Suche Gutachten für CR7 felgen Peugeot 306!

Ihr habt kein Problem mit eurem Peugeot? Habt aber trotzdem was zum Löwen zu sagen? Dann seid ihr hier genau richtig.
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Fireguy
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Suche Gutachten für CR7 felgen Peugeot 306!

Beitrag von Fireguy » Mo 14.06.10 00:54

Hi Leute !

Da es die Firma CR nicht mehr gibt und ich felgen von denen habe suche ich jetzt noch das Spezielle Gutachten für den Peugeot 306 !
Das Grundgutschten, welches c.a. 25 seiten dick ist, habe ich noch.
Ich suche sozusagen das Gutachten welches 1 oder 2 seiten kang ist wo drinnen steht welche Auflagen zu beachten sind !
Vielleicht hat das ja jemand bei sich zu Hause rumfliegen uns kann mir das Eingescannt schicken ?

MfG Fireguy
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obelix
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Re: Suche Gutachten für CR7 felgen Peugeot 306!

Beitrag von obelix » Mo 14.06.10 01:14

Fireguy hat geschrieben:Hi Leute !

Da es die Firma CR nicht mehr gibt und ich felgen von denen habe suche ich jetzt noch das Spezielle Gutachten für den Peugeot 306 !
Das Grundgutschten, welches c.a. 25 seiten dick ist, habe ich noch.
Ich suche sozusagen das Gutachten welches 1 oder 2 seiten kang ist wo drinnen steht welche Auflagen zu beachten sind !
Vielleicht hat das ja jemand bei sich zu Hause rumfliegen uns kann mir das Eingescannt schicken ?

MfG Fireguy
die auflagen sollten immer die selben sein:-)
das kannst aus nem andern ga auch rauslesen. die sind normalerweise immer gleich durchnumeriert.
aber wozu? die relevantensachen sind eh klar, radabdeckung etc. und der rest ist eh pillepalle.
will das dein tüv oder willst du selber mal nachlesen?

gruss

obelix
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Re: Suche Gutachten für CR7 felgen Peugeot 306!

Beitrag von obelix » Mo 14.06.10 01:23

nachtrag

mal die gängigen aus einem believbigen gutechten rauskopiert:

Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Vorderachse verwendet werden.

A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A74 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC) können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

B27 Die Seilführung bzw. deren Halterung des Handbremsseiles an Achse 1 ist so zu verändern, das mindestens 4 mm Abstand zu der Rad-Reifen-Kombination vorhanden ist.

B48 Die Seilführung des Handbremsseiles an Achse 2 ist so zu verändern, das mindestens 4 mm Abstand zu den Sonderrädern vorhanden ist.

B83 Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 283 x 26 mm an Achse 1.

K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich der Spritzwand bzw. Motorschutz ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen..

K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49 Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.
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Re: Suche Gutachten für CR7 felgen Peugeot 306!

Beitrag von Fireguy » Mo 14.06.10 13:55

Hi !

Danke aber wie gesagt das Grundgutachten habe ich ja schon !

Ich wollte eigentlich mal wissen ob die CR7 in 17zoll auch auf dem Gutachten sind oder ob es sich da nur um die 16 zoll in 7,5 und 9 handelt !

MfG Fireguy
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Re: Suche Gutachten für CR7 felgen Peugeot 306!

Beitrag von obelix » Mo 14.06.10 15:22

Fireguy hat geschrieben:Hi !

Danke aber wie gesagt das Grundgutachten habe ich ja schon !

Ich wollte eigentlich mal wissen ob die CR7 in 17zoll auch auf dem Gutachten sind oder ob es sich da nur um die 16 zoll in 7,5 und 9 handelt !

MfG Fireguy

:-)
iwie versteh ich das nu ned.
was bezeichnest du denn genau als "grundgutachten"?
da müssten doch imho die verwendungsbereiche und felgengrössen drinne stehen - oder ned?

gruss

obelix
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Re: Suche Gutachten für CR7 felgen Peugeot 306!

Beitrag von Fireguy » Mo 14.06.10 16:05

Hi !

Das Grundgutachten ist für alles Fahrzeuge ! Dort stehen die Auflagen usw.
Bei CR bekommt man dann noch ein blatt speziell für das Auto , da stehen dann die Auflagen drinnen (Also die nummern T2 usw.) die die Felge hat.
Dann kann man damit im Grundgutachten nachschauen was man zu beachten hat ! Mir war halt wichtig ob die CR7 auch ein Gutachten for die 8,5x17 version haben !

MfG Fireguy
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Re: Suche Gutachten für CR7 felgen Peugeot 306!

Beitrag von obelix » Mo 14.06.10 17:59

Fireguy hat geschrieben:Hi !

Das Grundgutachten ist für alles Fahrzeuge ! Dort stehen die Auflagen usw.
Bei CR bekommt man dann noch ein blatt speziell für das Auto , da stehen dann die Auflagen drinnen (Also die nummern T2 usw.) die die Felge hat.
Dann kann man damit im Grundgutachten nachschauen was man zu beachten hat ! Mir war halt wichtig ob die CR7 auch ein Gutachten for die 8,5x17 version haben !

MfG Fireguy
hast mal beim tüv gefragt? die sollen doch angeblich zugriff auf ne datenbank in flens haben...
ansonsten mal beim kba direkt nachfragen mit der felgennummer. oder den fragen der dir die felgen überlassen hat, evtl. briefkopie? vielleicht hilft das ja weiter.

gruss

obelix
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Re: Suche Gutachten für CR7 felgen Peugeot 306!

Beitrag von obelix » Mo 14.06.10 18:11

edit:

schau mal z.b. hier:
http://www.raeder-gutachten.de

evtl. findest du ja was vergleichbares. also ne felge der selben grösse und et, die für dein auto ein gutachten hat. damit sollte dann auch dein problem gelöst sein. den ob das nun ne bbs oder ne azev oder eben ne cr7 ist macht von den auflagen her bei gleicher grösse keinen unterschied, denke ich mal. ausser die traglasten würden ned passen. aber das kann ich mir ned denken. vor allem ned, wen die im grundgutachten als passend für den 306 gelistet sind.

gruss

obelix
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