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Hallo Jens,Red Runner hat geschrieben:Hi Frank,
also das Argument der Werkstatt wegen der Tieferlegung kann man so eigentlich nicht gelten lassen.
Wenn die Manschette wirklich durch die Tieferlegung nicht halten würde, dann hätte die Werkstatt, die nun die Gewährleistung verweigern will, die gar nicht erst einbauen dürfen. Das Auto war zum Zeitpunkt des Einbaus schließlich schon unten.
Du hast für eine Reparatur bestehend aus Arbeitsleistung und Material gezahlt, für die die auch gerade stehen müssen.
Gruß
Jens