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Roller abgeschleppt
Verfasst: Mo 21.04.08 10:47
von CaliforniaPug
Hi Leute,
bin gerade in Deutschland und habe etwas, nunja sagen wir einmal "merkwürdiges" gesehen: Ein kleiner 50ccm Roller stand nicht ganz Ordnungsgemäß geparkt teilweise auf einem Behindertenparkplatz. Es war jetzt nicht so, dass der Parkplatz gänzlich unbenutzbar gewesen wäre - für einen VW Bus wäre es möglicherweise etwas eng geworden, aber gepasst hätte er sicher noch. Der Roller stand mit dem Hinterrad etwa zur Hälfte in dem Feld. Davor war ein ausgewiesener Stellplatz für Motorräder, der Roller stand also zur Hälfte richtig, zur Hälfte falsch. Der Motorradstellplatz war zum Parkzeitpunkt wohl voll, als ich vorbeiging war jedenfalls ausreichend Platz vorhanden.
Nun passierte folgendes: Zwei Politessen standen schnatternd vor diesem Roller und der Abschleppwagen kam gerade an. Es wurde also kurzer Prozess gemacht, das Ding kam an den Kran und fort war der Stolz eines 15 jährigen.
Mich hat das ganze schon etwas gewundert. Gut, ein Strafzettel für Falschparken hätte mir schon irgendwo eingeleuchtet (wenn auch ziemlich kleinkariert), aber abschleppen? Man muss dazu sagen, dass der Roller durchaus problemlos zu bewegen war - Lenkradschloss war offensichtlich nicht eingerastet. Der Abschleppmensch hatte jedenfalls keinerlei Probleme das Ding die 20m zu seinem Wagen zu schieben.
Da die (doch eher lächerliche) Verkehrsbehinderung ohne größere Probleme behoben werden hätte können, indem der Roller einfach einen Meter nach vorne geschoben worden wäre frage ich mich wirklich ob in so einem Fall denn wirklich abgeschleppt werden darf. Für mich klingt das ganze etwas nach Vetternwirtschaft mit dem Abschleppunternehmen.
Re: Roller abgeschleppt
Verfasst: Mo 21.04.08 11:00
von mrx0001
rein rechtlich muss das ganze so behandelt werden:
die behinderung muss schnellstmöglich behoben werden....
für mein verständniss were es so das die ruig das teil etwas hätten vorschieben müssen anstelle nen schlepper zu holen weil es einfach sinniger were....
zeitaufwand were niochtmal 5 min....
der parkplatz were wieder uneingeschrenkt nutzbar gewesen....
kein abschlepper hätte wegen so einer lapalie kommen müssen!!!
genau so ist es das wenn man ne tele nummer im auto lässt das die normaler weise anrufen müssen meine ich mal gehört zu haben.... weil die behinderung dadurch schneller zu beseitigen ist unter umständen als durch einen schlepper
sone aktion is einfach panne mal abgesehen davon stimmte vieleicht mit der zulassund oder so was nicht? könnte mir eher sowas vorstellen
Re: Roller abgeschleppt
Verfasst: Mo 21.04.08 11:11
von Kris
yoa, die deutschen tun sich manchmal etwas schwer, die hüftknochen etwas lockerer hängen zu lassen.
wobei man sagen muss, dass auch augenscheinlich "lässigere" länder wie spanien mittlerweile wesentlich rigoroser und drastischer handeln als noch vor jahren - ich kann mich gut erinnern, dass im wohnort meiner eltern noch vor wenigen jahren autos einfach umgestellt wurden, wenn sie störten. wenn wochenmarkt war und jemand hatte es eben nicht mehr geschafft, seine karre rechtzeitig umzuparken, dann wurde das ding angehoben und 200m weiter wieder abgestellt. ganz problemlos und unbürokratisch.
mittlerweile wird auch hier ganz massiv abgeschleppt und abkassiert.
ich denke, das volumen solcher fälle ist mittlerweile einfach zu gross - da kommt man mit good will nicht wirklich weiter. zumal die leute es ja auch überhaupt nicht honorieren, wenn mal ein auge zugedrückt wird.
Re: Roller abgeschleppt
Verfasst: Mo 21.04.08 11:13
von CaliforniaPug
also das mit der telefonnummer ist imho nicht ganz sooo einfach, wenn ich mich entsinne war da mal was, dass die politessen da nicht anrufen MÜSSEN. kann mich da aber auch täuschen.
mit der zulassung schien alles in ordnung zu sein, der roller hatte das korrekte versicherungskennzeichen und auch in der richtigen farbe ab März 08. Die Kiste schien recht neu zu sein, hatte auch keine fraglichen Anbauteile, etc.
Re: Roller abgeschleppt
Verfasst: Mo 21.04.08 11:33
von gobo206
Gibt doch Provision für die Vollstreckungsbeamten
und in die die Kommunalkasse
Re: Roller abgeschleppt
Verfasst: Mo 21.04.08 11:36
von Strange
CaliforniaPug hat geschrieben:also das mit der telefonnummer ist imho nicht ganz sooo einfach, wenn ich mich entsinne war da mal was, dass die politessen da nicht anrufen MÜSSEN. kann mich da aber auch täuschen.
Ähm, doch. Müssen die.
Entweder anrufen, oder generell vor einer Abschleppmaßnahme versuchen, den Halter ausfindig zu machen. Sprich das Kennzeichen wird der Zentrale durchgegeben und die schauen, ob der da in der Nähe gemeldet ist. Unter Umständen kann da auch mal im Supermarkt oder im Restaurant vor Ort nachgefragt werden.
Allerdings muss diese Suche nach dem Halter nur "verhältnismäßig" sein, also keine drei Stunden lang sein.
Ansonsten wirkt die Durchsetzung der Maßnahme bei dem Roller natürlich für Außenstehende eher unverhältnismäßig.
Allerdings werden die Hilspolizeibeamtinnen in solch einem Fall sich hüten, selbst Hand an das Fahrzeug bzw. den Roller zu legen.
Stellt Euch mal vor, der kippt dabei um oder der Halter behauptet im Nachhinein, da sei was kaputt gegangen durch die Behördenmitarbeiterinnen.
Sicherlich wären die über den Dienstherren für sowas versichert, doch da übergibt man doch lieber die Verantwortung lieber an einen Abschleppunternehmer.
@ Gregor: Nein, gibt keine Provision. Das ist ein ewiges Ammenmärchen.

Allerdings kommt natürlich so schon eine gewisse Bearbeitungsgebühr in den Stadtsäckel.
Gruß, Jan
Re: Roller abgeschleppt
Verfasst: Mo 21.04.08 11:47
von Timon
Strange/PNA hat geschrieben:Ähm, doch. Müssen die.
Müssen sie nicht:
http://www.looki.de/mobile/verbrauchers ... 60397.html
Gruß
Frank
Re: Roller abgeschleppt
Verfasst: Mo 21.04.08 12:02
von Strange
Hast Recht.

Habe eben bei meinen Kollegen angerufen, und die sagten, dass sie es zwar nicht müssen, aber bei einem Fahrzeug mit örtlichem Kennzeichen zumindest abchecken, ob der Halter in greifbarer Nähe ist.
Ein Verwarngeld kommt aber so oder so, egal, ob abgeschleppt wird oder nicht. Wobei Abschleppen natürlich dann noch mehr kostet.
Gruß, Jan
Re: Roller abgeschleppt
Verfasst: Mo 21.04.08 12:45
von Chakky
hab auch erst post bekommen vom ordnungsamt parken auf den gehweg.... ich hab keinerlei politessen gesehen oder ähnliches, ich war IM auto und hab niemanden behindert.....
naja muss ich wohl die 15 euro bezahlen
Re: Roller abgeschleppt
Verfasst: Mo 21.04.08 16:23
von Dirk@205
CaliforniaPug hat geschrieben:Für mich klingt das ganze etwas nach Vetternwirtschaft mit dem Abschleppunternehmen.
Das glaub ich grad nicht, was ich eher glaube ist, dass in solchen Fällen ein kleines Tribunal stattfindet. Die Verkehrsüberwachung spielt dabei Richter, Ankläger und Polizei gleichzeitig und bestraft den Übeltäter für sein Tun. Beim Abschleppen geht es dann, wie du schon festgestellt hast, nicht darum die Störung zu beseitigen. Es ist vielmehr ein Mittel der Strafe, um dem Gesetzesübertreter möglichst hoher Kosten und große Unannehmlichkeiten zu verursachen.
Ein Denkzettel wird verpasst.
Grüße,
Dirk