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Verkehrsvergehen/Straftat: Experten hier her!
Verfasst: Di 08.04.08 16:53
von Gentsai
Moin,
auf dem Weg nach Hause habe ich heute einen Autofahrer beobachtet der zwei mal vor mir über eine rote Ampel gefahren und abgebogen ist, das ganze im Feierabendverkehr ziemlich weit in der Stadt, also war an den Kreuzungen jeweils relativ viel los.
Fahrzeugtyp, Kennzeichen und ungefähres aussehen der Insassen habe ich mir notiert/gemerkt und daraufhin habe ich schnell mal bei der Polizei nachgefragt was ich da machen kann, und ich sollte am besten einen Brief an das Ordnungsamt schicken.
Der Polizeibeamte meinte dass das schon ziemlich in den Straftatbestand geht und mit Fahrverbot geahndet werden kann.
Hat sowas schon mal jemand von euch gemacht und wie war dort das Ergebnis?
Jedenfalls will ich solche Leute von der Straße weghaben (wenn das kein Notfall war wo jemand schnell ins Krankenhaus musste oder so, es sah jedenfalls nicht danach aus) und nicht unbedingt sofort direkt als Zeuge genannt werden, meine Gesundheit ist mir dann doch sehr wichtig
Ich weiss, verpfeifen ist eher was für Rentner, aber das war schon ganz schön gefährlich und bei sowas verstehe ich keinen Spaß...
Re: Verkehrsvergehen/Straftat: Experten hier her!
Verfasst: Di 08.04.08 17:02
von Aron
Moin,
grundsätzlich muss ich Dir beipflichten, solche gehören von der Straße, wenn sie auf die Art und Weise andere gefährden³.
Jedoch würde ich das ganze an Deiner Stelle als Ärgerniss abhaken.
Wenn Du keinen Zeugen hast steht Aussage gegen Aussage, wenns vor Gericht geht wird das ganze für ihn als nichtig ausgehen. Du hast am Ende ein haufen Rennerei, wirst spätestens bei Deiner Zeugenaussage von ihm erkannt usw. Also das, was Du nicht möchtest.
Wenns nicht noch andere Zeugen oder Videos gibt lass das einfach zähneknirschelnd sein.
Re: Verkehrsvergehen/Straftat: Experten hier her!
Verfasst: Di 08.04.08 17:04
von Gentsai
Stimmt, ich hätte mal ein Video machen sollen, daran hab ich nicht gedacht
Man weiss ja nicht ob das noch mehr Leuten aufgefallen ist und sie ebenfalls so ein Schreiben aufsetzen wollen...
Re: Verkehrsvergehen/Straftat: Experten hier her!
Verfasst: Di 08.04.08 17:13
von Aron
Gentsai hat geschrieben:Stimmt, ich hätte mal ein Video machen sollen, daran hab ich nicht gedacht
Wenn Du kein Stativ für das Handy oder ein CarPC hast ist das "keinvideomachen" die beste Lösung gewesen, sonst hättest Du Dich auch gleich starfbar gemacht und den Beweis geliefert.
Re: Verkehrsvergehen/Straftat: Experten hier her!
Verfasst: Di 08.04.08 17:23
von Gentsai
Inwiefern macht man sich denn strafbar wenn man die Straftat einer anderen Person aufnimmt?
Ich hab von sowas absolut keinen Plan, deshalb frag ich ja auch besser erstmal

Re: Verkehrsvergehen/Straftat: Experten hier her!
Verfasst: Di 08.04.08 17:51
von stylla
Gentsai hat geschrieben:Inwiefern macht man sich denn strafbar wenn man die Straftat einer anderen Person aufnimmt?
Ich hab von sowas absolut keinen Plan, deshalb frag ich ja auch besser erstmal

handy am steuer ;-) 1 Punkt und 40 Euro
Abstreiten is dann unmöglich..
Re: Verkehrsvergehen/Straftat: Experten hier her!
Verfasst: Di 08.04.08 18:02
von Gentsai
Beweissicherung bei 2km/h ist das gleiche als wenn ich beim fahren telefoniere?
Das wäre echt bekloppt, aber wird wohl stimmen...
Re: Verkehrsvergehen/Straftat: Experten hier her!
Verfasst: Di 08.04.08 18:10
von roninsupreme
Gentsai hat geschrieben:Beweissicherung bei 2km/h ist das gleiche als wenn ich beim fahren telefoniere?
Das wäre echt bekloppt, aber wird wohl stimmen...
Selbst wenn du stehst und der Motor beim telefonieren an ist, kriegste die 40€ aufgebrummt...
Re: Verkehrsvergehen/Straftat: Experten hier her!
Verfasst: Di 08.04.08 18:31
von Coopex
Gentsai hat geschrieben:Jedenfalls will ich solche Leute von der Straße weghaben ... und nicht unbedingt sofort direkt als Zeuge genannt werden, meine Gesundheit ist mir dann doch sehr wichtig
Da gibt es nicht viele Alternativen:
Entweder man zeigt jemanden an - und dann ist man Zeuge - oder man läßt es sein.
Wie willst Du jemanden anzeigen ohne Zeuge zu sein??
Um etwas zu verfolgen bedarf es eines Zeugen und wenn Du derjenige nicht bist, wird es wahrscheinlich keiner sein, ergo: Keine Verfolgung.
Aron hat geschrieben:
Wenn Du keinen Zeugen hast steht Aussage gegen Aussage, wenns vor Gericht geht wird das ganze für ihn als nichtig ausgehen.
Das ist einer jener typischen Standardsprüche die immer wieder gerne geäußert werden, wobei denjenigen die das propagieren in der Regel die eigene Erfahrung fehlt.
Aussage gegen Aussage gibt immer grundsätzlich ein Unentschieden ist Blödsinn.
Es ist abhängig von vielerlei Faktoren, jedoch haben auch die meisten Richter die Erkenntnis dass die wenigsten Leute eine (wildfremde) Person einfach "aus Spaß an der Freude" anzeigen...
Nu denne,
de Maggus

Re: Verkehrsvergehen/Straftat: Experten hier her!
Verfasst: Di 08.04.08 20:12
von BigAl
Sers,
wenn du keinen weiteren Zeugen (darf nicht im selben auto sitzen) hast, wird das ganze ins lehre laufen (leider Erfahrungswerte).
Wie Aron schon schrieb, nimm es als ärgernis hin. Interessant wird es erst wenn was passiert. Ist aber leider immer so.
Mfg Martin