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Autoverkauf - Gültigkeit eines mündlichen Vertrags

Verfasst: Sa 31.05.08 13:52
von gr4vy
Hallo zusammen,

ich versuche derzeit, meinen Wagen zu verkaufen, da sich der Diesel einfach nicht mehr rentiert.
Habe bei Autoscout und mobile.de inseriert, und am Donnerstag meldet sich einer, der gleich
meinen Wagen kaufen wollte, klang recht seriös soweit.
Es wurde ein Termin (der heutige Samstag, 09:00) ausgemacht, um den Wagen abzuholen.
Daraufhin schickte mir der potenzielle Käufer eine eMail mit einer "verbindlichen Kaufbestätigung" sowie seinen Kontaktdaten, Adresse, Handy- und Festnetznummer.

Jetzt habe ich gestern den Wagen abgemeldet und wer tauchte heute nicht auf? Der "Käufer".
Telefonisch ist er leider in keinster Weise zu erreichen.

Ich frage mich nun, WARUM sollte jemand sich bei sowas einen Spaß erlauben oder denn nicht absagen, wenn er nun evtl nen anderen Wagen gekauft hat?

Wie verbindlich ist denn seine angeblich verbindliche Kaufbestätigung überhaupt?

Ratlose Grüße,
:nixkapier:

Re: Autoverkauf - Gültigkeit eines mündlichen Vertrags

Verfasst: Sa 31.05.08 14:43
von Gentsai
Moin,

hast du auf diese Kaufbestätigung in irgendeiner Weise reagiert?

Das ist auf jeden Fall kein 100%iger Vertrag, aber wenn man nichts vereinbart hast musst du das Fahrzeug eben woanders verkaufen ;)

Re: Autoverkauf - Gültigkeit eines mündlichen Vertrags

Verfasst: Sa 31.05.08 15:02
von Michassammy
Lieber Gentsai,

du bist absolut im Irrtum,

der Kaufvertrag ist zustande gekommen, dazu reicht es am Telefon zu sagen "ich kaufe das FAhrzeug" :)

Zitat: Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen hinsichtlich Kaufpreis und Kaufsache zustande, Angebot und Annahme. Mit Abschluss des Vertrags wird jede dieser Willenserklärungen unwiderruflich. Ein Kaufvrtrag unterliegt KEINER Formvorschriften, so dass er auch mündlich abgeschlossen werden kann. Bei diesen Ausführungen spielt es keine Rolle, ob der Verkäufer Privatperson ist oder gewerblich handelt.

eine VERBINDLICHE Zusage (wenn es denn wirklich so drauf steht) ist wohl eine unwiederrufliche Willenserklärung und das sogar schriftlich!

Er hat die Willenserklärung abgegeben das Auto zu verkaufen, der andere hat seine Willenserklärung abgegeben das auto zu kaufen = Vertrag, er muss NICHTMAL diese Mail bestätigen, da seine Willenserklärung schon vorher abgegeben wurde (Antrag und Annahme) ;)

@gr4vy

Wenn du ne Rechtschutz hast und Kohle brauchst, kannste ihn ja verklagen, wenn du einen Schaden nachweisen kannst, hast du sogar ein Recht auf Schadensersatz (wären mir meine Nerven zu schade für) ..... rechtlich sitzt er in der Falle, er kann nichtmal zurücktreten :D

Gruß Micha

Re: Autoverkauf - Gültigkeit eines mündlichen Vertrags

Verfasst: Sa 31.05.08 16:52
von pOtH
Michassammy hat geschrieben:Ein Kaufvrtrag unterliegt KEINER Formvorschriften, so dass er auch mündlich abgeschlossen werden kann.

Wenn du ne Rechtschutz hast und Kohle brauchst, kannste ihn ja verklagen, wenn du einen Schaden nachweisen kannst, hast du sogar ein Recht auf Schadensersatz (wären mir meine Nerven zu schade für) ..... rechtlich sitzt er in der Falle, er kann nichtmal zurücktreten :D
formulieren wir mal den satz um:. nur wenige verträge bedürfen einer schriftform (grundstückskauf/verkauf = notar), der kauf/verkauf eines KFZ kann mündlich erfolgen.

es ist alles eine frage der beweisbarkeit, eine email halte ich persönlich für wenig bis gar nicht vor gericht standhaft. was ist wenn der K sagt sein 15j. sohn habe sich mit dem VK in verbindung gesetzt u. er (vater) stimme dem vertrag nicht zu u. da der vertragswert wahrscheinlich zu hoch ist um noch als unter dem taschengeldparagraphen durch zu gehen ist alles für die katz.

ich würde dem K nachweisbar u. schriftlich eine frist zur abholung geben u. gleich androhen den wagen ansonsten weiter zu verkaufen u. einen mindererlös dem K als schadensersatz in rechnung zu stellen.

Re: Autoverkauf - Gültigkeit eines mündlichen Vertrags

Verfasst: Sa 31.05.08 17:10
von Michassammy
richtig, hätte ich schreiben sollen..

Beweisen sollte man das schon können, wenn man solche Ansprüche stellt, allerdings wäre es in diesem Fall einfacher als bei einem Telefonat wo er garnichts hätte, ein gerissener Anwalt hebelt den Schwindel mit dem Sohnemann eh aus, darauf würde ich mich nicht verlassen.

allein die Ausdrucksweise des Kontaktes usw. und wenn der Bub dann nur 10 Jahre alt wäre...

wie dem auch sei, das Problem ist, dass sich viele Bürger über IHR Handeln und deren Folgen nicht im klaren sind, bzw sie in einfachsten Vertragsrecht nicht gebildet sind.

Merkt man ja immer schnell wenn sich Leute über die Garantie aufregen, weil sie den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht kennen.

GRuß Micha

PS. stempel es als schlechte Erfahrung ab, es sind DEINE Nerven

Re: Autoverkauf - Gültigkeit eines mündlichen Vertrags

Verfasst: Sa 31.05.08 17:16
von Kris
eine e-mail enthält mehr daten als mancher ahnt - rechte maustaste => eigenschaften => details ... da wird schön dokumentiert, woher die e-mail kam.

Re: Autoverkauf - Gültigkeit eines mündlichen Vertrags

Verfasst: Sa 31.05.08 21:05
von mr.coolcard
Kris hat geschrieben:eine e-mail enthält mehr daten als mancher ahnt - rechte maustaste => eigenschaften => details ... da wird schön dokumentiert, woher die e-mail kam.
da wird zwar dokumentiert woher sie kam, aber leider nicht wer sie sendete.

selbst wenn der verfasser zugibt sie verfasst zu haben, reicht die behauptung sein kleinkind habe sie versehentlich versendet aus um ihn aus dem schneider zu bringen.

selbst ein höchstgebot bei ebay ist kein gültiger kaufvertrag...oder warum sonst sollten anwälte 20 oder 30% der bietsumme einklagen wollen?

wenns ein kaufvertrag wäre bekäme man alles.

Re: Autoverkauf - Gültigkeit eines mündlichen Vertrags

Verfasst: So 01.06.08 00:18
von Michassammy
mr.coolcard hat geschrieben:
selbst ein höchstgebot bei ebay ist kein gültiger kaufvertrag...oder warum sonst sollten anwälte 20 oder 30% der bietsumme einklagen wollen?

wenns ein kaufvertrag wäre bekäme man alles.
na dann erkläre mal, bin gespannt :floet:

Re: Autoverkauf - Gültigkeit eines mündlichen Vertrags

Verfasst: So 01.06.08 13:53
von mr.coolcard
Michassammy hat geschrieben:
mr.coolcard hat geschrieben:
selbst ein höchstgebot bei ebay ist kein gültiger kaufvertrag...oder warum sonst sollten anwälte 20 oder 30% der bietsumme einklagen wollen?

wenns ein kaufvertrag wäre bekäme man alles.
na dann erkläre mal, bin gespannt :floet:
was sollte es da zu erklären geben? ist selbsterklärend. :nixkapier:

Re: Autoverkauf - Gültigkeit eines mündlichen Vertrags

Verfasst: So 01.06.08 19:21
von Michassammy
selbsterklärend? dann erkläre es doch mal selbst, im Ernst, mich würde deine Argumentationsweise brennend interessieren warum bei einem Höchstgebot (nach Auktionsende) kein Kaufvertrag zustande kommt. (Betrug mal aussen vor lassen!)

Vertragsrecht sagt dir sicher was oder?