Nabend,
Hmmm, soweit mirs bekannt ist ist eine Vollabnahme sowas wie COC.
Ich würd behaupten das du entweder die coc-papiere oder eine volabnahme brauchst.
ob mit einem gültigen englischen tüv und coc, trotzdem noch ein deutscher tüv nötig ist, kann auch ich leider nicht sagen.
Irgendwie ärgerts mich doch ein bissl das ich damals nicht gefragt hab.
Theoretisch müsste da aber der Tüv ganzgenau bescheid wissen.
Gegenfrage: COC ist ja eine EG-übereinstimmungserklärung, ich kann da z.B. aber nix zu den scheinwerfer finden (habs nur kurz überflogen) die müsste doch der Tüv trotzdem abnehmen oder irre ich mich?
Edit:
Interessant auch das bei mir im deutschen Tüv bericht steht: "hinweis: das oben beschrieben zfg. stimmt mit den vorliegenden coc-wisch vom m,t,j, überein"....würde heißen das der sich das teil (coc) angeschaut haben muss.
Interessant auch: der tüv-b. ist ander aufgebaut-> nix mit mängeln oder so....steht nur drin:
"es bestehen keine bedenken gegen die vorschriftsmäßigkeit ihres fzg."
der Tüv hat übrigens 60,50,- eus gekostet.....hehe für mich kostenlos^^