechheit!

Liebe Grüße
Oliver

Re: Versicherungsfrage

Verfasst: Fr 02.06.06 10:04
von sw cruiser
Versicherungen muss man nicht verstehen, dazu kann ich auch noch etwas erzählen.
Mein Schwager hatte vor knapp 3 Monaten einen Unfall auf einer Bundesstrasse, er ist bei Grün über die Kreuzung als von rechts ein Mädel ihm volle Kanne (zum Glück) hinten ins Auto gefahren ist. Das Mädel sagt natürlich sie hätte grün gehabt, dumm nur 4 andere Zeugen die hinter meinem Schwager gefahren sind sagen alle das sie grün hatten. Polizei kontrollierte alles und kam zu dem Schluss das mein Schwager keine Schuld hatte.
Jetzt der Oberkoffer sie waren beide bei der gleichen Versicherung, mein Schwager toll dann geht das schneller, denkste nach 2 Monaten kam dann die Antwort von der Versicherung er sei zu 30% an dem Schaden mit Schuld. er hätte ja vorher anhalten können um sich zu vergewissern ob die anderen autos auch halten.

jetzt stellt euch das bitte mal vor man fährt auf der Vorfahrtsstrasse und der vor einem geht voll in die eisen an einer grünen Ampel, nur um sicherzugehen das auch wirklich alle anhalten.

jetzt liegt die Sache beim Anwalt, hoffentlich geht es jetzt schneller er hat keinen bock mehr auf öffentliche Verkehrsmittel.

Re: Versicherungsfrage

Verfasst: Fr 02.06.06 10:32
von Timon
sw cruiser hat geschrieben:denkste nach 2 Monaten kam dann die Antwort von der Versicherung er sei zu 30% an dem Schaden mit Schuld. er hätte ja vorher anhalten können um sich zu vergewissern ob die anderen autos auch halten.
Die Begründung ist albern, aber die 30% sind seit Jahren durchaus gängig. Die bekommt man je nach Bearbeiter und Richter erstmal pro forma angehängt, weil man sich in das Auto setzt und am Strassenverkehr teilgenommen hat. War bei meinem unverschuldeten Unfall vor ca. 9 Jahren auch so.

Gruß
Frank

Re: Versicherungsfrage

Verfasst: Fr 02.06.06 13:56
von sw cruiser
Ist das auch so wenn im Polizeigutachten steht das die andere Fahrerin schuld ist, laut Belegung von Ampelschaltzeiten un den Aussagen der anderen Fahrer.
Da hört irgendwann mein Verständnis auf.

:nixkapier:


Gruß
Frank

Re: Versicherungsfrage

Verfasst: Fr 02.06.06 14:57
von ThomasK
also, ich weiß noch dass der 405 von meinem onkel auf dem weg zum autohaus, wo er in zahlung gegeben werden sollte auch von so einem kamikaze-fahrer zerschossen wurde...das war aber auch danach wenn ich mich recht entsinne eine gewisse anstrengung, dass es das ganze geld vom gegener gab...obwohl der klar bei rot drüber ist (auch durch schaltzeiten und zeugen belegt)

Re: Versicherungsfrage

Verfasst: Sa 03.06.06 11:19
von Sordey307
Wenn man mehrere Autos auf einen Versicherungsnehmer hat und diese sich gegenseitig schädigen ist dies ein nicht mitversicherter Eigenschaden.