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Zivilrechtliche ansprüche was ist das?

Verfasst: Mi 21.05.08 16:57
von Chakky
Hi,

so bei mir gehts in die letzten Wochen drunter und drüber.

Heute Post von der Staatsanwaltschaft bekommen....

kurz: Mir wurde vor knapp 2 Monaten meine Motorhaube durch ein Kind zerkratz (Schaden: 521,24 Euro) heute Post bekommen, Verfahren eingestellt da das Kind noch nich 14 Jahre alt war.

Soweit so klar jetzt steht aber unter den Brief:

"Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt".

Was sagt das jetzt für mich aus? Hab ich noch die Chance an mein Geld zu kommen?

Re: Zivilrechtliche ansprüche was ist das?

Verfasst: Mi 21.05.08 17:22
von gr4vy
Würde ich so verstehen.
Das einzige, was der Brief aussagt, ist dass das Kind noch nicht strafrechtlich belangt werden kann. Also solltest du deinen Anwalt veranlassen, dass er deine zivilrechtlichen Ansprüche (=Schadenersatz) einholt. Das kann entweder über Gericht, oder auch über die private Haftpflicht der Eltern des Kindes gehen.

Re: Zivilrechtliche ansprüche was ist das?

Verfasst: Mi 21.05.08 18:49
von CaliforniaPug
genau das isses... das kind kann natürlich nicht strafrechtlich belangt werden, also der staatsanwalt kann es - egal wie mutwillig oder nicht - nicht verklagen. dein geld kannst du dir von den eltern wiederholen

Re: Zivilrechtliche ansprüche was ist das?

Verfasst: Mi 21.05.08 18:53
von XenonShock
Ja Du mußt zu deinem Anwalt der wird die eltern Anschreiben um den schaden zu bezahlen.

Re: Zivilrechtliche ansprüche was ist das?

Verfasst: Do 22.05.08 01:42
von baguette
Ich will ja nicht unken, aber bevor Du jetzt noch ´nen Haufen Anwaltskosten produzierst - und möglicherweise darauf sitzenbleibst:
Hast du Dich denn schonmal mit den Eltern zusammengesetzt? Und wie alt ist das Kind denn eigentlich?

M.W. gibt´s da auch ´ne Altergrenze (ich glaub, 8 Jahre), bis zu der so ein Kind qua Kindsein als "unzurechnungsfähig" deklariert wird, und dann auch für nix haften muß, was es so anstellen kann - da muß dann nichtmal ´ne Haftpflicht zahlen (sofern die Eltern nicht irgendwelche Aufsichtspflichten verletzt haben).
Ich weiß ja nicht, welche Kreise das schon gezogen hat, aber versuch´s erstmal mit Reden.

(Hab übrigens auch mal mit dem Fahrrad ein Auto über den Haufen gefahren, und die gleiche Geschichte - wäre ja damals auch froh gewesen, wenn sich irgend ´ne Versicherung gefunden hätte, die Nachbarn reden heute noch nicht wieder mit uns...)

Grüße,
b.

Re: Zivilrechtliche ansprüche was ist das?

Verfasst: Do 22.05.08 09:34
von pOtH
die richtige hausnummer wäre §828 BGB u. ggf. §832 BGB, ein beispiel findet man hier.
http://www.versicherung-und-verkehr.de/ ... ;9;crid;21
§828
Minderjährige
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
§832
Haftung des Aufsichtspflichtigen
(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.
(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt.

Re: Zivilrechtliche ansprüche was ist das?

Verfasst: Do 22.05.08 15:29
von Chakky
ah ok danke euch :)

naja hab rechtschutzversicherung bzw eltern und wird wohl dann dadrüber laufen, mit den eltern zusammensetzn ist nicht möglich, sprachbarriere extrem.... :/
na mal schauen erstmal den satz geklärt

Re: Zivilrechtliche ansprüche was ist das?

Verfasst: Fr 23.05.08 09:10
von CaliforniaPug
naja versuchs doch erstmal schriftlich ohne einen anwalt einzuschalten, das schraubt unnötig den preis in die höhe. ich würd mich auch bedanken, wenn mein kind nen auto zerkratzt hat und der besitzer kommt dann mit'm anwalt an, wenn ich den schaden ohnehin anstandslos bezahlt hätte...

Re: Zivilrechtliche ansprüche was ist das?

Verfasst: Fr 23.05.08 17:16
von Chakky
CaliforniaPug hat geschrieben:naja versuchs doch erstmal schriftlich ohne einen anwalt einzuschalten, das schraubt unnötig den preis in die höhe. ich würd mich auch bedanken, wenn mein kind nen auto zerkratzt hat und der besitzer kommt dann mit'm anwalt an, wenn ich den schaden ohnehin anstandslos bezahlt hätte...
wie schon gesagt die sprachbarierre, schon die aufsichtsperson der kinder hatte probleme oder wollte mich nich verstehen war froh überhaupt ne adresse zu bekommen..... nächste woche mach ich denne druck noch mal mit rechtschutz versicherung abklären und dann schauen was passiert.....der kratzer sieht nich doll aus :/ :traurig: :heul: