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Rechtsfrage zur Bucht! (ebay)

Verfasst: Sa 09.08.08 16:37
von Vollgastauglich
hallo!

uuuund zwar folgendes:

ich habe heute mittag in der bucht einen artikel aus einer multi-sofortkaufen auktion ersteigert. ein teil von acht angebotenen.
der preis war "erstaunlich" niedrig (etwa 30% unter dem normalen ebay preis) - die beschreibung aber sehr eindeutig formuliert und klar dem teil zuordenbar.

also hab ich per sofort-kaufen zugeschlagen. die kontodaten wurden vom verkäufer in der kaufabwicklung angegeben, folglich konnte ich innerhalb etwa fünf minuten das geld online überweisen - etwa zwei minuten später habe ich dies in der bucht auch als bezahlt markiert.

und jetzt kommts... etwa weitere 7 minuten nach meinem markierten kommt vom verkäufer eine e-mail, dass ein mitarbeiter versehentlich das falsche teil zu diesem preis eingesetzt hat und daher der kauf vom verkäufer storniert werden würde und folglich ich das teil nicht bekomme (und schon garnicht zu diesem preis) die auktion wurde gleich darauf auch rausgenommen.

ist das rechtens?

ich will jetzt das teil zu diesem preis! bin also nicht gewillt, einen rücktritt in beiderseitigem einverständnis zu akzeptieren! das angebotene teil ist bei dem verkäufer auch vorrätig.

meine verpflichtungen wurden bereits alle vor dem möchtegern storno erfüllt.

kann ich auf die lieferung bestehen? - schliesslich ist ein kaufvertrag bei ebay doch bindend, oder - und wenn der verkäufer nicht in der lage ist, sein angebot vor dem einstellen zu prüfen, sollte das doch nicht mein problem sein?

auf die bucht-antwort warte ich noch, anwalt hätte ich mir gerne gespart!

was meint ihr dazu?

gruß martin

Re: Rechtsfrage zur Bucht!

Verfasst: Sa 09.08.08 16:48
von MADDIN
High Namensvetter :)

ich habe auch nicht sehr viel Ahnung in das Gebiet, aber ich kenne da eine Nette Internetseite wo man sowas sich erlesen kann.

Schau mal hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/

da wirst Du bestimmt fündig, und dann kannst Du den e-bucht Nutzer kräftig in den Popo tretten :)

Re: Rechtsfrage zur Bucht!

Verfasst: Sa 09.08.08 17:09
von Speedy
Sobald du per Sofortkauf bietest, wirst du sogar von ebay hingewiesen, dass es sich um ein Rechtsverbindliches Gebot handelt. Wenn das Angebot durchgeht und du kaufst per Sofort-Kauf, dann ist das ein Rechtskräftiges Geschäft. Dass die die Auktion gleich rausgenommen haben, spielt keine Rolle, dein Kauf ist ja bereits abgewickelt worden. Ich würde da gleich in die Vollen gehen und das so schreiben, wie ich das jetzt formuliert habe.
Wenn die dann nicht mitziehen wollen, dann mit Anwalt drohen. Der Kauf ist verbindlich und basta.

Wenn du in MediaMarkt gehst und was einkaufst, bezahlst und mit heim nimmst, dann können die auch nicht am nächsten Tag anrufen und sagen, dass ein Mitarbeiter den Falschen Preis drauf gepappt hat.

Deal is Deal!

Re: Rechtsfrage zur Bucht!

Verfasst: Sa 09.08.08 17:20
von ROOKIE
Ich sehe das genauso. Der kauf ist ja zustandegekommen, da der Verkäufer seine willenserklärung ja mit beginn der Auktion schon geleistet hat und somit würde ich auch auf die Lieferung zu dem Preis bestehen...-... Um deinen standpunkt zu untermauern würde ich eine E-Mail schreiben und einen entsprechenden Text aus dem HGB oder einem rechtsforum rein kopieren .....

Und wenn das nichts hilft,hoffe ich du hast nen rechtschutz denn dann würde ich nen anwalt nehemen...

Re: Rechtsfrage zur Bucht!

Verfasst: Sa 09.08.08 17:21
von Chakky
[OT] ahhh sag doch ebay...wusste mit den threadtitel garnich erst was anzufangen....geht bestimmt auch vielen anderne so![/OT]

Re: Rechtsfrage zur Bucht!

Verfasst: Sa 09.08.08 17:24
von ROOKIE
Jetz muss ich mal doof fragen HÄÄÄÄÄÄÄ????

Re: Rechtsfrage zur Bucht!

Verfasst: Sa 09.08.08 18:29
von Mr. Mitchell
@ rookie

er meint wegen Bucht - sprich Bay eBay :D daher etwas unverständlich für Leuts die net so eBay bewandert sind

aber Fakt ist, und so stehts auch ganz klar im BGB, du hast einen Rechtsanspruch auf die Ware, und baste

Dazu brauchst du auch keinen Rechtschutz, den Prozess gewinnst du immer. Am besten alles einmal ausdrucken und speichern, auch den ganzen Schriftverkehr sicher.

Anwalt suchen, die Adresse dem Verkäufer posten, oder direkt per Einschreiben mit Rückschein zu senden, dass du den in Anspruch nimmst und gut ist.

Wie gesagt den Prozess kannst du gar net verlieren - ist so sicher könntest dich sogar selber vertreten :D

Re: Rechtsfrage zur Bucht!

Verfasst: Sa 09.08.08 18:31
von InformatiX
hä was?

Re: Rechtsfrage zur Bucht!

Verfasst: Sa 09.08.08 19:52
von madmat
Mr. Mitchell hat geschrieben: Wie gesagt den Prozess kannst du gar net verlieren - ist so sicher könntest dich sogar selber vertreten :D
Das ist so nicht gesagt.
Ein Preisauszeichnungsgesetz wie das dem der angeführte MediaMarkt unterliegt gibt es für Internethändler in der Form nicht.
Der Verkäufer hat auf Deutsch gesagt sehr wohl das Recht sich zu irren, daher gibts diverse Irrtumsarten auf die er sich berufen kann (Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum, Eigenschaftsirrtum... alles in §119 Absatz I ff. BGB geregelt...)
Wenn er einen davon durchsetzen kann, kann das Geschäft z.B. wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage annuliert werden.

Jedoch wäre der Verkäufer dann unter Umständen schadensersatzpflichtig, das und dessen Höhe würde in einem gesonderten Verfahren ermittelt.

Dazu ein BGH Urteil aus 2005:
http://www.beckmannundnorda.de/bgh_anfe ... preis.html

Aber so einfach wie es sich daher sagt ist es im Regelfall nicht...
;)

Re: Rechtsfrage zur Bucht! (ebay)

Verfasst: Sa 09.08.08 20:40
von Mr. Mitchell
theoretisch hat er das unter gewissen vorraussetzungen, jedoch sollte sich hier auch mit nem anständigen Anwalt ggargumentieren lassen, wegen des nicht marktgerechten Preises.

Mehr ist es auch net, nur ne dumme ausrede weils zu billig wegging, da bei eBay passiert auch plausibel darlegbar anhand unendlicher gleicher Beispiel, ist es zu mindest aus meiner Meinung 100 % Wasserdicht dass er den Prozess gewinnen würde. Aber wie gesagt sprech da für mich.