Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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schissche
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Beitrag
von schissche » Mi 01.04.09 20:27
Hab mal wieder ein sau dummes Problem im Ebay...
habe etwas gekauft (privat) was ich eigentlich nicht haben wollte hab den Artikel in der Eile verwechselt...
hab dem VK angeboten, das ich seine Ebay Gebüren übernehme und er den Artikel doch bitte neu reinstellen soll...
natürlich wollte er das nicht und verwies drauf, das er die angaben "keine rücknahme&garantie" vermerkt hatte...
KANN ICH VON DIESEM KAUF ZURÜCKTRETEN??? oder besteht da 0 chance???
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Michassammy
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von Michassammy » Mi 01.04.09 20:57
Wenn der sich nicht drauf einlässt hast du keine Chance, ein Kaufvertrag (auch bei Ersteigerungen) kommt zug um Zug zustande, er gibt seine Willenserklärung ab, das Stück verbindlich zum Verkauf anzubieten und du hast deine Willenserklärung verbindlich abgegeben das Stück zu kaufen.
Beide Willenserklärungen kommen überein und es entsteht ein rechtsverbindlicher Vertrag mit allen Rechten und Pflichten.
Lerne draus und merke es dir fürs nächste mal
Gruß Micha
PS. um was ging es denn genau? wegen 5€ würde ich da jetzt kein Stress machen, du kannst es ja selbst wieder bei Ebay verkaufen
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schrauber13
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von schrauber13 » Do 09.04.09 13:53
Hatte mal das Problem nur von der Verkäuferseite aus, der Käufer wollte das Teil (160.-) nicht mehr haben, angeblich aus versehen falsches Teil ersteigert, er hat dann einfach nix überwiesen und sich "tot" gestellt, gab Ihm ne negative Bewertung, er gab mir dann auch ne Negative...(damals ging das noch)
Wenig später war dann der Account abgemeldet (hatte mehrere neg. Bewertungen), hat sich wahrscheinlich neu angemeldet mit neuer, weißer Weste
Hätte dann zwar mein Recht einklagen können aber das war mir (und wird den meisten Anderen auch) zu blöd.
Will Dir jetzt zwar nicht empfehlen einfach mal nix zu tun, aber Du hättest daraus wahrscheinlich keine Konsequenz außer einer neg. Bewertung.
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von duke307 » Do 09.04.09 14:15
Kaufvertrag anfechten wegen Erklärungsirrtum.
Wenn man schon der anderen Seite das Problem freundlich erklärt, sogar die entstandenen Kosten (Ebay-Gebühren) übernimmt und jemand dann trotzdem auf "stur" schaltet, würde ichs einfach mal drauf ankommen lassen.
Es gibt ja schließlich nicht nur §§, sondern auch sowas wie "Fingerspitzengefühl". Meine Meinung.
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digge83
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von digge83 » Mo 13.04.09 13:16
na klar geht das. einfach ne mail schreiben dass du vom kauf zurücktreten willst. Dann wenn er das dann ebay meldet muss er für den artikel keine gebühren zahlen.
hab auch schon was ersteigert, dann gemerkt dass ich ned soviel geld hab und dann 2 wochen mich ned gemeldet dann dem das geschrieben und dann hat er des gelöscht.
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schissche
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Beitrag
von schissche » So 26.04.09 13:53
hatte ich alles versucht er hat stur auf sein recht beharrt,
naya musste den artikel bezahlen hab ihn gleich wieder reingestellt un für den selben preis wieder verkauft also ging das ganze auf 0:0 aus (außer dem ärger und dem geld das ich vorerst bezahlen musste)