Ihr habt kein Problem mit eurem Peugeot? Habt aber trotzdem was zum Löwen zu sagen? Dann seid ihr hier genau richtig.
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steve0564
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Beitrag
von steve0564 » Do 07.04.11 20:00
Hallo an alle Experten:
Folgender Fall liegt vor:
Ein 307 Kombi wurde vor 11 Monaten von einem offiziellen Peugeothändler gebraucht gekauft. Es wurde eine Finanzierung zusammen mit einer Anschlussgarantie abgeschlossen.
Der restliche Kredit wurde von ca. einem Monat komplett gekündigt und der Rest bezahlt.
Vor einer Woche ist nun eine Stufe des Airbags kaputt gegangen. Lt. Diagnose der Werkstatt muss ein neuer rein. Kosten etwa 700 Euro.
Der Händler verweigert die Garantieleistung mit der Begründung, dass die Anschlussgarantie an die Finanzierung gebunden war und er nun von der Leistung befreit sei, da der Finanzierungsvertrag ja aufgelöst sei.
Meine persönliche Meinung hierzu:
Grundsätzlich gibt es doch eine 12 monatige Gewährleistung beim gewerbsmäßigen Handel.
Ein Airbag unterliegt wohl der Gewährleistung, da kein Verschleißteil
Die Anschlussgarantie hat nichts mit dem Airbagfall zu tun und ist ein gesondertes Thema.
Der Händler versucht sich um die Zahlung zu drücken.
Ich bitte um eure geschätzte Meinung hierzu.
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systray
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Beitrag
von systray » Do 07.04.11 20:10
steve0564 hat geschrieben:Meine persönliche Meinung hierzu:
Grundsätzlich gibt es doch eine 12 monatige Gewährleistung beim gewerbsmäßigen Handel.
Ein Airbag unterliegt wohl der Gewährleistung, da kein Verschleißteil
Die Anschlussgarantie hat nichts mit dem Airbagfall zu tun und ist ein gesondertes Thema.
Der Händler versucht sich um die Zahlung zu drücken.
Ich bitte um eure geschätzte Meinung hierzu.
Hallo,
Es mag sein, dass ich mich irre, aber die Gewährleistung greift meines Wissens nur dann, wenn der Schaden schon vorher bestanden hat. Innerhalb von 6 Monate innerhalb der Gewährleistung wird davon ausgegangen, dass der Defekt vor dem Kauf bestand. Ist aber das erste Halbjahr vorbei, so muss der Käufer nachweisen, dass der Defekt schon bestand, und das ist in der Regel echt schwierig.
Viele Grüße,
sys
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Mr. Mitchell
Beitrag
von Mr. Mitchell » Do 07.04.11 20:14
ist ganz einfach. Auf gebrauchte Waren hast du grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung. Der Händler kann das allerdings rechtmäßig auf ein Jahr beschränken. Steht auch garantiert in seinen AGBs.
Nach 6 Monaten tritt die Beweislast-Umkehr in kraft. Dass heisst dass du als Käufer nach 6 Monaten beweisen musst dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestand. Den genauen Paragraphen kann ich dir gerne raus suchen und mailen. Das ist natürlich mehr als schwierig. Hier bleibt nur die Möglichkeit freundlich das Gespräch zu suchen dass man sich zumindest die Kosten des Teils teilt und er dir die Stundenlöhne auch runter rechnet. Ansonsten wird es mehr als schwierig ohen Kosten aus der Nummer zu kommen, denn dann hätte ja immer schon die Airbagleuchte leuchten müssen.
Ob die Garantie, die ja eine freiwillige Zusatzleistung ist wirklich nur in Verbindung mit der Finanzierung gilt bleibt zu klären. Das steht falls es so wäre in den ABG deiner Finanzierung. Wenn es aber unabhängig von dem Finanzierungsvertrag auf einem sep. Kaufvertrag steht dann muss die auch greifen. Vorrausgesetzt dass die Gesellschaft Airbags nicht in den Ausschlusslisten hat. Auch dass steht aber dann in den Bedingungen.
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arfe
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Beitrag
von arfe » Fr 08.04.11 10:27
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lunic
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von lunic » Fr 08.04.11 14:19
Wieso wollen die gleich den ganzen Airbag tauschen? Hast du da ne zweite Meinung eingeholt?
Du müsstest halt mal gucken, ob entweder im Finanzierungsvertrag, im Garantiervertrag oder in den AGB das steht, was dein Händler behauptet. Wenn es so ist, hast du dich vertraglich darauf geeinigt.
Wobei ich mich dann frage, warum es eine 'Anschluss'-Garantie sein soll, wenn sie nach Erfüllung des Finanzierungsvertrag nicht weiter gelten soll.
Sollte das nicht km- oder zeitgebunden sein?
Gruß!