Gebrauchtwagengarantie? (407 SW HDI 135)

Ihr habt kein Problem mit eurem Peugeot? Habt aber trotzdem was zum Löwen zu sagen? Dann seid ihr hier genau richtig.
Antworten
firefighter210
Serien-Wagen-Fahrer
Beiträge: 4
Registriert: Fr 27.11.09 21:12
Postleitzahl: 78253
Land: Deutschland

Gebrauchtwagengarantie? (407 SW HDI 135)

Beitrag von firefighter210 » So 18.04.10 17:55

Hallo zusammen,

ich hab mir Ende Oktober im vergangenen Jahr einen 407 SW 2,0 HDI 135 bei einem PEUGEOT-Händler gekauft (EZ 08/2005, 99000km). Habe seitdem knapp 4000km auf den Tacho gefahren. Dabei traten im Lauf der Zeit verschiedene Probleme zu Tage:
Ruckeln im Teillastbetrieb; Klappern der Traggelenke; Rutschen der Kupplung. Sind ja eigentlich bekannte Probleme, wenn man die Foren durchforstet.
Habe das Auto letzte Woche im Kundendienst gehabt und die Probleme angemeldet. Keines der Probleme wurde jedoch zu meiner Zufriedenheit gelöst.
Weiß jemand, welcher der Mängel unter die Gebrauchtwagengarantie fällt, und wie ich der Sache gegenüber dem Händler Nachdruck verleihen kann.

Für Eure Hilfe vielen Dank im Voraus.

Mathias

Benutzeravatar
fernQ
Lenkradbeißer
Beiträge: 216
Registriert: Fr 08.01.10 18:57
Land: Deutschland

Re: Gebrauchtwagengarantie? (407 SW HDI 135)

Beitrag von fernQ » So 18.04.10 18:13

Kommt das nicht auf die Garantie selbst an, was genau darunter fällt? Gibt ja verschiedene Anbieter solcher Garantien. Ich habe so ein Infoheft zu meiner bekommen, wo genau aufgelistet ist, was abgedeckt ist, kannst ja mal schauen, ob du so was auch bekommen hast.
Bild
Tschüß mein 407, warst ein guter Begleiter!

Benutzeravatar
madmat
TÜV-Knutscher
Beiträge: 2901
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Land: Deutschland
Wohnort: Rostock
Kontaktdaten:

Re: Gebrauchtwagengarantie? (407 SW HDI 135)

Beitrag von madmat » Mo 19.04.10 10:29

Da sollte ein Blick in die Klauseln der Garantie Klarheit schaffen.

Im Regelfall sind die von Dir aufgezählten Mängel nicht abgedeckt, grob gesagt erstrecken sich die Garantien häufig auf "alle in Öl gelagerten Teile" (Motor, Getriebe, evtl. Turbolader) um allzu groben Betrug (Auto mit Kolbenfresser gangbar machen und verhökern) zu erschweren.

Alters-/Verschleißerscheinungen (Klappern, Brummen, Bremsen, Kupplung, Abgasanlage etc...) gehen auf die eigene Kasse.
Bild

Maverick78
Lenkradbeißer
Beiträge: 286
Registriert: Sa 21.02.09 15:03
Postleitzahl: 91459
Land: Deutschland
Wohnort: Markt Erlbach
Kontaktdaten:

Re: Gebrauchtwagengarantie? (407 SW HDI 135)

Beitrag von Maverick78 » Mo 19.04.10 11:41

Tja, hättest du dich mal früher bei deinem Händler gerührt, weil die von dir angesprochen Probleme, wären über die gesetzliche Gewährleistungspflicht abgedeckt gewesen. Die liegt bei Gebrauchtfahrzeugen bei 6 Monaten und deckt _alle_ Mängel ab, die nicht altersbedingt sind, wie z.b. Klappern. Traggelenke und Kupplung wären da auf jeden Fall dabei gewesen.
Was deine Gebrauchtwagengarantie betrifft, hilft nur ein Blick in das Kleingedruckte. Kupplung ist meist nur anteilig inbegriffen.

Aron
Forums Opi
Beiträge: 12419
Registriert: Mi 21.03.01 00:00

Re: Gebrauchtwagengarantie? (407 SW HDI 135)

Beitrag von Aron » Mo 19.04.10 21:09

Maverick78 hat geschrieben:Tja, hättest du dich mal früher bei deinem Händler gerührt, weil die von dir angesprochen Probleme, wären über die gesetzliche Gewährleistungspflicht abgedeckt gewesen. Die liegt bei Gebrauchtfahrzeugen bei 6 Monaten und deckt _alle_ Mängel ab, die nicht altersbedingt sind, wie z.b. Klappern. Traggelenke und Kupplung wären da auf jeden Fall dabei gewesen.
Was deine Gebrauchtwagengarantie betrifft, hilft nur ein Blick in das Kleingedruckte. Kupplung ist meist nur anteilig inbegriffen.
Ende Oktober, also wenn er einen schriftlichen Auftrag hat, z.B. morgen macht zum begutachten der aufgezählten Mängel hätte er gute Chancen, ich nehme mal an das erste halbe Jahr ist noch nicht ganz um.

Hierbei aber nicht auf einen Termin warten, sondern die Sachen schriftlich festhalten, das Du was in der Hand hast, anders hat er schlechte Karten, schenken tut einem keiner was, meistens gibts dann erstmal 14 Tage Wartezeit bis nen Termin mit Auftragsbestätigung kommt und dann sagt der Händer *aprilapril*, das halbe Jahr ist um. Selbst Mündlich zählt bei sowas nicht.

407driver
Zufrühabschnaller
Beiträge: 663
Registriert: Mo 07.01.08 18:53
Land: Deutschland

Re: Gebrauchtwagengarantie? (407 SW HDI 135)

Beitrag von 407driver » Mo 19.04.10 21:38

traggelenke und kupplung sind bekannte probleme und peugeot gibt zumindest auf das material kulanz. bei dem kupplungsproblem sind wohl die federn zu schwach und es gibt da eine überarbeitete variante. das ganze betrifft aber nur bestimmte modellreihen (damnummern) und vorrausetzung ist ein lückenloses scheckheft. dazu kannste dich an jeden löwenhändler wenden. die sollten dir da (eigentlich) weiter helfen könn bzw sich mal mit denen aus saarbrücken in verbindung setzen, die wissen dadrüber bescheid!
Bild

firefighter210
Serien-Wagen-Fahrer
Beiträge: 4
Registriert: Fr 27.11.09 21:12
Postleitzahl: 78253
Land: Deutschland

Re: Gebrauchtwagengarantie? (407 SW HDI 135)

Beitrag von firefighter210 » Do 22.04.10 15:50

Hallo Leute,
danke für Eure Beiträge. Mittlerweile habe ich einen Termin und das defekte Taggelenk wird auf Garantie getauscht. Ein Durchrutschen der Kupplung konnte angeblich bei einer Probefahrt beim letzten Kundendienst nicht festgestellt werden.
Ich werde aber mit dem Werkstattmeister zusammen eine Probefahrt machen und mir wurde zugesichert, dass bei einem Mangel auch die Kupplung ersetzt wird.
Wer von Euch musste die Kupplung auch schon tauschen? Gibt es Schriftstücke darüber, oder irgend ne Rückrufaktion von PEUGEOT?

Vielen Dank Euch allen nochmal.

Antworten